Re: Zulassung zur Anwaltschaft
Verfasst: Sonntag 22. Januar 2017, 13:42
durasedlex hat geschrieben:Alle können jetzt gehen.
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durasedlex hat geschrieben:Alle können jetzt gehen.
Was für ein gelungener Einstieg in das Forumdurasedlex hat geschrieben:Danke, das war der Plan. Mittlerweile scheint mir das mit der privaten Berufshaftpflicht und derjenigen des AG klar zu sein.OJ1988 hat geschrieben:Ja gut, man hat halt von so Fragen erstmal keine Ahnung. Dann könnte man versuchen, selbst was rauszufinden (Blick ins Gesetz) oder man fragt schnell wen, der es vermutlich weiß. Ist doch wirklich halb so wild alles.
Man kann sich hier des Eindrucks nicht erwehren, dass der Anwaltsberuf traurig und verbittert macht. Einige scheinen auch nicht die Hellsten zu sein, weil sie die dümmste anzunehmende Auslegung der Frage favorisieren. In diesem Sinne
Weil?falsus hat geschrieben: Die Frage des Threaderstellers lässt vor allem auf ein merkwürdiges Berufsverständnis als Rechtsanwalt schließen.
Von einem Rechtsanwalt erwarte ich als zunächst Eigeninitiative. Man schaut ins Gesetz, oder informiert sich mithilfe zugänglicher Quellen. Wenn man dann nicht fündig wird, fragt man bei hilfsbereiten Kollegen nach. Wenn jemand die ersten beiden Punkte auslässt und sich direkt zu Punkt drei begibt, muss er mit Spott rechnen. Inhaltlich ist seine Frage ja auch beantwortet worden.OJ1988 hat geschrieben:Wenn man dieses Ideal gerade nicht anstrebt, sondern zumindest für die ersten Jahre angestellter Rechtsanwalt sein möchte, ergibt sich für mich aus der Frage, inwiefern der Arbeitgeber einen bei der Zulassung unterstützt, m.E. kein "merkwürdiges Berufsverständnis". Denn der Beruf des Rechtsanwalts kann nunmal auch im Angestelltenverhältnis ausgeübt werden.
Dieser Geschmacksimperialismus ist doch sehr verschroben. Ein Fragesteller in einem anonymen Online-Forum erdreistet sich, deinen persönlichen Anforderungen an den Rechtsanwaltsberuf nicht gerecht zu werden; deshalb muss er - natürlich! - mit Spott rechnen. Herrje.Kasimir hat geschrieben:Von einem Rechtsanwalt erwarte ich als zunächst Eigeninitiative. Man schaut ins Gesetz, oder informiert sich mithilfe zugänglicher Quellen. Wenn man dann nicht fündig wird, fragt man bei hilfsbereiten Kollegen nach. Wenn jemand die ersten beiden Punkte auslässt und sich direkt zu Punkt drei begibt, muss er mit Spott rechnen.OJ1988 hat geschrieben:Wenn man dieses Ideal gerade nicht anstrebt, sondern zumindest für die ersten Jahre angestellter Rechtsanwalt sein möchte, ergibt sich für mich aus der Frage, inwiefern der Arbeitgeber einen bei der Zulassung unterstützt, m.E. kein "merkwürdiges Berufsverständnis". Denn der Beruf des Rechtsanwalts kann nunmal auch im Angestelltenverhältnis ausgeübt werden.
Du hältst die Forderung nach Eigeninitiative (zunächst selbst mal versuchen, sich schlau zu machen / "Blick ins Gesetz" als Banalität für einen Volljuristen) also für eine "persönliche" und nicht für eine völlig selbstverständliche - noch dazu für einen Menschen, der künftig Hilfesuchende gegen Entgelt in Rechtsfragen beraten möchte?OJ1988 hat geschrieben:Dieser Geschmacksimperialismus ist doch sehr verschroben. Ein Fragesteller in einem anonymen Online-Forum erdreistet sich, deinen persönlichen Anforderungen an den Rechtsanwaltsberuf nicht gerecht zu werden; deshalb muss er - natürlich! - mit Spott rechnen. Herrje.
Ob der Spott nun berechtigt sei oder nicht: Ein wenig mehr eigene Problemlösungskompetenz als einen "Hilfe, was soll ich tun?"-Thread zu eröffnen, sollte man mit 2 juristischen Examina vielleicht doch aufbringen. Bei google "RAK (...) Zulassung" einzutippen, beantwortet binnen 30 Sekunden jedenfalls die Frage danach, ob der Arbeitgeber den Zulassungsantrag möglicherweise stellen kann oder ob man ihn nicht vielleicht doch besser selber ausfüllt.OJ1988 hat geschrieben:Dieser Geschmacksimperialismus ist doch sehr verschroben. Ein Fragesteller in einem anonymen Online-Forum erdreistet sich, deinen persönlichen Anforderungen an den Rechtsanwaltsberuf nicht gerecht zu werden; deshalb muss er - natürlich! - mit Spott rechnen. Herrje.Kasimir hat geschrieben:Von einem Rechtsanwalt erwarte ich als zunächst Eigeninitiative. Man schaut ins Gesetz, oder informiert sich mithilfe zugänglicher Quellen. Wenn man dann nicht fündig wird, fragt man bei hilfsbereiten Kollegen nach. Wenn jemand die ersten beiden Punkte auslässt und sich direkt zu Punkt drei begibt, muss er mit Spott rechnen.OJ1988 hat geschrieben:Wenn man dieses Ideal gerade nicht anstrebt, sondern zumindest für die ersten Jahre angestellter Rechtsanwalt sein möchte, ergibt sich für mich aus der Frage, inwiefern der Arbeitgeber einen bei der Zulassung unterstützt, m.E. kein "merkwürdiges Berufsverständnis". Denn der Beruf des Rechtsanwalts kann nunmal auch im Angestelltenverhältnis ausgeübt werden.