Erledigung oder Klagerücknahme
Verfasst: Donnerstag 12. Januar 2017, 15:21
In meinem fiktiven Fall wurde eine befristete einstweilige Anordnung nach GewSchG erlassen. 2 Wochen vor Fristablauf hat der AG einen Antrag auf Durchführung der mündlichen Verhandlung gestellt verbunden mit dem Antrag auf Aufhebung.
Das Gericht hat den Antrag nicht umgehend zugestellt, so dass die e.A. sich durch Zeitablauf erledigt hat.
Jetzt felt hier offensichtlich das Rechtsschutzbedürfnis.
Welche Möglichkeiten hätte der Ag hier? Antragsrücknahme ist klar. Erledigung? Bei vorhersehendem Fristablauf? Dr Antrag war zur Zeit der Einreichung zulässig und begründet.
Bitte um Ideen und ggfl. Anträge! Danke!
Das Gericht hat den Antrag nicht umgehend zugestellt, so dass die e.A. sich durch Zeitablauf erledigt hat.
Jetzt felt hier offensichtlich das Rechtsschutzbedürfnis.
Welche Möglichkeiten hätte der Ag hier? Antragsrücknahme ist klar. Erledigung? Bei vorhersehendem Fristablauf? Dr Antrag war zur Zeit der Einreichung zulässig und begründet.
Bitte um Ideen und ggfl. Anträge! Danke!