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Re: Zu kurze Frist durch Gericht

Verfasst: Montag 27. Februar 2017, 16:27
von Calipso
Ich hatte neulich eine Richterin, die nicht nur sehr, sehr gut vorbereitet war, sondern Termine sogar doppelt vergeben hat, d.h. zu einem Termin waren zwei Verhandlungen angesetzt. Ich selbst war an dem Tag sogar zu zwei Verhandlungen nacheinander bei ihr geladen. Fand ich erst bedenklich, aber dann doch gut.

Re: Zu kurze Frist durch Gericht

Verfasst: Montag 27. Februar 2017, 18:21
von julée
Calipso hat geschrieben:Ich hatte neulich eine Richterin, die nicht nur sehr, sehr gut vorbereitet war, sondern Termine sogar doppelt vergeben hat, d.h. zu einem Termin waren zwei Verhandlungen angesetzt. Ich selbst war an dem Tag sogar zu zwei Verhandlungen nacheinander bei ihr geladen. Fand ich erst bedenklich, aber dann doch gut.
Das System kenne ich auch. Aber es macht nur Sinn so viele Sachen zu terminieren, wie man sinnvollerweise vorbereiten, verhandeln und ggf. entscheiden kann, weil der worst case ja ist: Es kommen tatsächlich alle und man darf am Ende in jeder Sache ein Urteil schreiben. Und dann ist es eine Frage der Philosophie, ob man die Verfahren dann gerne richtig verhandelt oder im Notfall die Hälfte der Leute mit zwei knappen Hinweisen nach Hause schickt, weil doch mehr erschienen sind als gedacht. Und ich habe eher selten ein VU im Termin, so dass ich bei einer derartigen Terminierung regelmäßig ein Zeitproblem hätte; klar absehbare VUs terminiere ich durchaus bewusst "zusätzlich", aber ich käme sicherlich nicht auf die Idee, mir regelmäßig pro Woche einfach ein oder zwei Verfahren mehr zu laden, als ich gut bearbeiten kann. Umgekehrt ärgere ich mich regelmäßig, wenn mir die Parteien so knapp vorher erklären, warum ihnen der Termin nun auf einmal absolut unmöglich ist, dass ich nichts anderes mehr terminieren kann.

Re: Zu kurze Frist durch Gericht

Verfasst: Montag 27. Februar 2017, 20:12
von Calipso
Also aus meiner Sicht war die Richterin sehr gut vorbereitet - das habe ich btw noch nicht oft erlebt. Sie hat sich dann eher aufgeregt, wenn ein Vertreter nicht gut vorbereitet war. ;) Ärgerlich fand ich es, dass sie in meiner einen Sache, dem Gegner noch mal Zeit gegeben hat, um gewisse Fragen zu beantworten, obwohl das schriftliche Vorverfahren sehr umfangreich war und der gegnerische Anwalt zu den springenden Punkten halt nichts substantiiertes vorgebracht hat. ME hätte sie das auch lassen und verurteilen können.

Re: Zu kurze Frist durch Gericht

Verfasst: Montag 27. Februar 2017, 20:35
von Einwendungsduschgriff
Calipso hat geschrieben:Sie hat sich dann eher aufgeregt, wenn ein Vertreter nicht gut vorbereitet war. ;)
Wieso sollte man sich über den Normalfall aufregen?

Re: Zu kurze Frist durch Gericht

Verfasst: Montag 27. Februar 2017, 20:38
von julée
@Calipso: Es mag ja Überflieger geben, die mehr Verfahren pro Woche bewältigen können als andere und dementsprechend doppelt terminieren müssen (vielleicht aber auch: nur ein Sitzungstag alle 2 Wochen?), aber ich fühle mich vollkommen ausgelastet, wenn ich meinen Sitzungstag nur einfach voll terminiert habe.

