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Zulassung zur Anwaltschaft

Verfasst: Samstag 21. Januar 2017, 20:38
von durasedlex
Ich fange demnächst bei einer GK an. Wie läuft es da mit der Anwaltszulassung? Muss ich das selbst machen oder läuft das über die Kanzlei? Vielen Dank =;

Re: Zulassung zur Anwaltschaft

Verfasst: Samstag 21. Januar 2017, 21:51
von Tibor
Ich glaub nicht, dass § 12a BRAO eine Vertretung zulässt.

Re: Zulassung zur Anwaltschaft

Verfasst: Samstag 21. Januar 2017, 22:05
von EinHeinz
Na da hat sich ja eine Kanzlei wieder ein High Potential an Land gezogen... :D

Re: Zulassung zur Anwaltschaft

Verfasst: Samstag 21. Januar 2017, 22:19
von Trente Steele82
Mich wundert sowas gar nicht, wenn mich eine Kollegin fragt, ob auf eine Brief eine Briefmarke gehört :eeeek:

Zur Ausgangsfrage: du fragst bei deiner Kanzlei wegen der Haftpflichtversicherung nach und dann stellst du deine Unterlagen für den Antrag zusammen, den du SELBSTVERSTÄNDLICH selber einreichst.... (sollte es eine Kanzlei geben, die einem das abnimmt, fress ich einen Besen, sobald Schweine fliegen können).

Re: Zulassung zur Anwaltschaft

Verfasst: Samstag 21. Januar 2017, 22:25
von Honigkuchenpferd
Den Antrag nach § 6 I BRAO muss man natürlich selbst stellen. Die meisten Angaben, die nach § 7 BRAO erforderlich sind, könnte ein anderer auch gar nicht für einen machen.

Re: Zulassung zur Anwaltschaft

Verfasst: Samstag 21. Januar 2017, 22:28
von Ara
Was ich mich dabei Frage:

Warum soll ein Gelöbnis nach § 12a IV BRAO irgendwie weniger mit dem Glauben und dem Gewissen kollidieren als ein Eid ohne religiöse Beteuerung gemäß § 12a II BRAO?

Hat das nen tieferen Ursprung?

Re: Zulassung zur Anwaltschaft

Verfasst: Samstag 21. Januar 2017, 22:36
von Honigkuchenpferd
Eine solche Regelung ist in nahezu allen Gesetzen zu finden, die Amtseide betreffen.

Der Hintergrund besteht darin, dass manche Religionsgemeinschaften ausdrücklich das Schwören von Eiden ablehnen. Dann tritt an deren Stelle eben ein entsprechendes "Gelöbnis".

Vgl. auch Mt. 5,33-37.

Re: Zulassung zur Anwaltschaft

Verfasst: Samstag 21. Januar 2017, 22:40
von Ara
Klingt für mich nach nem unerlaubten Umgehungsgeschäft! Ob da nicht trotzdem das Fegefeuer wartet?

Re: Zulassung zur Anwaltschaft

Verfasst: Sonntag 22. Januar 2017, 12:27
von durasedlex
Wie läuft das mit den Haftpflichtversicherungen des Arbeitgebers und der privaten?
Etwas weniger Hohn täte euch gut. Lauter 15-Punkte-Anwälte hier. Ein besonderer Ort.

Re: Zulassung zur Anwaltschaft

Verfasst: Sonntag 22. Januar 2017, 12:46
von Kasimir
durasedlex hat geschrieben:Wie läuft das mit den Haftpflichtversicherungen des Arbeitgebers und der privaten?
Etwas weniger Hohn täte euch gut. Lauter 15-Punkte-Anwälte hier. Ein besonderer Ort.
Na, deine Fragen sind halt etwas naiv. Da muss man schon mal mit etwas Häme und Spott rechnen. Das schult dich für den Berufsalltag in der GK.

In der Sache wurde dir ja schon oben gesagt, dass du eine Bescheinigung der Kanzlei über die Berufshaftpflichtversicherung benötigst. Die Policen laufen ja über die Kanzlei. Für dich wird da nicht extra etwas abgeschlossen.

Was meinst du mit privater Haftpflichtversicherung? Eine klassische Privathaftpflicht hat nichts mit einer Berufshaftlichtversicherung zu tun. Und eine private Berufshaftpflichtversicherung brauchst du nicht, es sei denn, du willst nebenbei noch eine eigene Kanzlei aufmachen, wobei ich bezweifle, dass deine Kanzlei dir dies erlaubt. Ist auch ganz gut. So kann man immer gegenüber Freunden und Verwandten vorschieben, dass man sie nicht vertreten darf, da der Arbeitgeber keine Nebentätigkeit erlaubt.

Ach ja, willkommen im Forum. Schalt aber erstmal einen Gang runter. Gerade beim Berufseinstieg sollte man erst mal kleine Brötchen backen. Kommt nicht so gut an, wenn du so auch in der Kanzlei auftreten wirst.

Re: Zulassung zur Anwaltschaft

Verfasst: Sonntag 22. Januar 2017, 13:00
von durasedlex
Vielen Dank für die wertvollen Tipps. Alle können jetzt gehen.

Re: Zulassung zur Anwaltschaft

Verfasst: Sonntag 22. Januar 2017, 13:07
von OJ1988
Ich würde an deiner Stelle schlicht beim Arbeitgeber nachfragen. Da bricht dir auch kein Zacken aus der Krone. "Naiv" finde ich deine Fragen übrigens nicht, die würden sich mir genau so stellen.

Re: Zulassung zur Anwaltschaft

Verfasst: Sonntag 22. Januar 2017, 13:20
von Honigkuchenpferd
Bei Fragen zur Haftpflicht mag das ja noch stimmen, aber dass nicht einfach der Arbeitgeber den Antrag nach § 6 I BRAO stellen kann, ist wirklich absolut offensichtlich, insbesondere wenn man sich mal die minimale Mühe gemacht hat, sich ein entsprechendes Antragsformular anzuschauen. "Naiv" würde ich das freilich auch nicht unbedingt nennen.

Re: Zulassung zur Anwaltschaft

Verfasst: Sonntag 22. Januar 2017, 13:22
von OJ1988
Ja gut, man hat halt von so Fragen erstmal keine Ahnung. Dann könnte man versuchen, selbst was rauszufinden (Blick ins Gesetz) oder man fragt schnell wen, der es vermutlich weiß. Ist doch wirklich halb so wild alles.

Re: Zulassung zur Anwaltschaft

Verfasst: Sonntag 22. Januar 2017, 13:32
von durasedlex
OJ1988 hat geschrieben:Ja gut, man hat halt von so Fragen erstmal keine Ahnung. Dann könnte man versuchen, selbst was rauszufinden (Blick ins Gesetz) oder man fragt schnell wen, der es vermutlich weiß. Ist doch wirklich halb so wild alles.
Danke, das war der Plan. Mittlerweile scheint mir das mit der privaten Berufshaftpflicht und derjenigen des AG klar zu sein.
Man kann sich hier des Eindrucks nicht erwehren, dass der Anwaltsberuf traurig und verbittert macht. [-X Einige scheinen auch nicht die Hellsten zu sein, weil sie die dümmste anzunehmende Auslegung der Frage favorisieren. In diesem Sinne