Hilftsanträge nach Ablehnung d. Antrags auf Wiederaufgreifen
Verfasst: Montag 30. Januar 2017, 12:33
Hallo,
ich hoffe ihr könnt zum besseren Verständnis verhelfen. In einer Klausur ist nach den Erfolgsaussichten der Klage gefragt mit dem Vermerk, dass mögliche Hilfsanträge gestellt sind. Nachdem die Versagungsgegenklage auf Wiederaufgreifen des Verfahrens unzulässig und unbegründet ist, werden mögliche Hilfsanträge geprüft, hier ist es §§ 48, 49 VwVfG.
Muss das speziell in dem Fall immer so gemacht werden, wenn das Wiederaufgreifen des Verfahrens abgelehnt wird und es sich um einen bestandskräftigen Verwaltungsakt handelt, dass anschließend §§ 48, 49 VwVfG als Hilfsantrag geprüft wird? Bei einem bestandskräftigen Verwaltungsakt bleiben auch nur
§§ 48, 49 VwVfG übrig.
Das mit den Hilfsanträgen hab ich auch nicht so ganz verstanden. Werden die eher zur Absicherung gestellt, falls die hauptsächliche Klage nicht durchgeht? Und woher weiß ich denn, was ich als Hilfsantrag so prüfen kann und wann?
Auch wenn es eine blöde Frage ist: Dieser Vermerk, dass mögliche Hilfsanträge gestellt wurden, bedeutet also, dass ich in Frage kommende Hilfsanträge prüfen sollte?
ich hoffe ihr könnt zum besseren Verständnis verhelfen. In einer Klausur ist nach den Erfolgsaussichten der Klage gefragt mit dem Vermerk, dass mögliche Hilfsanträge gestellt sind. Nachdem die Versagungsgegenklage auf Wiederaufgreifen des Verfahrens unzulässig und unbegründet ist, werden mögliche Hilfsanträge geprüft, hier ist es §§ 48, 49 VwVfG.
Muss das speziell in dem Fall immer so gemacht werden, wenn das Wiederaufgreifen des Verfahrens abgelehnt wird und es sich um einen bestandskräftigen Verwaltungsakt handelt, dass anschließend §§ 48, 49 VwVfG als Hilfsantrag geprüft wird? Bei einem bestandskräftigen Verwaltungsakt bleiben auch nur
§§ 48, 49 VwVfG übrig.
Das mit den Hilfsanträgen hab ich auch nicht so ganz verstanden. Werden die eher zur Absicherung gestellt, falls die hauptsächliche Klage nicht durchgeht? Und woher weiß ich denn, was ich als Hilfsantrag so prüfen kann und wann?
Auch wenn es eine blöde Frage ist: Dieser Vermerk, dass mögliche Hilfsanträge gestellt wurden, bedeutet also, dass ich in Frage kommende Hilfsanträge prüfen sollte?