Seite 2 von 5

Re: Zulassung zur Anwaltschaft

Verfasst: Sonntag 22. Januar 2017, 13:42
von famulus
durasedlex hat geschrieben:Alle können jetzt gehen.
:salute:

Re: Zulassung zur Anwaltschaft

Verfasst: Sonntag 22. Januar 2017, 13:45
von Mimis
durasedlex hat geschrieben:
OJ1988 hat geschrieben:Ja gut, man hat halt von so Fragen erstmal keine Ahnung. Dann könnte man versuchen, selbst was rauszufinden (Blick ins Gesetz) oder man fragt schnell wen, der es vermutlich weiß. Ist doch wirklich halb so wild alles.
Danke, das war der Plan. Mittlerweile scheint mir das mit der privaten Berufshaftpflicht und derjenigen des AG klar zu sein.
Man kann sich hier des Eindrucks nicht erwehren, dass der Anwaltsberuf traurig und verbittert macht. [-X Einige scheinen auch nicht die Hellsten zu sein, weil sie die dümmste anzunehmende Auslegung der Frage favorisieren. In diesem Sinne
Was für ein gelungener Einstieg in das Forum :lmao:

Interessant, dass man als RA auch vereidigt wird. Ist mir neu. Wie darf man sich das vorstellen? Dunkles Hinterzimmer in der RAK? Oder bei einer mdl. Verhandlung? War bisher der Auffassung, man bekäme nur eine Urkunde zugeschickt.

Re: Zulassung zur Anwaltschaft

Verfasst: Sonntag 22. Januar 2017, 13:56
von Tibor
In der lokalen RAK, meist 20-30 Junganwälte gemeinsam, dazu lauwarmes Sprudel oder gar Aldi Prosecco. Die meisten wollen die Prozedur schnell hinter sich bringen, es gibt aber immer wieder welche, die Mann/Frau, Eltern und Omas mitschleppen, die dann rührselig verwackelte Fotos machen sollen.

Re: Zulassung zur Anwaltschaft

Verfasst: Sonntag 22. Januar 2017, 13:57
von j_laurentius
Zu meiner Zeit (2004) wurde man noch bei Gericht vereidigt, das war eine Sammelveranstaltung morgens bei einem Richter in einem Sitzungssaal, vor seinen Sitzungsterminen. Mittlerweile findet das bei den Rechtsanwaltskammern statt, wie es da abläuft, weiß ich nicht.

Re: Zulassung zur Anwaltschaft

Verfasst: Sonntag 22. Januar 2017, 14:07
von Honigkuchenpferd
Ja, zur guten alten Zeit, d.h. bis 2007, wurden Rechtsanwälte noch in öffentlicher Sitzung vor Gericht vereidigt. O:)

Seitdem ist es schnöde jemand von der Rechtsanwaltskammer. In der Regel finden alle paar Wochen Termine zur Vereidigung statt. Im Anschluss gibt es dann die Urkunde.

Re: Zulassung zur Anwaltschaft

Verfasst: Sonntag 22. Januar 2017, 14:47
von falsus
Hier lief es auch im bemüht feierlichen Rahmen ab inklusiver launiger Rede des Präsidenten. Mag auch daran gelegen haben, dass es keine FWW-Kammer war.
Die Frage des Threaderstellers lässt vor allem auf ein merkwürdiges Berufsverständnis als Rechtsanwalt schließen.

Re: Zulassung zur Anwaltschaft

Verfasst: Sonntag 22. Januar 2017, 15:31
von OJ1988
falsus hat geschrieben: Die Frage des Threaderstellers lässt vor allem auf ein merkwürdiges Berufsverständnis als Rechtsanwalt schließen.
Weil?

