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Re: Zulassung zur Anwaltschaft

Verfasst: Sonntag 22. Januar 2017, 23:54
von Tibor
Na bei einer Kanzlei mit Perspektive, sowas wie King Wood zum Beispiel.

Re: Zulassung zur Anwaltschaft

Verfasst: Montag 23. Januar 2017, 08:14
von JulezLaw
Parabellum hat geschrieben:
durasedlex hat geschrieben:Ich fange demnächst bei einer GK an. Wie läuft es da mit der Anwaltszulassung? Muss ich das selbst machen oder läuft das über die Kanzlei? Vielen Dank =;
Interessieren würde mich ja noch, bei welcher GK Du anfängst.
Naja, ich kann mir die ein oder andere GK vorstellen, die solche Typen quasi magisch anzieht. Aber vielleicht kommt er ja auch zu einem von euch, wer weiß? :D

Re: Zulassung zur Anwaltschaft

Verfasst: Montag 23. Januar 2017, 08:16
von OJ1988
JulezLaw hat geschrieben:
Parabellum hat geschrieben:
durasedlex hat geschrieben:Ich fange demnächst bei einer GK an. Wie läuft es da mit der Anwaltszulassung? Muss ich das selbst machen oder läuft das über die Kanzlei? Vielen Dank =;
Interessieren würde mich ja noch, bei welcher GK Du anfängst.
Naja, ich kann mir die ein oder andere GK vorstellen, die solche Typen quasi magisch anzieht. Aber vielleicht kommt er ja auch zu einem von euch, wer weiß? :D
Klar, das Auftreten von durasedlex ist auch verbesserungswürdig. Aber: Hier schreiben auch nur ca. 20 Leute regelmäßig. Wenn ihr so mit Neuzugängen umgeht, schmort ihr dauerhaft in eurem eigenen Saft.

Re: Zulassung zur Anwaltschaft

Verfasst: Montag 23. Januar 2017, 08:36
von Tibor
Er gibt doch selbst an, dass das Gesetz hart ist.

Re: Zulassung zur Anwaltschaft

Verfasst: Montag 23. Januar 2017, 09:18
von julée
OJ1988 hat geschrieben:Klar, das Auftreten von durasedlex ist auch verbesserungswürdig. Aber: Hier schreiben auch nur ca. 20 Leute regelmäßig. Wenn ihr so mit Neuzugängen umgeht, schmort ihr dauerhaft in eurem eigenen Saft.
Aber man darf einem Neuzugang (dessen Quote an "beleidigenden" Post im Übrigen zurzeit beeindruckend hoch ist) schon noch mitteilen, dass sein Auftreten verbesserungswürdig ist, oder?

Re: Zulassung zur Anwaltschaft

Verfasst: Montag 23. Januar 2017, 09:24
von Strich
OJ1988 hat geschrieben:
JulezLaw hat geschrieben:
Parabellum hat geschrieben:
durasedlex hat geschrieben:Ich fange demnächst bei einer GK an. Wie läuft es da mit der Anwaltszulassung? Muss ich das selbst machen oder läuft das über die Kanzlei? Vielen Dank =;
Interessieren würde mich ja noch, bei welcher GK Du anfängst.
Naja, ich kann mir die ein oder andere GK vorstellen, die solche Typen quasi magisch anzieht. Aber vielleicht kommt er ja auch zu einem von euch, wer weiß? :D
Klar, das Auftreten von durasedlex ist auch verbesserungswürdig. Aber: Hier schreiben auch nur ca. 20 Leute regelmäßig. Wenn ihr so mit Neuzugängen umgeht, schmort ihr dauerhaft in eurem eigenen Saft.
naja man kann es auch als Eintrittshürde ins Forum werten. Wer das nicht aushält hat mangels dickem Fell ohnehin bald keine Lust mehr auf ein Forum.

Es gibt halt Typen die auf solche Antworten mit deinem "Jaja habt ja recht, ich meinte eher ..." reagieren und es gibt halt immer den Schlag an Leuten, der sich gleich ans Bein gepinkelt fühlt. Der erstere Schlag wird gut mit allen auskommen, weil er weiß, dass die Leute es seltenst wirklicht persönlich meinen. Der letztere Typ wird hingegen früher oder später eh mit jemanden aneinander geraten.

