Re: Stoffpräsentation im Studium -- Kritik
Verfasst: Freitag 20. Januar 2017, 18:59
Tobias__21 hat geschrieben:Baurecht ist easy, mittlerweile mag ich es sogar recht gerne
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Tobias__21 hat geschrieben:Baurecht ist easy, mittlerweile mag ich es sogar recht gerne
Lies mal den Stollmann. Richtig gut für den ersten Zugriff Da wirst Du auch FanJulezLaw hat geschrieben:Tobias__21 hat geschrieben:Baurecht ist easy, mittlerweile mag ich es sogar recht gerne
Das mit der BT-Einheit erscheint mir z.B. sinnvoll.Swann hat geschrieben: Also, zu meinen Zeiten (vor hundert Jahren) wurde als allererstes nach einer kurzen Einführung in das Strafrecht eine kleine BT-Einheit zu Körperverletzungsdelikten gebracht, damit man etwas hat, an dem man die AT-Probleme prüfen kann und in den Tutorien den Gutachtenstil etc. üben kann. Dann kamen die AT-Einheiten in der üblichen Reihenfolge.
Das, was du meinst (Aufbau, Gutachenstil etc.) ist doch sehr gut in den Tutorien aufgehoben. Dort kann man das viel besser lernen und üben als in einer Vorlesung mit 300 Hörern. Wozu das noch in den Vorlesung in notwendig schlechterer Form wiederholen?
Ein schönes Beispiel für einen Zirkelschluss. Die Frage ist doch gerade, was "BGB AT vermitteln" konkret bedeutet. Meiner Ansicht nach sollte der Fokus darauf liegen, einer möglichst großen Anzahl an Studenten die zentralen Punkte des BGB AT und ihre Relevanz für das spätere Studium (und evtl. die Praxis) in verständlicher Weise zu vermitteln. So, dass etwas hängen bleibt und das Wissen wurzeln schlägt und nicht nur abstrakt herumschwebt.Letztlich muss doch bei jeder Veranstaltung bzw. Vorlesung klar gefragt werden: Was ist ihr Ziel? Was soll erreicht werden?
Dass den Studenten Kenntnisse im BGB AT vermittelt werden.
Meines Erachtens sollte ihnen schlicht BGB AT vermittelt werden.
Sehe ich anders. Natürlich soll die Vorlesung möglichst abstrakt alle Themen des BGB AT abhandeln und gerade nicht nur bestimmte besonders relevante Punkte herauspicken. Das ist dem WuV Kurs, Eigenstudium, etc. vorbehalten. Sehr relevant wäre bspw. die Behandlung des fehlenden Erklärungsbewusstseins, oder das Verhältnis von § 122 zur c.i.c. (um mal ein Beispiel zu nennen). Jetzt stell Dir mal vor, der Prof fängt an diese Themen in einer Vorlesung mit Erstsemestern in der gebotenen Tiefe auszubreiten. Die Studenten werden nur Bahnhof verstehen, aufstehen und gehen. Und wenn er das dann mit jedem Punkt macht der einigermaßen prüfungsrelevant ist, kriegt er den Stoff nie durch. Nehmen wir mal das Sachenrecht: Da müsste die Vorlesung über mehrere Semester gehen, würde man das so machen. Das kann nicht der Anspruch der Vorlesung sein. Die Vorlesung soll das Rechtsgebiet abdecken und Grundlagen vermitteln, ohne Rücksicht darauf was davon prüfungsrelevant ist, oder nicht.Suchender_ hat geschrieben: Ein schönes Beispiel für einen Zirkelschluss. Die Frage ist doch gerade, was "BGB AT vermitteln" konkret bedeutet. Meiner Ansicht nach sollte der Fokus darauf liegen, einer möglichst großen Anzahl an Studenten die zentralen Punkte des BGB AT und ihre Relevanz für das spätere Studium (und evtl. die Praxis) in verständlicher Weise zu vermitteln. So, dass etwas hängen bleibt und das Wissen wurzeln schlägt und nicht nur abstrakt herumschwebt.
