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Re: Zulassung zur Anwaltschaft

Verfasst: Sonntag 22. Januar 2017, 18:50
von julée
OJ1988 hat geschrieben:Er hat doch "eigeninitiativ" hier um Rat gefragt. Meine Güte.
Spöttisch könnte man sagen: Genauso "eigeninitiativ", wie das Kleinkind, das nach Mama schreit, damit Mama das Problem löst.

Re: Zulassung zur Anwaltschaft

Verfasst: Sonntag 22. Januar 2017, 19:03
von OJ1988
Könnte man. Oder man antwortet einfach. Geschmackssache.

Re: Zulassung zur Anwaltschaft

Verfasst: Sonntag 22. Januar 2017, 21:08
von Trente Steele82
Bereits die erste Antwort war aussagekräftig. Die zweite war keine. Die dritte (meine) war auch hilfreich; einen Hinweis auf die zunehmende Selbständigkeit ausgebildeter Juristen lasse ich mir nicht nehmen. Die folgenden Antworten waren allesamt auf die zitierte Norm gemünzt. Der zweite Beitrag des TE war unnötig pampig und der dritte auch noch dreist.

Dann wurde er auch noch frech. Also unterm Strich mags du Recht haben OJ, aber hier finde ich, dass der TE sich bei seinem Auftreten nicht wundern darf.

Re: Zulassung zur Anwaltschaft

Verfasst: Sonntag 22. Januar 2017, 21:36
von OJ1988
Da hast du auch wiederum Recht.

Re: Zulassung zur Anwaltschaft

Verfasst: Sonntag 22. Januar 2017, 22:24
von durasedlex
Schon ein spezielles Völkchen hier mit einem Bedürfnis, die anderen persönlich anzugreifen statt ne normale Antwort zu geben.
Eine ähnliche Frage hier im Forum wurde allerdings normal beantwortet.

Ich nehme an, dass die Buchstaben gk den Verkehrsrechtsexperten Schmerzen bereitet haben. Seid nich traurig, Kinder. Hier im Forum seid ihr die besten und klügsten.

Re: Zulassung zur Anwaltschaft

Verfasst: Sonntag 22. Januar 2017, 22:27
von Tibor
Verkehrsrecht machen hier nur Referendare und Gernot. Keine Sorge.

Re: Zulassung zur Anwaltschaft

Verfasst: Sonntag 22. Januar 2017, 22:34
von Tobias__21
Ich glaube, ich mag Dich jetzt schon nicht...

Re: Zulassung zur Anwaltschaft

Verfasst: Sonntag 22. Januar 2017, 22:36
von durasedlex
Tobias__21 hat geschrieben:Ich glaube, ich mag Dich jetzt schon nicht...
Du, Tobis_21, magst mich jetzt schon nicht? Das bricht mir das Herz.

Re: Zulassung zur Anwaltschaft

Verfasst: Sonntag 22. Januar 2017, 22:42
von durasedlex
Diese Spezies kenne ich noch aus Studienzeiten. Die bei den Hausarbeiten immer gesagt haben: "Wer das nicht weiß, sollte gleich abbrechen, zwischenprüfung wiederholen etc.".

Im Ergebnis hatten sie natürlich 5 Punkte nach der mündlichen \:D/

Re: Zulassung zur Anwaltschaft

Verfasst: Sonntag 22. Januar 2017, 22:59
von julée
durasedlex hat geschrieben:
Ich nehme an, dass die Buchstaben gk den Verkehrsrechtsexperten Schmerzen bereitet haben. Seid nich traurig, Kinder. Hier im Forum seid ihr die besten und klügsten.
Ich fürchte fast, der Einzige, der hier gegenwärtig mit den Buchstaben GK ein Problem hat, bist Du selbst, scheinen sie bei Dir doch zu einer gewissen Form der selbstgefälligen Arroganz zu führen - aber keine Sorge, früher oder später wirst Du mehr oder minder sanft wieder auf den Boden der Tatsachen zurückkehren. :alright

Re: Zulassung zur Anwaltschaft

Verfasst: Sonntag 22. Januar 2017, 23:03
von durasedlex
Ich gehe mit niemandem so um wie die ersten Antwortenden zu diesem Post. Bin hier tatsächlich fehl am Platz.

Re: Zulassung zur Anwaltschaft

Verfasst: Sonntag 22. Januar 2017, 23:20
von julée
durasedlex hat geschrieben:Ich gehe mit niemandem so um wie die ersten Antwortenden zu diesem Post.
Nein, Du unterstellst lieber denjenigen, die neben hilfreichen Antworten eine im Kern berechtigte Kritik an Deiner Frage äußern ("selber denken"), pauschal, sie seien über ihre Verkehrs- und Mietrechtsfälle traurig und verbittert geworden und kämen auf das Wort GK vor lauter Neid auf Dich nicht klar. Das ist natürlich was völlig anderes.

Re: Zulassung zur Anwaltschaft

Verfasst: Sonntag 22. Januar 2017, 23:38
von Kasimir
durasedlex hat geschrieben:Schon ein spezielles Völkchen hier mit einem Bedürfnis, die anderen persönlich anzugreifen statt ne normale Antwort zu geben.
Eine ähnliche Frage hier im Forum wurde allerdings normal beantwortet.

Ich nehme an, dass die Buchstaben gk den Verkehrsrechtsexperten Schmerzen bereitet haben. Seid nich traurig, Kinder. Hier im Forum seid ihr die besten und klügsten.
Wow, großartiger Start hier. Netter Typ. Weiter so!

Re: Zulassung zur Anwaltschaft

Verfasst: Sonntag 22. Januar 2017, 23:39
von Tibor
durasedlex hat geschrieben:Ich gehe mit niemandem so um wie die ersten Antwortenden zu diesem Post. Bin hier tatsächlich fehl am Platz.
Aber mein Erstsemesteransatz war doch zutreffend: Ein Blick ins Gesetz und so. Naja, GK ist schon ein geiles Ding. Kann und darf nicht jeder machen, wegen juristischem Hochreck und so. Wir ziehen uns alle in Demut zurück.

Re: Zulassung zur Anwaltschaft

Verfasst: Sonntag 22. Januar 2017, 23:41
von Parabellum
durasedlex hat geschrieben:Ich fange demnächst bei einer GK an. Wie läuft es da mit der Anwaltszulassung? Muss ich das selbst machen oder läuft das über die Kanzlei? Vielen Dank =;
Interessieren würde mich ja noch, bei welcher GK Du anfängst.