Gutachten PKH
Verfasst: Samstag 7. Januar 2017, 17:27
Hallo ihr Lieben,
bin seit Oktober im Ref und seit November beim AG.
Ich habe eine Frage bzgl. eines Gutachtens zur Bewilligung von PKH. Und zwar bin ich mir über den AUfbau/Inhalt unsicher.
Ich habe meinen
I. Sachbericht ( so weit so gut)
II. Gutachten
Muss das Gutachten zwangsläufig ein Relationsgutachten sein?
1. Zulässigkeit des Antrags (auf Bewilligung),
2. Weitere Voraussetzungen der PKH
a) Bedürftigkeit (+)
b) hinreichende Aussicht auf Erfolg der Rechtsverfolgung
= Schlüssigkeit der bedingt erhobenen Klage
a) Zulässigkeit der bedingt erhobenen Klage
b) Schlüssigkeit der bedingt erhobenen Klage
c) keine Mutwilligkeit (+)
Und nun? Muss ich jetzt noch irgendwie auf ne "Antragsgegnerstation" kommen? Ich bin mir so unsicher, ob meine Hausi ein Relationsgutachten oder einfach ein Gutachten sein soll... ist da eins von beidem logischer?
Ich denke, ein "normales" Gutachten reicht aus, da für die Bewilligung der PKH ja auch die hinreichende Aussicht auf Erfolg der Klage ausreicht (also quasi nach Vortrag des Klägers, was ja dann nur die Klägerstation im Relationsgutachten wäre)...Hoffe ihr versteht mich irgendwie, bin sehr verwirrt :////
bin seit Oktober im Ref und seit November beim AG.
Ich habe eine Frage bzgl. eines Gutachtens zur Bewilligung von PKH. Und zwar bin ich mir über den AUfbau/Inhalt unsicher.
Ich habe meinen
I. Sachbericht ( so weit so gut)
II. Gutachten
Muss das Gutachten zwangsläufig ein Relationsgutachten sein?
1. Zulässigkeit des Antrags (auf Bewilligung),
2. Weitere Voraussetzungen der PKH
a) Bedürftigkeit (+)
b) hinreichende Aussicht auf Erfolg der Rechtsverfolgung
= Schlüssigkeit der bedingt erhobenen Klage
a) Zulässigkeit der bedingt erhobenen Klage
b) Schlüssigkeit der bedingt erhobenen Klage
c) keine Mutwilligkeit (+)
Und nun? Muss ich jetzt noch irgendwie auf ne "Antragsgegnerstation" kommen? Ich bin mir so unsicher, ob meine Hausi ein Relationsgutachten oder einfach ein Gutachten sein soll... ist da eins von beidem logischer?
Ich denke, ein "normales" Gutachten reicht aus, da für die Bewilligung der PKH ja auch die hinreichende Aussicht auf Erfolg der Klage ausreicht (also quasi nach Vortrag des Klägers, was ja dann nur die Klägerstation im Relationsgutachten wäre)...Hoffe ihr versteht mich irgendwie, bin sehr verwirrt :////