Endgültig durchgefallen, mögliche Prüfungsanfechtung
Verfasst: Donnerstag 12. Januar 2017, 12:43
Hallo zusammen,
ich muss mir gerade mal meinen Ballast von der Seele schreiben und schildere euch daher meine momentane Situation... :
Also, ich habe im August 2015 das erste mal Examen geschrieben und bin - man kann es nicht anders sagen - mit Pauken und Trompeten grandios gescheitert. Im Nachhinein stellte sich allerdings heraus, dass besagter Durchgang doch wohl auch sehr schlecht ausgefallen war. Das durchfallen war für mich kein Schock, denn ich hatte schon unmittelbar nach den Klausuren das sichere Gefühl "das war wohl nixx...!".
Sei‘s drum: Mund abgeputzt und wieder angefangen zu pauken und August 2016 erneut angetreten. Diesmal war zwar mein Gefühl nach den Klausuren schon besser, dennoch glaubte ich erneut durchgefallen zu sein und machte mich alsbald nach der letzten Klausur auf die Suche nach einem Ausbildungsplatz (kaufmännischer Bereich und Kommunen) und arbeitete außerdem Vollzeit als Lagerarbeiter um mich über Wasser zu halten.
Jetzt bin ich heute morgen zum Briefkasten und tadaaaaa: Post vom Prüfungsamt... Ich war mir sicher wieder recht deutlich durchgefallen zu sein (Zustellungsurkunde) und öffnete sodann die Post...
Ergebnis: insgesamt 24,0 Punkte aus den 6 Klausuren und damit ein Schnitt von zumindest 4,0 Punkte. ABER: dennoch durchgefallen weil man in meinem Bundesland zudem mindestens 4.0 Punkte in mindestens 3 Klausuren haben muss und daran scheitert es bei mir. Um genau zu sein: meine drittbeste Klausur bringt es auf 3,5 Punkte...
Meine Klausuren:
Zivilrecht 1: 2,5 Punkte (an sich eine wirklich dankbare Klausur und die mit Abstand einfachste des gesamten Durchgangs. Hab leider einen totalen Blackout, nach der Abgabe bemerke ich sofort was eigentlich Sache war... Habe mich extrem über mich selbst geärgert. Hier wäre 7+x möglich gewesen)
Zivilrecht 2: 6 Punkte (relativ Anspruchsvolle Sachen- und Kreditsicherungsrechts-Klausur)
Wahlklausur des Prüfungsamtes/Zivilrecht 3: 3,5 Punkte Schadensersatz (Vertrag, Delikt) gepaart mit Eherecht (Strafrecht als Wahlklausur des Prüfungsamtes wäre besser für mich gewesen)
Öffrecht: 2,5 Punkte - allgemeines Verwaltungsrecht (öffrecht war schon immer mein schwächtes Rechtsgebiet)
Öffrecht: 3 Punkte , ebenfalls allgemeines Verwaltungsrecht, ein wenig Grundrechte
Strafrecht: 6,5 Punkte (leider keine Bringerklausur für mich -Strafrecht lag mir immer am meisten)
Ich habe also insgesamt die nötige Punktzahl (24 ggü. mindestens erforderlichen 22,5) und es scheitert an 0,5 Punkten für die "mindestens 3 Klausuren á 4 Punkte-Hürde". Knapper kann man wohl das erste Examen nicht nicht bestehen.
Diese Situation hab ich so nicht erwartet. Ich habe mich ja bereits ernsthaft auf Ausbildungsplatz-Suche begeben und arbeite seit ein paar Monaten Vollzeit im Lager. Dennoch wäre es aus meiner Sicht fahrlässig eine Prüfungsanfechtung jetzt nicht noch zumindest zu versuchen, auch wenn ich dann (rein vorsorglich) neben Ausbildungsplatzsuche & Vollzeitarbeit auch noch für eine etwaige mündliche Prüfung pauken müsste.
Vielleicht könnt ihr mir ja ein wenig gut zureden und mir Mut machen?!
Werde mich natürlich jetzt selbst schlau machen wegen der Prüfungsanfechtung dennoch: habt ihr Hinweise zum eigentlichen Ablauf einer solchen Prüfungsanfechtung?
Ich weiß z.B. derzeit noch gar nicht ob ich die Sache direkt einem Anwalt übergeben soll/muss oder selbst erst einmal Einsicht beantrage und Widerspruch einlegen. Muss ja auch auf die Fristen schauen.
