Zustellfrist einer einstweiligen Verfügung
Verfasst: Montag 16. Januar 2017, 18:05
Hallo,
ich habe gelesen, dass eine einstweilige Verfügung (eV) innerhalb eines Monats nach Urteil zugestellt werden muss (nehmen wir an, es ginge eine mündliche Verhandlung voraus). Die Frage, die sich mir nun stellt ist folgende: Nehmen wir an, der Richter hätte nach der mündlichen Verhandlung im Eilverfahren zwar angekündigt, dass das Urteil zu einer eV führen wird, aber das Urteil wurde im Rahmen der Verhandlung eben noch nicht "gesprochen". Wie kann man herausfinden, wann das Urteil gefällt wurde und ab wann die Frist somit läuft? Kann sich ein Richter denn ewig Zeit lassen, das Urteil zu fällen, zumal diese ganze Sache ja eig. ein EILVERFAHREN ist?
ich habe gelesen, dass eine einstweilige Verfügung (eV) innerhalb eines Monats nach Urteil zugestellt werden muss (nehmen wir an, es ginge eine mündliche Verhandlung voraus). Die Frage, die sich mir nun stellt ist folgende: Nehmen wir an, der Richter hätte nach der mündlichen Verhandlung im Eilverfahren zwar angekündigt, dass das Urteil zu einer eV führen wird, aber das Urteil wurde im Rahmen der Verhandlung eben noch nicht "gesprochen". Wie kann man herausfinden, wann das Urteil gefällt wurde und ab wann die Frist somit läuft? Kann sich ein Richter denn ewig Zeit lassen, das Urteil zu fällen, zumal diese ganze Sache ja eig. ein EILVERFAHREN ist?