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Vollbefriedigend im Examen: Ab 9 oder ab 10 Punkten

Verfasst: Freitag 13. Januar 2017, 11:48
von Logisch_Win7
So Leute, ich bin verwirrt: Bei uns an der Uni in Düsseldorf (NRW) erreicht man ab 10 Punkten + X die Notenstufe "Vollbefriedigend". Ich lese aber ständig etwas davon, dass man im Examen schon ab 9 Punkten + X sein Prädikat und ein Vollbefriedigend hat. Ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich oder ist das einfach generell im Examen so?

Re: Vollbefriedigend im Examen: Ab 9 oder ab 10 Punkten

Verfasst: Freitag 13. Januar 2017, 11:56
von Brainiac
- Einzelnoten: VB = 10 Pkte od mehr
- Gesamtnote: VB = 9 Pkte od mehr

Re: Vollbefriedigend im Examen: Ab 9 oder ab 10 Punkten

Verfasst: Freitag 13. Januar 2017, 12:24
von Logisch_Win7
Danke für deine Antwort. Gibt es einen sachlichen Grund für diese Unterscheidung? Das verwirrt doch eher. :eeeek:

Re: Vollbefriedigend im Examen: Ab 9 oder ab 10 Punkten

Verfasst: Freitag 13. Januar 2017, 12:28
von JulezLaw
Vollbefriedigend = über den durchschnittlichen Anforderungen. Wenn du es schaffst, in den Examensklausuren im Durchschnitt im oberen Bereich des "den Anforderungen in jeder Hinsicht entsprechenden" Notenbereichs zu landen, bist du eben schon überdurchschnittlich. Finde ich tatsächlich eine gute Regelung, die auch eine durchgehende Leistung am oberen Rand der normalen Anforderungen würdigen kann.

Ob es dazu eine offizielle Begründung gibt, weiß ich indes nicht.

Re: Vollbefriedigend im Examen: Ab 9 oder ab 10 Punkten

Verfasst: Freitag 13. Januar 2017, 14:33
von joee78
JulezLaw hat geschrieben:Ob es dazu eine offizielle Begründung gibt, weiß ich indes nicht.
http://www.gesetze-im-internet.de/jurprnotskv/__2.html

Re: Vollbefriedigend im Examen: Ab 9 oder ab 10 Punkten

Verfasst: Freitag 13. Januar 2017, 15:06
von JulezLaw
Dass es eine Rechtsgrundlage dafür gibt, war mir durchaus bewusst. Ich habe nur die Gesetzesbegründung nicht gelesen ;)