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Endgültig durchgefallen, mögliche Prüfungsanfechtung

Verfasst: Donnerstag 12. Januar 2017, 12:43
von Heftklammer
Hallo zusammen,

ich muss mir gerade mal meinen Ballast von der Seele schreiben und schildere euch daher meine momentane Situation... :crazy: :

Also, ich habe im August 2015 das erste mal Examen geschrieben und bin - man kann es nicht anders sagen - mit Pauken und Trompeten grandios gescheitert. Im Nachhinein stellte sich allerdings heraus, dass besagter Durchgang doch wohl auch sehr schlecht ausgefallen war. Das durchfallen war für mich kein Schock, denn ich hatte schon unmittelbar nach den Klausuren das sichere Gefühl "das war wohl nixx...!".

Sei‘s drum: Mund abgeputzt und wieder angefangen zu pauken und August 2016 erneut angetreten. Diesmal war zwar mein Gefühl nach den Klausuren schon besser, dennoch glaubte ich erneut durchgefallen zu sein und machte mich alsbald nach der letzten Klausur auf die Suche nach einem Ausbildungsplatz (kaufmännischer Bereich und Kommunen) und arbeitete außerdem Vollzeit als Lagerarbeiter um mich über Wasser zu halten.

Jetzt bin ich heute morgen zum Briefkasten und tadaaaaa: Post vom Prüfungsamt... Ich war mir sicher wieder recht deutlich durchgefallen zu sein (Zustellungsurkunde) und öffnete sodann die Post...
Ergebnis: insgesamt 24,0 Punkte aus den 6 Klausuren und damit ein Schnitt von zumindest 4,0 Punkte. ABER: dennoch durchgefallen weil man in meinem Bundesland zudem mindestens 4.0 Punkte in mindestens 3 Klausuren haben muss und daran scheitert es bei mir. Um genau zu sein: meine drittbeste Klausur bringt es auf 3,5 Punkte...

Meine Klausuren:
Zivilrecht 1: 2,5 Punkte (an sich eine wirklich dankbare Klausur und die mit Abstand einfachste des gesamten Durchgangs. Hab leider einen totalen Blackout, nach der Abgabe bemerke ich sofort was eigentlich Sache war... Habe mich extrem über mich selbst geärgert. Hier wäre 7+x möglich gewesen)
Zivilrecht 2: 6 Punkte (relativ Anspruchsvolle Sachen- und Kreditsicherungsrechts-Klausur)
Wahlklausur des Prüfungsamtes/Zivilrecht 3: 3,5 Punkte Schadensersatz (Vertrag, Delikt) gepaart mit Eherecht (Strafrecht als Wahlklausur des Prüfungsamtes wäre besser für mich gewesen)
Öffrecht: 2,5 Punkte - allgemeines Verwaltungsrecht (öffrecht war schon immer mein schwächtes Rechtsgebiet)
Öffrecht: 3 Punkte , ebenfalls allgemeines Verwaltungsrecht, ein wenig Grundrechte
Strafrecht: 6,5 Punkte (leider keine Bringerklausur für mich -Strafrecht lag mir immer am meisten)


Ich habe also insgesamt die nötige Punktzahl (24 ggü. mindestens erforderlichen 22,5) und es scheitert an 0,5 Punkten für die "mindestens 3 Klausuren á 4 Punkte-Hürde". Knapper kann man wohl das erste Examen nicht nicht bestehen.

Diese Situation hab ich so nicht erwartet. Ich habe mich ja bereits ernsthaft auf Ausbildungsplatz-Suche begeben und arbeite seit ein paar Monaten Vollzeit im Lager. Dennoch wäre es aus meiner Sicht fahrlässig eine Prüfungsanfechtung jetzt nicht noch zumindest zu versuchen, auch wenn ich dann (rein vorsorglich) neben Ausbildungsplatzsuche & Vollzeitarbeit auch noch für eine etwaige mündliche Prüfung pauken müsste.

Vielleicht könnt ihr mir ja ein wenig gut zureden und mir Mut machen?!

Werde mich natürlich jetzt selbst schlau machen wegen der Prüfungsanfechtung dennoch: habt ihr Hinweise zum eigentlichen Ablauf einer solchen Prüfungsanfechtung?

Ich weiß z.B. derzeit noch gar nicht ob ich die Sache direkt einem Anwalt übergeben soll/muss oder selbst erst einmal Einsicht beantrage und Widerspruch einlegen. Muss ja auch auf die Fristen schauen.