Dass was hier abläuft ist vom Schikanelevel doch noch deutlich unter dem, was Lehrlinge in ihren ersten Wochen aushalten müssen. Wenn die dabei gleich so verbittern wie der TE ... und das ist nicht die sog. akademische Crème de la Crème.

Re: Zulassung zur Anwaltschaft

Verfasst: Montag 23. Januar 2017, 10:09
von Levi
Ara hat geschrieben:Was ich mich dabei Frage:

Warum soll ein Gelöbnis nach § 12a IV BRAO irgendwie weniger mit dem Glauben und dem Gewissen kollidieren als ein Eid ohne religiöse Beteuerung gemäß § 12a II BRAO?

Hat das nen tieferen Ursprung?
Eide/Schwüre haben einen zutiefst heidnisch-magischen Charakter. Es liegt ihnen die Vorstellung zu Grunde, dass nicht nur die Menschen, sondern auch eine supranaturalistische göttliche Macht einen bestrafen wird, wenn man den geleisteten Eid bricht. 

Eine solche Vorstellung ist mit einem transzendenten Gottesbild - wie dem christlichen - aber grundsätzlich unvereinbar. Gott lässt sich nicht fassen und schon gleich gar nicht hat er die Aufgabe, irgendwelche Eidesverstöße zu ahnden. 

Von daher haben die frühen Christen (wie auch andere jüdische Gruppen seinerzeit) das Leisten von Eiden abgelehnt, um beim Gegenüber gar nicht erst den Eindruck zu erwecken, sie würden an den heidnisch-magischen Unfug glauben, dass (ein) Gott sie bestrafen wird, wenn sie einen geleisteten Eid nicht halten. 

Bereits in der Spätantike - und erst recht im Mittelalter - wurde diese klare christliche Linie dann jedoch durch den starken Einfluss der indogermanischen Traditionen immer mehr aufgeweicht und auch Christen fingen an zu schwören. Die gebildeten Kirchenväter waren zwar eigentlich dagegen, konnten sich gegen den Volksglauben aber nicht durchsetzen. Nur innerhalb der Kirche (insbesondere im kanonischen Recht) behielt man das Eidesverbot konsequent bei, daher gibt es dort auch bis heute nur Gelübte und keine Eide, im weltlichen Rahmen duldete man dagegen die heidnische Eidespraxis. 

Aus diesem religionshistorischen Hintergrund habe ich z. B. auch noch nie einen Eid geschworen (sondern nur "gelobt" oder "versprochen"). Ich glaube nicht daran, dass mich Zeus - oder welcher Gott auch immer dafür zuständig ist - mit einem Blitz erschlägt, wenn ich meine Dienstpflichten verletze. Und ohne einen solchen Glauben, macht ein Eid keinen Sinn. 

Re: Zulassung zur Anwaltschaft

Verfasst: Montag 23. Januar 2017, 10:37
von Ara
Vielen Dank Levi.

Man denkt die größte Hürde zur Anwaltschaft sind die beiden Examina... Dabei ist es die Frage, welchen Eid/Gelöbnis man wählt!

Re: Zulassung zur Anwaltschaft

Verfasst: Montag 23. Januar 2017, 11:20
von Samson83
Ich wage mal die These, dass weder Vereidigung noch Gelöbnis einen echten Sinn machen; es sind mehr oder weniger Traditionen. Als ob Eide zu einer stärkeren Befolgung von Dienstpflichten anhalten würden...

Re: Zulassung zur Anwaltschaft

Verfasst: Montag 23. Januar 2017, 11:52
von Ara
Samson83 hat geschrieben:Ich wage mal die These, dass weder Vereidigung noch Gelöbnis einen echten Sinn machen; es sind mehr oder weniger Traditionen. Als ob Eide zu einer stärkeren Befolgung von Dienstpflichten anhalten würden...
Sehe ich ehrlich gesagt anders. Sicherlich nicht weil man sich vor stärkeren Konsequenzen (irdische oder überirdische) fürchtet, aber weil man sich der Dienstpflicht noch einmal bewusster wird.

