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Re: Gehaltsvorstellung Einzelanwalt

Verfasst: Samstag 25. März 2017, 13:14
von Trente Steele82
Sorry, so doof sollte nun kein fertiger Jurist sein. Meine Aussage war zwar zugespitzt, aber mehr seine eigenen Vorstellungen in den Vordergrund stellen, sollte man sich angewöhnen. Es geht ja auch nicht um Mondzahlen, die den Schnaps ausmachen.

Re: Gehaltsvorstellung Einzelanwalt

Verfasst: Samstag 25. März 2017, 13:32
von julée
Aber das ist ja letztlich zugespitzt die Konsequenz von "was der Arbeitgeber realistischerweise zahlen kann, ist mir egal" oder "für wesentlich weniger als A13-Äquivalent fange ich nicht an". Du hast Recht, man sollte seine eigenen Zahlen und Schmerzgrenzen kennen, aber ein wenig Realismus sollte man dann doch walten lassen.

Re: Gehaltsvorstellung Einzelanwalt

Verfasst: Samstag 25. März 2017, 13:45
von Trente Steele82
der Realitätssinn geht ja nicht verloren, wenn man zumindest auch bei diesen ganzen rechenspielchen auch seine Kosten berücksichtigt. Das kam mir die ganze Zeit zu kurz, daher mein "Einwand". Mir nutzt es gar nichts, wenn die Kanzlei X mir aufgrund ihrer Kostenstruktur nur 40.000 zahlen kann, meine monatlichen Fixkosten warum auch immer (darlehensrückzahlungen, Versicherungen, Miete, Auto etc) dazu führen, dass man am Ende mit nichts da steht am Ende des Monats.

Selber schon erlebt und dann bin ich gewechselt. Sich immer den Kanzleien anbiedern halte ich für auch nicht den richtigen Weg. Mein Eindruck ist aktuell: die Position des einzelnen Bewerbers ist aktuell so schlecht nicht.

Re: Gehaltsvorstellung Einzelanwalt

Verfasst: Samstag 25. März 2017, 14:16
von julée
Ich sage auch nicht, dass man irgendwo für 30.000 € / a anfangen muss, wenn anschließend am Ende des Geldes noch Monat übrig ist. Dann muss man eben nach Stellen suchen, mit denen man genug verdient, selbst wenn das möglicherweise bedeutet, dass man nicht im bevorzugten, aber schlecht bezahlten Rechtsgebiet einsteigen kann. Aber in irgendeine Relation wird man beide Zahlen (individueller "Bedarf" / "Wunsch" einerseits und noch finanzierbares Gehalt andererseits) zueinander setzen müssen - und das kommt mir umgekehrt bei "netto mindestens A 13 netto" zu kurz.

Re: Gehaltsvorstellung Einzelanwalt

Verfasst: Samstag 25. März 2017, 14:22
von OJ1988
julée hat geschrieben:Ich sage auch nicht, dass man irgendwo für 30.000 € / a anfangen muss, wenn anschließend am Ende des Geldes noch Monat übrig ist. Dann muss man eben nach Stellen suchen, mit denen man genug verdient
Stellenanzeigen verschweigen aber zuweilen das Jahresgehalt. Dann bleibt einem nichts anderes übrig, als seine Gehaltsvorstellungen zu offenbaren - wenn es dann nicht passt, gehts eben für beide Seiten nicht. So einfach, so banal.

Re: Gehaltsvorstellung Einzelanwalt

Verfasst: Samstag 25. März 2017, 14:25
von Trente Steele82
OJ1988 hat geschrieben:
julée hat geschrieben:Ich sage auch nicht, dass man irgendwo für 30.000 € / a anfangen muss, wenn anschließend am Ende des Geldes noch Monat übrig ist. Dann muss man eben nach Stellen suchen, mit denen man genug verdient
Stellenanzeigen verschweigen aber zuweilen das Jahresgehalt. Dann bleibt einem nichts anderes übrig, als seine Gehaltsvorstellungen zu offenbaren - wenn es dann nicht passt, gehts eben für beide Seiten nicht. So einfach, so banal.
Auf den Punkt.

Re: Gehaltsvorstellung Einzelanwalt

Verfasst: Samstag 25. März 2017, 15:04
von julée
Das ist aber keine Antwort auf die Frage: Welche Zahl kann ich bei Kanzlei X in etwa nennen, ohne mich gleich völlig aus dem Rennen zu schießen? Dass irgendwann beide Seiten Farbe bekennen müssen und man ggf. nicht zusammenkommt, ist klar. Aber ob man eher 50k nennt oder mit > 70k einsteigen kann, dürfte auch was mit dem potentiellen Arbeitgeber zu tun haben.