Danke fürs lesen und ggf. Mut machen \:D/

Re: Endgültig durchgefallen, mögliche Prüfungsanfechtung

Verfasst: Donnerstag 12. Januar 2017, 12:50
von Tibor
Heftklammer hat geschrieben:Werde mich natürlich jetzt selbst schlau machen wegen der Prüfungsanfechtung dennoch: habt ihr Hinweise zum eigentlichen Ablauf einer solchen Prüfungsanfechtung?

Ich weiß z.B. derzeit noch gar nicht ob ich die Sache direkt einem Anwalt übergeben soll/muss oder selbst erst einmal Einsicht beantrage und Widerspruch einlegen. Muss ja auch auf die Fristen schauen.
Genau aus diesem Grund sollte der Weg zum Anwalt eingeschlagen werden.

Re: Endgültig durchgefallen, mögliche Prüfungsanfechtung

Verfasst: Donnerstag 12. Januar 2017, 14:25
von Effi
Welches Bundesland?

Re: Endgültig durchgefallen, mögliche Prüfungsanfechtung

Verfasst: Donnerstag 12. Januar 2017, 14:44
von Einwendungsduschgriff
Klingt irgendwie nach Berlin.

Re: Endgültig durchgefallen, mögliche Prüfungsanfechtung

Verfasst: Donnerstag 12. Januar 2017, 15:03
von Effi
Kann nur eins dazu sagen: Beim Anwalt muss man sich auf ein nettes Sümmchen gefasst machen. Im Bekanntenkreis so geschehen. Knapp 6000 Tacken. War erfolgreich.

Re: Endgültig durchgefallen, mögliche Prüfungsanfechtung

Verfasst: Donnerstag 12. Januar 2017, 15:34
von Swann
Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Klingt irgendwie nach Berlin.
Nein, in Berlin ist die Verteilung der Fächer im ersten Examen 2+2+3. Späße wie Wahlklausur des Prüfungsamts gibt es nicht (das fänd ich auch ziemlich bescheuert).

Re: Endgültig durchgefallen, mögliche Prüfungsanfechtung

Verfasst: Donnerstag 12. Januar 2017, 16:01
von Heftklammer
Will euch ja nicht neugierig sterben lassen :lmao:


Thüringen!


Das Prüfungsamt ist leider auch extrem unkooperativ und lässt bei der Einsichtnahme keine Kopien oder Fotos der Gutachten zu.

Re: Endgültig durchgefallen, mögliche Prüfungsanfechtung

Verfasst: Donnerstag 12. Januar 2017, 17:17
von julée
Das spricht dafür sich sofort einen Anwalt zu suchen, der die Akteneinsicht nimmt; der darf in diesem Rahmen dann auch Kopien fertigen.

Im Ernst: Bei einem derart knappen Ergebnis macht es Sinn, sich jemanden zu suchen, der einen vernünftig beraten kann. Eine Bekannte hat es zwar bei einer ähnlichen Konstellation (nur deshalb nicht bestanden, weil durch alle 3 Zivilrechtsklausuren gefallen) im Erstversuch allein erfolgreich durchgezogen - die eine Bewertung war wohl handgreiflich falsch. Aber wenn es wirklich um alles oder nichts geht, würde ich lieber das Geld in die Hand nehmen.

Re: Endgültig durchgefallen, mögliche Prüfungsanfechtung

Verfasst: Donnerstag 12. Januar 2017, 17:46
von falsus
Heftklammer hat geschrieben:Das Prüfungsamt ist leider auch extrem unkooperativ und lässt bei der Einsichtnahme keine Kopien oder Fotos der Gutachten zu.
Das dürfte nicht so ohne weiteres gangbare Praxis sein - ganz egal, ob anwaltlich vertreten oder nicht.

Aber zum eigentlichen Anliegen: Meine Vorredner haben vollkommen Recht. Du bist knapp durch eine Prüfung gefallen, in die du viel Zeit und Mühe investiert hast. An deiner Stelle würde ich die nächsten zehn Jahre meines Kaufmanns- oder Kommunalbeamtenlebens keine Nacht ruhig schlafen, wenn ich nicht hätte überprüfen lassen, nicht doch bestanden zu haben. Also unbedingt zum Anwalt!

