Seite 1 von 1

Mwst bei Rückabwicklung gewerbl. Kauf

Verfasst: Mittwoch 25. Januar 2017, 23:04
von esprit
Wenn ich einen Kauf zwischen zwei gewerbebetreubenden rückgänig mache, forder ich dann den brutto oder den nettokaufpreis?

Danke schön

Re: Mwst bei Rückabwicklung gewerbl. Kauf

Verfasst: Mittwoch 25. Januar 2017, 23:24
von Tibor
Kaufpreis iS des § 433 Abs 2 BGB ist der Bruttokaufpreis. Die USt ist nur unerheblich, wenn es um SE statt der Leistung geht.

Re: Mwst bei Rückabwicklung gewerbl. Kauf

Verfasst: Freitag 27. Januar 2017, 13:02
von Tobias__21
@Tibor: Wie meinst Du das? Wenn im Rahmen des SE statt der (ganzen) Leistung der Kaufpreis als Schaden geltend gemacht wird, dann doch auch Brutto, oder etwa nicht? Bezogen sich Deine Ausführungen darauf, dass auf den SE Anspruch an sich keine USt zu erheben ist, weil es hier ja nicht um einen Leistungsaustausch geht?

Re: Mwst bei Rückabwicklung gewerbl. Kauf

Verfasst: Freitag 27. Januar 2017, 13:27
von Tibor
Bsp. Kfm K kauft einen Benz zu 59.500 € (Brutto). Er erzielt nur Umsätze, die den Vorsteuerabzug (§ 15 Umsatzsteuergesetz) nicht ausschließen. Er kann also 19% USt aus dem Kaufpreis (9.500 €) als Vorsteuer ggü seinem Finanzamt geltend machen. Der Benz "kostet ihn" somit nur 50.000 € (Netto), da er die 9.500 € vom Amt zurück bekommt (bzw. er diese mit eigenen USt-Schulden aus Ausgangsumsätzen verrechnet).

Fall1: Der Benz ist gar kein Benziner, sondern ein Diesel. Er will also den Benz loswerden und den Kaufpreis zurück. Am Ende soll es gar keinen Benz mehr geben. In diesem Fall muss er vom BenzHändler den Bruttobetrag (ggf. abzüglich Wertersatz etc pp) fordern, weil er zugleich die Vorsteuer wieder an sein FA erstatten muss (§ 17 Abs. 1 Satz 2 UStG). Der Händler bekommt natürlich auch seine USt von seinem FA zurück (§ 17 Abs. 1 Satz 1 UStG). Am Ende steht also der Benz beim Händler, der Kfm hat sein Geld und kein FA hat USt erhalten bzw. als VoSt ausgegeben.

Fall2: Der Benziner hat einen Mangel an der Ölwanne, also laufen 10 Liter Öl auf den Garagenboden. Dies führt zu einem Schaden an der Garage des Kfm. Der Bauhandwerker beseitigt den Schaden in der Garage für 2.380 € (Brutto), wobei Kfm vom Amt (s.o.) 380 € Vorsteuer erhält. Er ist also nur durch den Nettobetrag belastet (2.000€) und kann deshalb vom BenzHändler auch nur 2.000 € SE verlangen.

Aus dem gleichen Grund wird bei Kfz-Unfällen, in denen Unternehmer die geschädigten sind, ebenfalls nur der Nettobetrag von Reparaturaufwendungen von der Haftpflicht des Gegners erstattet, weil der USt-Betrag immer vom FA fließt.

Re: Mwst bei Rückabwicklung gewerbl. Kauf

Verfasst: Freitag 27. Januar 2017, 13:33
von Tobias__21
Verstehe, Du meintest also Fälle der Überkompensation, ähnlich wie in § 249 II 2 geregelt. Ich war bei Fällen des § 281 I S. 3 und § 281 V, da hier ja wohl komplett rückabgewickelt werden soll, daher meine Frage :)

Fall 2 sieht aber eher nach einem SE neben der Leistung aus *duck* ;) Was natürlich am Ergebnis nichts ändert, dass in Höhe der Ust kein Schaden entstanden ist.

Re: Mwst bei Rückabwicklung gewerbl. Kauf

Verfasst: Freitag 27. Januar 2017, 13:53
von Tibor
Bleib mir weg mit den zivilrechtlichen Spitzfindigkeiten. :D