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Zeitpunkt der Bewerbung als Berufseinsteiger

Verfasst: Montag 16. Januar 2017, 11:23
von Referendar2016
Kurz zu mir: Ich hatte kürzlich mein schriftliches Examen und Anfang April werden wir die mündliche Prüfung haben. Dann ist das 2. Examen geschafft.
Ich will später in einer (mittelständischen) Kanzlei arbeiten, evtl. auch in Unternehmen. Staatsdienst ist ausgeschlossen.

Ich hatte heute zwecks Arbeitssuchendmeldung einen Pflicht-Beratungstermin bei der Arbeitsagentur.
Meine Beraterin meinte, es sei zu empfehlen, sich bereits jetzt bei Kanzleien und Unternehmen zu bewerben, auch wenn man die Note des 2. Examens noch nicht weiß, da die juristischen Arbeitgeber nach der mündlichen Prüfung von einer Schwemme an Bewerbungen erdrückt werden, so dass man dann nicht mehr aus der Menge hervor sticht.

Haltet ihr dieses Vorgehen für sinnvoll? Was sind denn da eure Erfahrungen?

Re: Zeitpunkt der Bewerbung als Berufseinsteiger

Verfasst: Montag 16. Januar 2017, 11:30
von Tibor
Ich halte nichts davon. Oder ist schon deutlich absehbar, dass die Note aus dem 2. Examen nur ausreichend sein wird?

Re: Zeitpunkt der Bewerbung als Berufseinsteiger

Verfasst: Montag 16. Januar 2017, 11:56
von Referendar2016
Ich schätze mal, die Note aus dem 2. Examen wird so 7,5 - 8 sein.

Re: Zeitpunkt der Bewerbung als Berufseinsteiger

Verfasst: Montag 16. Januar 2017, 12:20
von thryller
Zumindest die Note aus dem schriftlichen Teil würde ich abwarten. Anschreiben, Lebenslauf etc. könntest Du schon mal vorbereiten und dann mit Erhalt der Klausurnoten raushauen. Idealerweise folgen dann die ersten Vorstellungsgespräche kurz nach der mündlichen Prüfung. So könntest Du Dir vielleicht einen (kleinen) Vorteil verschaffen.

Re: Zeitpunkt der Bewerbung als Berufseinsteiger

Verfasst: Montag 16. Januar 2017, 13:59
von lawlita
Wie Tibor halte ich nichts davon. Kanzleien stellen nach Qualifikation, Spezialisierung, Sympathie etc. ein und nicht nach dem Zeitpunkt der Bewerbung. Wenn bald mündliche Prüfungen anstehen, wird man als Kanzlei diese Bewerbungsrunde abwarten und schauen, wer sich da bewirbt.

Mit früher Bewerbung, aber keiner oder nur schriftlicher Note hast du da keine Vorteile. Eher im Gegenteil, da sich die meisten Kandidaten im Mündlichen ja verbessern.

Re: Zeitpunkt der Bewerbung als Berufseinsteiger

Verfasst: Montag 16. Januar 2017, 14:18
von Trente Steele82
Halte ich auch nichts von und je nachdem in welchem Bundesland du bist, ist die Aussage sogar eher sinnlos. In NRW bspw. kommen jeden Monat neue Juristen auf den Markt.

Re: Zeitpunkt der Bewerbung als Berufseinsteiger

Verfasst: Montag 16. Januar 2017, 14:46
von jurabilis
Außerdem bewerben sich Juristen Gerüchten zufolge bisweilen auch aus fremden (Bundes-)Ländern. "Irgendwo ist immer grade Examen!"

Re: Zeitpunkt der Bewerbung als Berufseinsteiger

Verfasst: Montag 16. Januar 2017, 16:25
von Levi
Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum man freiwillig auf Einkommen und soziale Absicherung verzichten sollte, indem man erst nach der mündlichen Prüfung mit der Stellensuche auf dem freien Arbeitsmarkt beginnt? (Im öffentlichen Dienst ist das notwendigerweise anders.)

Mit Bewerbungs- und Auswahlverfahren, Vertragsverhandlungen, Wohnungssuche, Umzug etc. vergehen da doch locker 2-3 Monate ohne Einkommen - u. U.  sogar mehr. Und das erste Gehalt fließt dann auch erst am Ende des Monats. Diese Zeit muss man finanziell erst mal überbrücken können. 

Ich hatte daher seinerzeit unmittelbar nach dem schriftlichen Teil mit Bewerbungen begonnen, Vorstellungsgespräche geführt und schließlich einen Arbeitsvertrag - unter der Bedingung eines mit mindestens xx Pt. bestandenen Examens - abgeschlossen. So konnte ich praktisch übergangslos (mit lediglich 3 Tagen Differenz - Wochenende/Umzug) vom Referendariat in die Assessortätigkeit starten. 

Ich würde das auch immer wieder genauso machen. 

Re: Zeitpunkt der Bewerbung als Berufseinsteiger

Verfasst: Montag 16. Januar 2017, 16:26
von Tibor
Das war wann nochmal?

Re: Zeitpunkt der Bewerbung als Berufseinsteiger

Verfasst: Montag 16. Januar 2017, 16:29
von Einwendungsduschgriff
Wenn ich mir gerade die Langsamkeit der potentiellen, privatwirtschaftlichen Arbeitgeber in meinen eigenen Verfahren anschaue, muss ich leider Levi zustimmen. Niemand kommt in tauglicher Zeit in die Pötte. Der öD reagiert wenigstens schnell.