Re: Endgültig durchgefallen, mögliche Prüfungsanfechtung

Verfasst: Donnerstag 12. Januar 2017, 22:33
von julée
falsus hat geschrieben:
Heftklammer hat geschrieben:Das Prüfungsamt ist leider auch extrem unkooperativ und lässt bei der Einsichtnahme keine Kopien oder Fotos der Gutachten zu.
Das dürfte nicht so ohne weiteres gangbare Praxis sein - ganz egal, ob anwaltlich vertreten oder nicht.
Diese unterschiedlichen Handhabungen der Prüfungsämter sind schon bemerkenswert. Beim GJPA darf man nach der Prüfung drei Monate lang jede Woche aufschlagen und (mehr oder minder unbeaufsichtigt) Einsicht nehmen - Motto offensichtlich "Wer sich das antun möchte, bitte."

Re: Endgültig durchgefallen, mögliche Prüfungsanfechtung

Verfasst: Freitag 13. Januar 2017, 09:11
von Syd26
julée hat geschrieben:Das spricht dafür sich sofort einen Anwalt zu suchen, der die Akteneinsicht nimmt; der darf in diesem Rahmen dann auch Kopien fertigen.

Im Ernst: Bei einem derart knappen Ergebnis macht es Sinn, sich jemanden zu suchen, der einen vernünftig beraten kann. Eine Bekannte hat es zwar bei einer ähnlichen Konstellation (nur deshalb nicht bestanden, weil durch alle 3 Zivilrechtsklausuren gefallen) im Erstversuch allein erfolgreich durchgezogen - die eine Bewertung war wohl handgreiflich falsch. Aber wenn es wirklich um alles oder nichts geht, würde ich lieber das Geld in die Hand nehmen.
Sehe ich auch so. Du müsstest doch im Zweifel Prozesskostenhilfe bekommen, sollte es zu einer Klage kommen.

Re: Endgültig durchgefallen, mögliche Prüfungsanfechtung

Verfasst: Freitag 13. Januar 2017, 12:21
von falsus
julée hat geschrieben: Diese unterschiedlichen Handhabungen der Prüfungsämter sind schon bemerkenswert. Beim GJPA darf man nach der Prüfung drei Monate lang jede Woche aufschlagen und (mehr oder minder unbeaufsichtigt) Einsicht nehmen - Motto offensichtlich "Wer sich das antun möchte, bitte
Ich wollte auf 29 VwVfG hinweisen, ohne die Thüringer Variante im Detail zu kennen. Demnach dürfte die pauschale Ablehnung des Anliegens, mittels selbst mitgebrachter technischer Ausrüstung und damit ohne weiteren Aufwand für das Prüfungsamt Kopien machen zu dürfen in der Regel keine korrekte Ermessensausübung sein. Das einzelne Behörden das in der Praxis anders handhaben glaube ich gern.

Re: Endgültig durchgefallen, mögliche Prüfungsanfechtung

Verfasst: Freitag 13. Januar 2017, 12:28
von paul321
falsus hat geschrieben:
julée hat geschrieben: Diese unterschiedlichen Handhabungen der Prüfungsämter sind schon bemerkenswert. Beim GJPA darf man nach der Prüfung drei Monate lang jede Woche aufschlagen und (mehr oder minder unbeaufsichtigt) Einsicht nehmen - Motto offensichtlich "Wer sich das antun möchte, bitte
Ich wollte auf 29 VwVfG hinweisen, ohne die Thüringer Variante im Detail zu kennen. Demnach dürfte die pauschale Ablehnung des Anliegens, mittels selbst mitgebrachter technischer Ausrüstung und damit ohne weiteren Aufwand für das Prüfungsamt Kopien machen zu dürfen in der Regel keine korrekte Ermessensausübung sein. Das einzelne Behörden das in der Praxis anders handhaben glaube ich gern.
Die Argumentation geht meines Wissens eher dahingehend, dass der Mehraufwand in der Beaufsichtigung des Einsichtnehmenden liegt.

Re: Endgültig durchgefallen, mögliche Prüfungsanfechtung

Verfasst: Freitag 13. Januar 2017, 15:25
von Tibor
Ist § 29 VwVfG überhaupt anwendbar? Wenn es kein WSV gibt, gibt es auch kein Verfahren mehr nach der Entscheidung und wir haben schon keinen Beteiligten iSd Vorschrift, oder?

Re: Endgültig durchgefallen, mögliche Prüfungsanfechtung

Verfasst: Freitag 13. Januar 2017, 15:42
von falsus
Aus der Hüfte geschossen hätte ich getippt, dass das Verwaltungsverfahren in diesem Sinne erst mit Bestandskraft des Bescheids endet. Ganz egal, welcher Rechtsbehelf statthaft ist. Aber wieder ein Grund mehr, sich einen kompetenten Anwalt zu suchen.