Re: Gehaltsvorstellung Einzelanwalt

Verfasst: Samstag 25. März 2017, 15:13
von Trente Steele82
Dieser Punkt ist doch schon längst verstanden.

Re: Gehaltsvorstellung Einzelanwalt

Verfasst: Samstag 25. März 2017, 15:26
von Tibor
Wunderbares Ergebnis: Die optimale Gehaltswunschangabe für Bewerbungsgespräche sollte also innerhalb des Bereichs aus äquivalente Bezahlung für gleichen Ausbildungsstand, erforderlichem Gehalt für auskömmliches Leben sowie mögliches Personalkostenlimit der Kanzlei nach Kostenkalkulation sein, um ein optimales Bewerbungsgespräch zu führen.

Re: Gehaltsvorstellung Einzelanwalt

Verfasst: Samstag 25. März 2017, 15:27
von julée
@Trente: Dann weiß ich nicht so ganz, was wir noch diskutieren.

Re: Gehaltsvorstellung Einzelanwalt

Verfasst: Samstag 25. März 2017, 15:30
von julée
Tibor hat geschrieben:Wunderbares Ergebnis: Die optimale Gehaltswunschangabe für Bewerbungsgespräche sollte also innerhalb des Bereichs aus äquivalente Bezahlung für gleichen Ausbildungsstand, erforderlichem Gehalt für auskömmliches Leben sowie mögliches Personalkostenlimit der Kanzlei nach Kostenkalkulation sein, um ein optimales Bewerbungsgespräch zu führen.
Das magische Dreieck. Wir sind jetzt ungleich schlauer als vorher.

Re: Gehaltsvorstellung Einzelanwalt

Verfasst: Sonntag 26. März 2017, 01:08
von Einwendungsduschgriff
julée hat geschrieben:
OJ1988 hat geschrieben:
Trente Steele82 hat geschrieben:Mir ist bewusst, dass die Kanzleien auf Basis ihrer Zahlen kalkulieren. Wenn ich aber nach meinen Gehaltsvorstellungen gefragt werde, ist der erste Gedanke "Was brauch ich, um meine Kosten zu decken" und nicht "Was kann die Kanzlei abdrücken, ohne ins Minus zu gehen".
Eben, danke.
Ist doch immer die Frage, ob man irgendwo tatsächlich anfangen oder schlichtweg Betrag X verdienen möchte. Man kann natürlich überall reinmarschieren und erklären "unter 65k fange ich nicht an"; dann wird man je nach Bereich aber auch die ein oder andere Absage kassieren.
Ist mir nie passiert. Meine klare Ansage war - egal welche Kanzleikonstellation - nie unter 95k. Das wurde immer akzeptiert. Einzige Ausnahme: 70k bei einer Vereinbarung der Partnerschaft in einem Jahr.

Re: Gehaltsvorstellung Einzelanwalt

Verfasst: Sonntag 26. März 2017, 09:52
von Einwendungsduschgriff
Einwendungsduschgriff hat geschrieben:
julée hat geschrieben:
OJ1988 hat geschrieben:
Trente Steele82 hat geschrieben:Mir ist bewusst, dass die Kanzleien auf Basis ihrer Zahlen kalkulieren. Wenn ich aber nach meinen Gehaltsvorstellungen gefragt werde, ist der erste Gedanke "Was brauch ich, um meine Kosten zu decken" und nicht "Was kann die Kanzlei abdrücken, ohne ins Minus zu gehen".
Eben, danke.
Ist doch immer die Frage, ob man irgendwo tatsächlich anfangen oder schlichtweg Betrag X verdienen möchte. Man kann natürlich überall reinmarschieren und erklären "unter 65k fange ich nicht an"; dann wird man je nach Bereich aber auch die ein oder andere Absage kassieren.
Ist mir nie passiert. Meine klare Ansage war - egal welche Kanzleikonstellation - nie unter 95k. Das wurde immer akzeptiert. Einzige Ausnahme: 70k bei einer Vereinbarung der Partnerschaft in einem Jahr.
Scusi, vertippt. 85k.

Re: Gehaltsvorstellung Einzelanwalt

Verfasst: Sonntag 26. März 2017, 11:32
von julée
Ich nehme allerdings an, dass Du mit dieser Forderung nicht in jede x-beliebige FWW-Kanzlei gelaufen bist. Zumal Du kein so ganz klassischer Berufseinsteiger bist ;)

Re: Gehaltsvorstellung Einzelanwalt

Verfasst: Sonntag 26. März 2017, 11:56
von Tibor
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