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Zustellfrist einer einstweiligen Verfügung

Verfasst: Montag 16. Januar 2017, 18:05
von Suomi91
Hallo,
ich habe gelesen, dass eine einstweilige Verfügung (eV) innerhalb eines Monats nach Urteil zugestellt werden muss (nehmen wir an, es ginge eine mündliche Verhandlung voraus). Die Frage, die sich mir nun stellt ist folgende: Nehmen wir an, der Richter hätte nach der mündlichen Verhandlung im Eilverfahren zwar angekündigt, dass das Urteil zu einer eV führen wird, aber das Urteil wurde im Rahmen der Verhandlung eben noch nicht "gesprochen". Wie kann man herausfinden, wann das Urteil gefällt wurde und ab wann die Frist somit läuft? Kann sich ein Richter denn ewig Zeit lassen, das Urteil zu fällen, zumal diese ganze Sache ja eig. ein EILVERFAHREN ist?

Re: Zustellfrist einer einstweiligen Verfügung

Verfasst: Dienstag 17. Januar 2017, 14:39
von Muirne
Bei der Geschäftsstelle anrufen und fragen, wann der VT ist?

Re: Zustellfrist einer einstweiligen Verfügung

Verfasst: Dienstag 17. Januar 2017, 15:59
von Suomi91
Muirne hat geschrieben:Bei der Geschäftsstelle anrufen und fragen, wann der VT ist?
Bei welcher Geschäftsstelle und was heißt "VT"? Der Verhandlungstermin sei ja schon gewesen, nur wurde da ein Urteil nicht verkündet.

Re: Zustellfrist einer einstweiligen Verfügung

Verfasst: Dienstag 17. Januar 2017, 17:53
von Muirne
Bei der Geschäftsstelle der Richterin oder des Richters, dessen Verhandlung das war. VT heißt Verkündungstermin.

Re: Zustellfrist einer einstweiligen Verfügung

Verfasst: Dienstag 17. Januar 2017, 17:56
von thh
Suomi91 hat geschrieben:Bei welcher Geschäftsstelle und was heißt "VT"?
Bei der zuständigen und "Verkündungstermin".
Suomi91 hat geschrieben:Der Verhandlungstermin sei ja schon gewesen, nur wurde da ein Urteil nicht verkündet.
Dann wurde dort Termin zur Verkündung einer Entscheidung bestimmt.

Re: Zustellfrist einer einstweiligen Verfügung

Verfasst: Mittwoch 18. Januar 2017, 07:59
von Tibor
Keine Rechtsberatung.

Geschlossen.