Re: Zulassung zur Anwaltschaft

Verfasst: Sonntag 22. Januar 2017, 15:44
von falsus
Das Ideal jedenfalls zeichnet den selbstständigen Berufsträger, der zu seinen Sozien nicht in einem Über- oder Unterordnungsverhältnis steht. Selbst in Großkanzleien wird das regelmäßig in Form der Partnerschaft langfristig angepeilt. In Betracht zu ziehen, sich nichtmal um seine Zulassung selbst kümmern zu müssen, scheint mir damit unvereinbar. Ich möchte allerdings nicht bestreiten, dass es offenbar immer mehr auch in der Anwaltschaft den Wunsch gibt, auch langfristig im Angestelltenverhältnis tätig zu sein. Ich kann das sogar gut verstehen, mir selbst würde Selbstständigkeit auch nicht so richtig liegen.

Re: Zulassung zur Anwaltschaft

Verfasst: Sonntag 22. Januar 2017, 15:53
von OJ1988
Wenn man dieses Ideal gerade nicht anstrebt, sondern zumindest für die ersten Jahre angestellter Rechtsanwalt sein möchte, ergibt sich für mich aus der Frage, inwiefern der Arbeitgeber einen bei der Zulassung unterstützt, m.E. kein "merkwürdiges Berufsverständnis". Denn der Beruf des Rechtsanwalts kann nunmal auch im Angestelltenverhältnis ausgeübt werden.

Re: Zulassung zur Anwaltschaft

Verfasst: Sonntag 22. Januar 2017, 16:32
von Kasimir
OJ1988 hat geschrieben:Wenn man dieses Ideal gerade nicht anstrebt, sondern zumindest für die ersten Jahre angestellter Rechtsanwalt sein möchte, ergibt sich für mich aus der Frage, inwiefern der Arbeitgeber einen bei der Zulassung unterstützt, m.E. kein "merkwürdiges Berufsverständnis". Denn der Beruf des Rechtsanwalts kann nunmal auch im Angestelltenverhältnis ausgeübt werden.
Von einem Rechtsanwalt erwarte ich als zunächst Eigeninitiative. Man schaut ins Gesetz, oder informiert sich mithilfe zugänglicher Quellen. Wenn man dann nicht fündig wird, fragt man bei hilfsbereiten Kollegen nach. Wenn jemand die ersten beiden Punkte auslässt und sich direkt zu Punkt drei begibt, muss er mit Spott rechnen. Inhaltlich ist seine Frage ja auch beantwortet worden.

Zudem frage ich mich, was für ein Berufsverständnis dahinter steckt. Im Beruf kann ich auch nicht ständig den Partner oder ältere Kollegen fragen, sondern muss mich auch mal selbst auf den Hosenboden setzen. Und es schadet keinem angehenden Rechtsanwalt sich einen kleinen Überblick über das Berufsrecht zu verschaffen.

Und noch ein paar Worte zum Fragesteller: Die Arroganz, die aus seinen Postings trieft, wird ihm schnell zum Verhängnis werden. Daher bin ich insoweit ganz entspannt. Ich habe über die Jahre vieler solcher Kollegen kommen und noch schneller wieder gehen sehen. Verbittert bin ich - jeder, der mich kennt, weiß das - nun sicher nicht.

Re: Zulassung zur Anwaltschaft

Verfasst: Sonntag 22. Januar 2017, 16:48
von OJ1988
Kasimir hat geschrieben:
OJ1988 hat geschrieben:Wenn man dieses Ideal gerade nicht anstrebt, sondern zumindest für die ersten Jahre angestellter Rechtsanwalt sein möchte, ergibt sich für mich aus der Frage, inwiefern der Arbeitgeber einen bei der Zulassung unterstützt, m.E. kein "merkwürdiges Berufsverständnis". Denn der Beruf des Rechtsanwalts kann nunmal auch im Angestelltenverhältnis ausgeübt werden.
Von einem Rechtsanwalt erwarte ich als zunächst Eigeninitiative. Man schaut ins Gesetz, oder informiert sich mithilfe zugänglicher Quellen. Wenn man dann nicht fündig wird, fragt man bei hilfsbereiten Kollegen nach. Wenn jemand die ersten beiden Punkte auslässt und sich direkt zu Punkt drei begibt, muss er mit Spott rechnen.
Dieser Geschmacksimperialismus ist doch sehr verschroben. Ein Fragesteller in einem anonymen Online-Forum erdreistet sich, deinen persönlichen Anforderungen an den Rechtsanwaltsberuf nicht gerecht zu werden; deshalb muss er - natürlich! - mit Spott rechnen. Herrje.