Danke fürs lesen und ggf. Mut machen
ich muss mir gerade mal meinen Ballast von der Seele schreiben und schildere euch daher meine momentane Situation... :
Also, ich habe im August 2015 das erste mal Examen geschrieben und bin - man kann es nicht anders sagen - mit Pauken und Trompeten grandios gescheitert. Im Nachhinein stellte sich allerdings heraus, dass besagter Durchgang doch wohl auch sehr schlecht ausgefallen war. Das durchfallen war für mich kein Schock, denn ich hatte schon unmittelbar nach den Klausuren das sichere Gefühl "das war wohl nixx...!".
Sei‘s drum: Mund abgeputzt und wieder angefangen zu pauken und August 2016 erneut angetreten. Diesmal war zwar mein Gefühl nach den Klausuren schon besser, dennoch glaubte ich erneut durchgefallen zu sein und machte mich alsbald nach der letzten Klausur auf die Suche nach einem Ausbildungsplatz (kaufmännischer Bereich und Kommunen) und arbeitete außerdem Vollzeit als Lagerarbeiter um mich über Wasser zu halten.
Jetzt bin ich heute morgen zum Briefkasten und tadaaaaa: Post vom Prüfungsamt... Ich war mir sicher wieder recht deutlich durchgefallen zu sein (Zustellungsurkunde) und öffnete sodann die Post...
Ergebnis: insgesamt 24,0 Punkte aus den 6 Klausuren und damit ein Schnitt von zumindest 4,0 Punkte. ABER: dennoch durchgefallen weil man in meinem Bundesland zudem mindestens 4.0 Punkte in mindestens 3 Klausuren haben muss und daran scheitert es bei mir. Um genau zu sein: meine drittbeste Klausur bringt es auf 3,5 Punkte...
Meine Klausuren:
Zivilrecht 1: 2,5 Punkte (an sich eine wirklich dankbare Klausur und die mit Abstand einfachste des gesamten Durchgangs. Hab leider einen totalen Blackout, nach der Abgabe bemerke ich sofort was eigentlich Sache war... Habe mich extrem über mich selbst geärgert. Hier wäre 7+x möglich gewesen)
Zivilrecht 2: 6 Punkte (relativ Anspruchsvolle Sachen- und Kreditsicherungsrechts-Klausur)
Wahlklausur des Prüfungsamtes/Zivilrecht 3: 3,5 Punkte Schadensersatz (Vertrag, Delikt) gepaart mit Eherecht (Strafrecht als Wahlklausur des Prüfungsamtes wäre besser für mich gewesen)
Öffrecht: 2,5 Punkte - allgemeines Verwaltungsrecht (öffrecht war schon immer mein schwächtes Rechtsgebiet)
Öffrecht: 3 Punkte , ebenfalls allgemeines Verwaltungsrecht, ein wenig Grundrechte
Strafrecht: 6,5 Punkte (leider keine Bringerklausur für mich -Strafrecht lag mir immer am meisten)
Ich habe also insgesamt die nötige Punktzahl (24 ggü. mindestens erforderlichen 22,5) und es scheitert an 0,5 Punkten für die "mindestens 3 Klausuren á 4 Punkte-Hürde". Knapper kann man wohl das erste Examen nicht nicht bestehen.
Diese Situation hab ich so nicht erwartet. Ich habe mich ja bereits ernsthaft auf Ausbildungsplatz-Suche begeben und arbeite seit ein paar Monaten Vollzeit im Lager. Dennoch wäre es aus meiner Sicht fahrlässig eine Prüfungsanfechtung jetzt nicht noch zumindest zu versuchen, auch wenn ich dann (rein vorsorglich) neben Ausbildungsplatzsuche & Vollzeitarbeit auch noch für eine etwaige mündliche Prüfung pauken müsste.
Vielleicht könnt ihr mir ja ein wenig gut zureden und mir Mut machen?!
Werde mich natürlich jetzt selbst schlau machen wegen der Prüfungsanfechtung dennoch: habt ihr Hinweise zum eigentlichen Ablauf einer solchen Prüfungsanfechtung?
Ich weiß z.B. derzeit noch gar nicht ob ich die Sache direkt einem Anwalt übergeben soll/muss oder selbst erst einmal Einsicht beantrage und Widerspruch einlegen. Muss ja auch auf die Fristen schauen.
Danke fürs lesen und ggf. Mut machen