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Re: Zeitpunkt der Bewerbung als Berufseinsteiger

Verfasst: Montag 16. Januar 2017, 19:11
von julée
Urs Blank hat geschrieben:
famulus hat geschrieben:Ich verstehe überhaupt nicht, was gegen Bewerbungen sprechen sollte - es gab damals durchaus mehrere Einladungen zu Gesprächen.
Zumal ja mit 1. Examen, Stationsnoten und (evtl.) schriftlichen Noten des 2. Examens sowie gegebenenfalls weiteren Qualifikationen eine gewisse Tendenz feststeht. Mehr als eine Absage kann Referendar2016 doch nicht kassieren.
Die Frage dürfte nur schlichtweg sein, ob der TE seine Zeit und Energie nicht besser in die Vorbereitung der mündlichen Prüfung stecken sollte, als jetzt schon - vor Erhalt der Klausurergebnisse - zig Bewerbungen zu schreiben. Zumal sich, wenn man auf die vom TE erwartete Note (7,5-8,0 Punkte) einen Punkt rauf- bzw. runterrechnet, bereits eine Spanne von 6,5-9,0 Punkten ergibt. Das dürfte bei der Bewerbung doch einen Unterschied machen.

Re: Zeitpunkt der Bewerbung als Berufseinsteiger

Verfasst: Montag 16. Januar 2017, 19:30
von famulus
Eagnai hat geschrieben:Die Ausgangsfrage ist aber ja nicht, ob man sich schon mit den Noten der schriftlichen Prüfung bewerben kann/sollte, sondern ob das bereits ohne jegliche Noten sinnvoll möglich ist - also zu einem Zeitpunkt, wo man noch nicht einmal weiß, ob man überhaupt bestanden hat, und wo zwischen einem "mit Pauken und Trompeten durchgerasselt" und einem "sehr gut" theoretisch noch alles möglich ist.
Ach so - ich hatte sein "Ich schätze mal, die Note aus dem 2. Examen wird so 7,5 - 8 sein" so missverstanden, dass es schon Punkte gab. Wenn dem nicht so ist, bitte ich, den Beitrag aus dem Protokoll zu streichen.

Re: Zeitpunkt der Bewerbung als Berufseinsteiger

Verfasst: Montag 16. Januar 2017, 21:12
von Eagnai
Scheint mir zumindest sehr unwahrscheinlich, dass bei einer erst im April anstehenden mündlichen Prüfung jetzt schon Klausurergebnisse bekannt sind... das wäre ja ganze drei Monate vorher.

Re: Zeitpunkt der Bewerbung als Berufseinsteiger

Verfasst: Montag 16. Januar 2017, 23:28
von OJ1988
Man kann sich auch schlicht arbeitslos melden und so die Wartezeit überbrücken. Haben in meiner AG so gut wie alle gemacht.

Re: Zeitpunkt der Bewerbung als Berufseinsteiger

Verfasst: Montag 16. Januar 2017, 23:50
von julée
So berauschend ist ALG I natürlich nicht, wenn man nicht so wahnsinnig viel im Ref dazuverdient hat, aber es macht die Lücke natürlich deutlich kleiner und die Unterhaltsbeihilfe gibt es ja auch noch für den kompletten Prüfungsmonat, d. h. faktisch den Folgemonat. Und ALG I gibt es für den Prüfungsmonat anteilig (ab dem Tag nach der mündlichen Prüfung) zusätzlich, so dass sich ggf. auch für einen weiteren Monat ein ordentlicher Betrag ergibt. Danach sollte man allerdings eine andere Geldquelle auftun.

Re: Zeitpunkt der Bewerbung als Berufseinsteiger

Verfasst: Dienstag 17. Januar 2017, 06:59
von Levi
Klar, kann man nach dem Examen auch erst mal arbeitslos sein. Die Frage ist nur: warum sollte man? 

Künftige Absolventen anderer Studiengänge bewerben sich typischerweise schon im letzten Studienjahr um ihren Job - ohne jeden Abschluss. Juristen haben immerhin schon einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss (wenn auch noch keine Befähigung zum Richteramt) und häufig mehrjährige Berufserfahrung aus Nebentätigkeiten. 

Aber natürlich gilt auch hier: jeder wie er will. 