Tatsächlich habe ich aber den Eindruck, dass einige Dozenten eher das Ziel verfolgen, möglichst viele Inhalte, die in Lehrbüchern traditionell als "BGB AT" bezeichnet werden, abstrakt zu präsentieren (dazu kann man übrigens auch einfach ein Lehrbuch lesen).
Klingt interessant. Man weiss nie wann man das brauchen kann, jetzt wo Trump an der Macht istJulezLaw hat geschrieben:Och, ich glaube, da lese ich lieber die berühmte Enzyklopädie essbarer Wildpflanzen. Sogar mit 2000 Pflanzen Mitteleuropas! Find ich spannender
Aber was heißt denn "wissenschaftlich" in diesem Sinne konkret? Die von dir zitierte Definition habe ich schon gelesen, nur erschließt sich mir der Bezug nicht. Was ist denn in dem Sinne "forschend", wenn der Prof. (z.B.) die verschiedenen Behördenbegriffe, die andere Autoren vor 30 Jahren geprägt haben, ggü. Studenten in der Vorlesung VerwR AT wiederholt?JulezLaw hat geschrieben:Mal so als Gedankenanstoß:
Es geht in einem Studium eben vorrangig um die wissenschaftliche/akademische Auseinandersetzung mit einem Bereich. Der juristische Transfer wird in Klausuren dann eben gefordert, das Ganze in Tutorien/AGs trainiert; eine vorrangige Auseinandersetzung mit den praktischen, weniger akademischen Voraussetzungen erhältst du im Referendariat. Ich schließe mich den anderen an, wenn ich dein Problem am Studium nicht so recht verstehe.Duden hat geschrieben:Studium, Bedeutungsübersicht:
das Studieren; akademische Ausbildung an einer Hochschule
eingehende [wissenschaftliche] Beschäftigung mit etwas
Wissenschaft, Bedeutung:
(ein begründetes, geordnetes, für gesichert erachtetes) Wissen hervorbringende forschende Tätigkeit in einem bestimmten Bereich
Bitte entschuldige die Kürzungen, aber diese konkreten Sätze treffen GENAU den Punkt! Sie zeigen exakt mein Problem mit der Stoffpräsentation:Tobias__21 hat geschrieben: Da sitzen 100e von Stundenten, das Semster ist kurz, man muss den Stoff durchbringen, da bleibt einfach keine Zeit alle Bedürfnisse zu befriedigen. (...) Dass ich nie wirklich einen Zugang zu Baurecht hatte, lag nicht an der Vorlesung, die wirklich etwas abstrakt und sehr theoretisch war, sondern an meiner Faulheit das auch nachzuarbeiten. In der Examensvorbereitung habe ich dann gemerkt, dass das überhaupt nicht schwer oder abgehoben ist, im Gegenteil. Baurecht ist easy, mittlerweile mag ich es sogar recht gerne
Du missverstehst mich.Tobias__21 hat geschrieben: Sehe ich anders. Natürlich soll die Vorlesung möglichst abstrakt alle Themen des BGB AT abhandeln und gerade nicht nur bestimmte besonders relevante Punkte herauspicken. Das ist dem WuV Kurs, Eigenstudium, etc. vorbehalten. Sehr relevant wäre bspw. die Behandlung des fehlenden Erklärungsbewusstseins, oder das Verhältnis von § 122 zur c.i.c. (um mal ein Beispiel zu nennen). Jetzt stell Dir mal vor, der Prof fängt an diese Themen in einer Vorlesung mit Erstsemestern in der gebotenen Tiefe auszubreiten. Die Studenten werden nur Bahnhof verstehen, aufstehen und gehen. Und wenn er das dann mit jedem Punkt macht der einigermaßen prüfungsrelevant ist, kriegt er den Stoff nie durch. Nehmen wir mal das Sachenrecht: Da müsste die Vorlesung über mehrere Semester gehen, würde man das so machen. Das kann nicht der Anspruch der Vorlesung sein. Die Vorlesung soll das Rechtsgebiet abdecken und Grundlagen vermitteln, ohne Rücksicht darauf was davon prüfungsrelevant ist, oder nicht.
