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VV 1008 RVG KOsten zu zahlen

Verfasst: Sonntag 15. Januar 2017, 12:45
von alf-13
Hallo,

ich hoffe mal hier kann mir jemand helfen.
Folgendes:

Ich hatte mit meiner Ex Frau wegen Kinderunterhlat wieder eine Verhandlung.
Es wurde Prozesskostenhilfe beantragt und bewilligt. Jetzt habe ich einen Kostenfestsetzungsbeschluss erhalten das ich fast 800 € an den gegen Anwalt zahlen muss ! ! !

Weil eine Erhöhungsgebühr laut 1008 RVG nicht entsanden ist !! ( Es ging um unsere zwei Kinder - meine Ex Frau hatte einen Anwalt und ich einen ).
Ich muss nun so weit ich das verstanden habe die KOsten für das zweite Kind - Rechtsanwaltskosten selber zahlen ?? Obwohl meine Ex Frau mal wieder eine Klage eingereciht hat, weil Sie meinte 5 € mehr kriegen zu müssen. ? ? ?

Macht es sinn dagegen Widerspruch einzu legen ??
Hat ein Anwalt etwas falsch gemacht ??

Komisch ist nur, wir hatten vor ca. 3 Jahren die gleiche Situation, da musste ich nichts zahlen ?? Auch 2 Kinder - 1 Anwalt bei meiner Ex Frau.

Re: VV 1008 RVG KOsten zu zahlen

Verfasst: Sonntag 15. Januar 2017, 13:18
von Tibor
Den Anwalt fragen. Hier keine Rechtsberatung.