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Erhöhungsgebühr laut 1008 RVG

Verfasst: Sonntag 15. Januar 2017, 13:34
von alf-13
Dann anders:

Würdet Ihr Widerspruch gegen einen Kostenbescheid 1008 RVG einlegen ?
Kindesunterhalt - 2 Kinder ein Anwalt der gegenseit ?
Bei einem vorherigen gleichen Verfahren kam kein Kostenbescheid nach 1008 RVG

Tipp - ich wünsche keine Rechtsberatung

Re: Erhöhungsgebühr laut 1008 RVG

Verfasst: Sonntag 15. Januar 2017, 13:36
von Tibor
Es bleibt eine Frage nach Rechtsberatung.