Re: Zulassung zur Anwaltschaft

Verfasst: Sonntag 22. Januar 2017, 16:59
von famulus
OJ1988 hat geschrieben:Dieser Geschmacksimperialismus ist doch sehr verschroben. Ein Fragesteller in einem anonymen Online-Forum erdreistet sich, deinen persönlichen Anforderungen an den Rechtsanwaltsberuf nicht gerecht zu werden; deshalb muss er - natürlich! - mit Spott rechnen. Herrje.
Du hältst die Forderung nach Eigeninitiative (zunächst selbst mal versuchen, sich schlau zu machen / "Blick ins Gesetz" als Banalität für einen Volljuristen) also für eine "persönliche" und nicht für eine völlig selbstverständliche - noch dazu für einen Menschen, der künftig Hilfesuchende gegen Entgelt in Rechtsfragen beraten möchte?

Wenn das alle so sehen würden, bräuchten wir uns über weitere Esprits und Gernot15's jedenfalls nicht zu wundern. Spott ist da durchaus angebracht.

Re: Zulassung zur Anwaltschaft

Verfasst: Sonntag 22. Januar 2017, 17:09
von julée
OJ1988 hat geschrieben:
Kasimir hat geschrieben:
OJ1988 hat geschrieben:Wenn man dieses Ideal gerade nicht anstrebt, sondern zumindest für die ersten Jahre angestellter Rechtsanwalt sein möchte, ergibt sich für mich aus der Frage, inwiefern der Arbeitgeber einen bei der Zulassung unterstützt, m.E. kein "merkwürdiges Berufsverständnis". Denn der Beruf des Rechtsanwalts kann nunmal auch im Angestelltenverhältnis ausgeübt werden.
Von einem Rechtsanwalt erwarte ich als zunächst Eigeninitiative. Man schaut ins Gesetz, oder informiert sich mithilfe zugänglicher Quellen. Wenn man dann nicht fündig wird, fragt man bei hilfsbereiten Kollegen nach. Wenn jemand die ersten beiden Punkte auslässt und sich direkt zu Punkt drei begibt, muss er mit Spott rechnen.
Dieser Geschmacksimperialismus ist doch sehr verschroben. Ein Fragesteller in einem anonymen Online-Forum erdreistet sich, deinen persönlichen Anforderungen an den Rechtsanwaltsberuf nicht gerecht zu werden; deshalb muss er - natürlich! - mit Spott rechnen. Herrje.
Ob der Spott nun berechtigt sei oder nicht: Ein wenig mehr eigene Problemlösungskompetenz als einen "Hilfe, was soll ich tun?"-Thread zu eröffnen, sollte man mit 2 juristischen Examina vielleicht doch aufbringen. Bei google "RAK (...) Zulassung" einzutippen, beantwortet binnen 30 Sekunden jedenfalls die Frage danach, ob der Arbeitgeber den Zulassungsantrag möglicherweise stellen kann oder ob man ihn nicht vielleicht doch besser selber ausfüllt.

Re: Zulassung zur Anwaltschaft

Verfasst: Sonntag 22. Januar 2017, 17:51
von OJ1988
Er hat doch "eigeninitiativ" hier um Rat gefragt. Meine Güte.

Re: Zulassung zur Anwaltschaft

Verfasst: Sonntag 22. Januar 2017, 18:07
von famulus
Ja, wie eben z. B. auch esprit das tut. :)