Ich weiß im Grundsatz schon, was du meinst, nur verstehe ich dennoch nicht den Sinn:Tobias__21 hat geschrieben:Ich verstehe Deinen Ansatz, aber das ist nicht der Sinn der Baurechtsvorlesung. Das Bauchrecht ist ein Bsp. für öffentliche Planung. Dem Studenten soll nicht nur das Baurecht, das als Teilgebiet der öffentlichen Planung examensrelevant ist, vermittelt werden, sondern ihm Grundzüge öffentlicher Planung näher bringen. Lärmaktionspläne, etc. spielen da auch eine Rolle. Und natürlich ist das schwer und sehr abstrakt wenn man das erste Mal etwas von Plänen, Raumordnung, etc. hört, aber es muss eben sein um den Studenten in die Lage zu versetzen später auch mit anderen Planungen umgehen zu können, bzw. nicht völlig ideenlos da zu stehen, wenn es mal nicht um Baurecht geht. Der Student soll gewissermaßen nicht nur das Baurecht lernen, sondern die Idee, die dahintersteckt (und das ist mE der Sinn einer Vorlesung). Das Polizeirecht ist ein typisches Bsp. für die öffentliche Eingriffsverwaltung. Auch hier kann es in der Vorlesung nicht nur um typische Probleme des Polizeirechts gehen. Da muss mehr kommen, auch abstraktes, was mit dem typischen Polizeirechtsfall u.U überhaupt nichts zu tun hat. Und das Kommunalrecht ist ein Beispiel für... usw. Ich denke, Du weisst auf was ich hinauswill
Das muss nicht zwingend gegen Vorlesungen sprechen, sondern kann auch bedeuten, dass Vorlesungen für dich nicht geeignet sind. Nur weil deine Form des Lernens ja durch die Tutorien abgedeckt ist, müssen sich ja nicht alle Veranstaltungen nach deinen Vorlieben richten. Ich bin zu Vorlesungen gegangen, weil dort andere Sachen gelehrt wurden als die, die man für die Falllösung braucht.Suchender_ hat geschrieben: Ich kann nur für mich selbst sprechen, aber das z.T. präsentierte Abstraktionsniveau überschreitet schlicht meinen Horizont.
Das schick ich meiner Freundin. Die sagt immer: Ihr seid gar keine richtigen Wissenschaftler. Ihr seid Problemlöser, keine Forscher. Was sie von juristischen Promotionen hält, erspare ich euch besser Sie ist halt ein "richtiger" NaturwissenschaftlerTibor hat geschrieben:Lies doch mal Kirchmann, könnte dir gefallen
http://sammlungen.ub.uni-frankfurt.de/d ... ssenschaft
Ich frage noch einmal: was ist der Sinn von Vorlesungen?Swann hat geschrieben:Das muss nicht zwingend gegen Vorlesungen sprechen, sondern kann auch bedeuten, dass Vorlesungen für dich nicht geeignet sind. Nur weil deine Form des Lernens ja durch die Tutorien abgedeckt ist, müssen sich ja nicht alle Veranstaltungen nach deinen Vorlieben richten. Ich bin zu Vorlesungen gegangen, weil dort andere Sachen gelehrt wurden als die, die man für die Falllösung braucht.Suchender_ hat geschrieben: Ich kann nur für mich selbst sprechen, aber das z.T. präsentierte Abstraktionsniveau überschreitet schlicht meinen Horizont.
Wenn man deine Wünsche zuende denkt, dann müsste man das Studium der Rechtswissenschaft abschaffen und durch Schulungen an Rechtskollegs, die mit Repetitoren besetzt werden, ersetzen.
Den ollen Schinken habe ich (teilweise) schon gelesen. Thibaut überzeugt mich aber mehr.Tibor hat geschrieben:Ggf auch von Interesse:
http://www.deutschestextarchiv.de/book/ ... ebung_1814