Re: Zeitpunkt der Bewerbung als Berufseinsteiger

Verfasst: Montag 16. Januar 2017, 18:01
von julée
Levi hat geschrieben:Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum man freiwillig auf Einkommen und soziale Absicherung verzichten sollte, indem man erst nach der mündlichen Prüfung mit der Stellensuche auf dem freien Arbeitsmarkt beginnt? (Im öffentlichen Dienst ist das notwendigerweise anders.)

Mit Bewerbungs- und Auswahlverfahren, Vertragsverhandlungen, Wohnungssuche, Umzug etc. vergehen da doch locker 2-3 Monate ohne Einkommen - u. U.  sogar mehr. Und das erste Gehalt fließt dann auch erst am Ende des Monats. Diese Zeit muss man finanziell erst mal überbrücken können. 
Eine WiMi-Stelle in einer Kanzlei ist im Zweifelsfall schnell organisiert und dann kann man in aller Ruhe suchen, ohne sich unmittelbar vor der mündlichen Prüfung verrückt machen und zig Dinge organisieren zu müssen.
Ich hatte daher seinerzeit unmittelbar nach dem schriftlichen Teil mit Bewerbungen begonnen, Vorstellungsgespräche geführt und schließlich einen Arbeitsvertrag - unter der Bedingung eines mit mindestens xx Pt. bestandenen Examens - abgeschlossen. So konnte ich praktisch übergangslos (mit lediglich 3 Tagen Differenz - Wochenende/Umzug) vom Referendariat in die Assessortätigkeit starten. 

Ich würde das auch immer wieder genauso machen. 
Ich habe so ähnlich nahtlos nach dem 1. Examen auf einer WiMi-Stelle angefangen und habe es nach dem 2. Examen bewusst nicht nochmal gemacht. Die 6 Wochen relativer Beschäftigungslosigkeit (aka Ausschlafen, Ausmisten von Examenszeug und Bewerbungen schreiben) fand ich nicht verkehrt - auch wenn es mich am Ende vielleicht 500-600 € gekostet hat.

Zur eigentlichen Frage: Ohne irgendwelche Noten zu haben, würde ich mich allenfalls auf ausgeschriebene Stellen bewerben, die superinteressant klingen und bei denen zu befürchten ist, dass sie im März/April "weg" sind. Aber ansonsten dürften die Noten schlichtweg zu wichtig sein, als dass es Sinn machen würde, sich bereits ins Blaue hinein zu bewerben, ohne zu wissen, wie gut oder schlecht die Examensnote wirklich ausfällt.

Re: Zeitpunkt der Bewerbung als Berufseinsteiger

Verfasst: Montag 16. Januar 2017, 18:19
von famulus
Levi hat geschrieben:Ich hatte daher seinerzeit unmittelbar nach dem schriftlichen Teil mit Bewerbungen begonnen, Vorstellungsgespräche geführt und schließlich einen Arbeitsvertrag - unter der Bedingung eines mit mindestens xx Pt. bestandenen Examens - abgeschlossen. So konnte ich praktisch übergangslos (mit lediglich 3 Tagen Differenz - Wochenende/Umzug) vom Referendariat in die Assessortätigkeit starten.
+1

2013, Bewerbung nur mit Note aus den Schriftlichen (7,5 glaube ich), Einstieg in Boutique direkt nach Ablauf des Referendariats, keine konkrete Punkte-Bedingung

Ich verstehe überhaupt nicht, was gegen Bewerbungen sprechen sollte - es gab damals durchaus mehrere Einladungen zu Gesprächen.

Re: Zeitpunkt der Bewerbung als Berufseinsteiger

Verfasst: Montag 16. Januar 2017, 18:40
von Urs Blank
famulus hat geschrieben:Ich verstehe überhaupt nicht, was gegen Bewerbungen sprechen sollte - es gab damals durchaus mehrere Einladungen zu Gesprächen.
Zumal ja mit 1. Examen, Stationsnoten und (evtl.) schriftlichen Noten des 2. Examens sowie gegebenenfalls weiteren Qualifikationen eine gewisse Tendenz feststeht. Mehr als eine Absage kann Referendar2016 doch nicht kassieren.

Re: Zeitpunkt der Bewerbung als Berufseinsteiger

Verfasst: Montag 16. Januar 2017, 18:40
von Eagnai
Die Ausgangsfrage ist aber ja nicht, ob man sich schon mit den Noten der schriftlichen Prüfung bewerben kann/sollte, sondern ob das bereits ohne jegliche Noten sinnvoll möglich ist - also zu einem Zeitpunkt, wo man noch nicht einmal weiß, ob man überhaupt bestanden hat, und wo zwischen einem "mit Pauken und Trompeten durchgerasselt" und einem "sehr gut" theoretisch noch alles möglich ist.

Re: Zeitpunkt der Bewerbung als Berufseinsteiger

Verfasst: Montag 16. Januar 2017, 18:41
von Urs Blank
Eagnai hat geschrieben:Die Ausgangsfrage ist aber ja nicht, ob man sich schon mit den Noten der schriftlichen Prüfung bewerben kann/sollte, sondern ob das bereits ohne jegliche Noten sinnvoll möglich ist - also zu einem Zeitpunkt, wo man noch nicht einmal weiß, ob man überhaupt bestanden hat, und wo zwischen einem "mit Pauken und Trompeten durchgerasselt" und einem "sehr gut" theoretisch noch alles möglich ist.
Ist es doch in 90 % der Fälle nicht...