Re: Zulassung zur Anwaltschaft

Verfasst: Montag 23. Januar 2017, 11:52
von Honigkuchenpferd
Levi hat geschrieben:Von daher haben die frühen Christen (wie auch andere jüdische Gruppen seinerzeit) das Leisten von Eiden abgelehnt, um beim Gegenüber gar nicht erst den Eindruck zu erwecken, sie würden an den heidnisch-magischen Unfug glauben, dass (ein) Gott sie bestrafen wird, wenn sie einen geleisteten Eid nicht halten.
Das wurde doch vor allem deshalb abgelehnt, weil die Eide in aller Regel in Anrufung fremder Götter zu leisten waren und deshalb als Götzendienst angesehen wurden.
Nur innerhalb der Kirche (insbesondere im kanonischen Recht) behielt man das Eidesverbot konsequent bei, daher gibt es dort auch bis heute nur Gelübte und keine Eide, im weltlichen Rahmen duldete man dagegen die heidnische Eidespraxis.
Decretum Gratiani, cc. 1199-1204 CIC/1983?

Re: Zulassung zur Anwaltschaft

Verfasst: Montag 23. Januar 2017, 11:58
von Honigkuchenpferd
Ara hat geschrieben:Sehe ich ehrlich gesagt anders. Sicherlich nicht weil man sich vor stärkeren Konsequenzen (irdische oder überirdische) fürchtet, aber weil man sich der Dienstpflicht noch einmal bewusster wird.
Es gibt, soweit ich weiß, leider (psychologischen) Studien dazu, aber die Annahme, dass Eide einen Einfluss haben, ist zumindest naheliegend. Sie machen einem die Dienstpflicht in der Tat bewusster, und der in förmlicher Weise geleistete Eid dürfte bei den meisten Menschen auch zu einer stärkeren psychischen Hemmschwelle führen, ihm (zumindest bewusst) zuwiderzuhandeln.

Entsprechend erkannte auch der von Samson ja geschätzte Kant darin ein (leider notwendiges) Instrument in Form eines "Erpressungsmittel[s] der Wahrhaftigkeit".

Re: Zulassung zur Anwaltschaft

Verfasst: Montag 23. Januar 2017, 12:27
von OJ1988
Gut, dass wir damit wieder bei den wirklich wichtigen Fragen angelangt sind.

Re: Zulassung zur Anwaltschaft

Verfasst: Montag 23. Januar 2017, 12:44
von j_laurentius
So ein Eid beschäftigt viele Leute jedenfalls gedanklich ganz schön. Bei meiner Vereidigung hat eine Kollegin (wie ich auch) erklärt, den Eid ohne religiöse Beteuerung leisten zu wollen, und sie hat hinterher lang und breit erklärt, der Richter habe sie daraufhin ja ganz komisch angeschaut, und sich riesig viele Gedanken darüber gemacht, ob sie bei dem Richter nun auf irgendeiner "schwarzen Liste" stehe ::roll:

Re: Zulassung zur Anwaltschaft

Verfasst: Montag 23. Januar 2017, 12:57
von Samson83
Honigkuchenpferd hat geschrieben:
Ara hat geschrieben:Sehe ich ehrlich gesagt anders. Sicherlich nicht weil man sich vor stärkeren Konsequenzen (irdische oder überirdische) fürchtet, aber weil man sich der Dienstpflicht noch einmal bewusster wird.
Es gibt, soweit ich weiß, leider (psychologischen) Studien dazu, aber die Annahme, dass Eide einen Einfluss haben, ist zumindest naheliegend. Sie machen einem die Dienstpflicht in der Tat bewusster, und der in förmlicher Weise geleistete Eid dürfte bei den meisten Menschen auch zu einer stärkeren psychischen Hemmschwelle führen, ihm (zumindest bewusst) zuwiderzuhandeln.

Entsprechend erkannte auch der von Samson ja geschätzte Kant darin ein (leider notwendiges) Instrument in Form eines "Erpressungsmittel[s] der Wahrhaftigkeit".
Schopenhauer war der Ansicht, dass Aussagen unter Eid nicht die Spur wahrhaftiger sind als Aussagen ohne.