Re: Zeitpunkt der Bewerbung als Berufseinsteiger

Verfasst: Dienstag 17. Januar 2017, 08:11
von julée
Natürlich kann man nahtlos ins Berufsleben starten. Allerdings geht die Welt auch nicht davon unter, wenn man sich eine Übergangsphase von 2-3 Monaten gönnt (was mit Blick auf die ggf folgende Urlaubssperre auch sinnvoll ist), insbesondere wenn die Note des 2. Examens vermutlich recht ordentlich werden wird.
Der Vergleich mit den anderen Absolventen hinkt natürlich, da dort meist nur noch die Note der Abschlussarbeit fehlt und man trotzdem mitunter eine ganze Weile sucht. Als Jurist mit ordentlichen Noten geht das ja ggf alles etwas schneller.

Re: Zeitpunkt der Bewerbung als Berufseinsteiger

Verfasst: Dienstag 17. Januar 2017, 09:59
von OJ1988
Levi hat geschrieben:Klar, kann man nach dem Examen auch erst mal arbeitslos sein. Die Frage ist nur: warum sollte man? 

Künftige Absolventen anderer Studiengänge bewerben sich typischerweise schon im letzten Studienjahr um ihren Job - ohne jeden Abschluss. Juristen haben immerhin schon einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss (wenn auch noch keine Befähigung zum Richteramt) und häufig mehrjährige Berufserfahrung aus Nebentätigkeiten. 

Aber natürlich gilt auch hier: jeder wie er will. 
Weil man ggf. kurz mal aufatmen möchte nach der Zeit der Examensvorbereitung und deshalb eher wenig Lust hat auf das Modell "Freitag Mündliche - Montag 1. Arbeitstag". Halte das für so naheliegend, dass es mich erstaunt, dass man das hier extra erklären muss.

Re: Zeitpunkt der Bewerbung als Berufseinsteiger

Verfasst: Dienstag 17. Januar 2017, 12:22
von Flash
julée hat geschrieben:[...] und die Unterhaltsbeihilfe gibt es ja auch noch für den kompletten Prüfungsmonat [...]
Das ist - wie so vieles - bundeslandabhängig.

Re: Zeitpunkt der Bewerbung als Berufseinsteiger

Verfasst: Dienstag 17. Januar 2017, 18:05
von julée
Flash hat geschrieben:
julée hat geschrieben:[...] und die Unterhaltsbeihilfe gibt es ja auch noch für den kompletten Prüfungsmonat [...]
Das ist - wie so vieles - bundeslandabhängig.
Das mag sein, ich kannte es bislang nur so (aus verschiedenen Bundesländern) - auch wenn der Arbeitsagentur regelmäßig nur schwer zu verklickern ist, dass es zwar noch für den vollen Monat Geld gibt, aber man trotzdem bereits ab dem 5. des Monats einen Anspruch auf ALG I haben kann, wenn man eben so früh die mündliche Prüfung hatte.

Re: Zeitpunkt der Bewerbung als Berufseinsteiger

Verfasst: Dienstag 17. Januar 2017, 18:18
von Muirne
Man kriegt doch sowieso nochmal Geld, während man schon ALG I Anspruch hat, weil immer erst am Ende des Monats gezahlt wird? :-k
Oder meinst du, dass man, wenn man am 5.12. Prüfung hat, noch nen vollen Monat Geld kriegt (dann Ende Dezember) und parallel dazu doppelt ab 6.12. ALG I? Letzteres war mir nicht bewusst.

Re: Zeitpunkt der Bewerbung als Berufseinsteiger

Verfasst: Dienstag 17. Januar 2017, 18:28
von julée
Muirne hat geschrieben:Man kriegt doch sowieso nochmal Geld, während man schon ALG I Anspruch hat, weil immer erst am Ende des Monats gezahlt wird? :-k
Oder meinst du, dass man, wenn man am 5.12. Prüfung hat, noch nen vollen Monat Geld kriegt (dann Ende Dezember) und parallel dazu doppelt ab 6.12. ALG I? Letzteres war mir nicht bewusst.
Genau so. Jedenfalls in Berlin und BW war/ist das so, dass man für den Prüfungsmonat die volle Unterhaltsbeihilfe bekommt (Überreste der beamtenrechtlichen Fürsorge, whatever), aber bereits ab dem Tag nach der mündlichen Prüfung "arbeitslos" im Sinne des SGB III ist. Und dann gibt es irgendwelche Vorschriften im Beamtenrecht, auf die verwiesen wird, aus denen letztlich folgt, dass die Unterhaltsbeihilfe nicht auf das ALG I angerechnet werden kann, ergo: faktisch doppeltes Geld, insbesondere wenn man einen frühen Prüfungstermin hat.

Re: Zeitpunkt der Bewerbung als Berufseinsteiger

Verfasst: Dienstag 17. Januar 2017, 18:34
von Muirne
Gut zu wissen, danke. :)