Re: Zu kurze Frist durch Gericht

Verfasst: Dienstag 28. Februar 2017, 11:59
von Syd26
Calipso hat geschrieben:Ich hatte neulich eine Richterin, die nicht nur sehr, sehr gut vorbereitet war, sondern Termine sogar doppelt vergeben hat, d.h. zu einem Termin waren zwei Verhandlungen angesetzt. Ich selbst war an dem Tag sogar zu zwei Verhandlungen nacheinander bei ihr geladen. Fand ich erst bedenklich, aber dann doch gut.
Ist beim hiesigen Arbeitsgericht ständig so. Leider führt dies dazu, dass Anwälte erhebliche Wartezeiten haben, wenn sich die gleichzeitig terminierte Sache durch lange Vergleichsverhandlungen bzw. -formulierungen hinzieht.

Re: Zu kurze Frist durch Gericht

Verfasst: Dienstag 28. Februar 2017, 12:43
von Calipso
@juleé und Syd: Ich wollte mit meinem Post nicht ausdrücken, dass ich es gut finde, wenn doppelt terminiert wird. Ich war nur sehr überrascht, dass die Richterin dennoch wirklich gut vorbereitet war und z.B. meine Termine hintereinander gepackt hat. Sie war schon recht alt, ich denke, es lag an ihrer Erfahrung, dass sie dennoch alles "im Griff" hatte. Die Protokolle wurden übrigens noch am selben Tag gefertigt und lagen 2 Tage nach meinen Verhandlungen in meinem Briefkasten. Hat mich auch positiv überrascht. "Normalerweise" dauert so etwas hier ca. 2 Wochen.

Re: Zu kurze Frist durch Gericht

Verfasst: Dienstag 28. Februar 2017, 13:59
von immer locker bleiben
julée hat geschrieben:Es ändert nichts daran, dass es auf Seiten des Gerichts auch gewisse Sachzwänge gibt, ...
Eigentlich ist könnte es doch ganz einfach sein:

Vfg.
1. Urteilskopf gem. Vorlage
2. Klageanträge als Tenor abschreiben
3. Begründung aus der Klageschrift vom [Datum] übernehmen
4. Zur Unterschrift vorlegen

:D

Re: Zu kurze Frist durch Gericht

Verfasst: Dienstag 28. Februar 2017, 14:11
von batman
Es gibt Amtsrichter, die genau so arbeiten.

Re: Zu kurze Frist durch Gericht

Verfasst: Dienstag 28. Februar 2017, 14:21
von Einwendungsduschgriff
Und dann bestimmt Syd26 die Rechtsprechung? Na Prost.

Re: Zu kurze Frist durch Gericht

Verfasst: Dienstag 28. Februar 2017, 16:05
von batman
Nix Prost, Herr Kollege. Es gilt Art. 92 GG.

Re: Zu kurze Frist durch Gericht

Verfasst: Dienstag 28. Februar 2017, 16:09
von Einwendungsduschgriff
Natürlich gilt Art. 92 GG. Wenn aber Amtsrichter diesen bewusst ignorieren - s. Eure ketzerischen Beiträge -, dann gilt das Recht der Anwälte. Was sicherlich qualitativ - Syd26 war ja nur ein plakatives Beispiel - hinter der vorhandenen richterlichen Kompetenz zurückbleibt.

Re: Zu kurze Frist durch Gericht

Verfasst: Dienstag 28. Februar 2017, 17:18
von Tibor
Diese Arbeitsweise würde bei uns mangels Schreibkräften nicht funktionieren.

Re: Zu kurze Frist durch Gericht

Verfasst: Dienstag 28. Februar 2017, 17:58
von thh
Tibor hat geschrieben:Diese Arbeitsweise würde bei uns mangels Schreibkräften nicht funktionieren.
Dann müsst ihr eben auf den elektronischen Rechtsverkehr warten oder einen Scanner kaufen.

Re: Zu kurze Frist durch Gericht

Verfasst: Dienstag 28. Februar 2017, 18:19
von julée
immer locker bleiben hat geschrieben:
julée hat geschrieben:Es ändert nichts daran, dass es auf Seiten des Gerichts auch gewisse Sachzwänge gibt, ...
Eigentlich ist könnte es doch ganz einfach sein:

Vfg.
1. Urteilskopf gem. Vorlage
2. Klageanträge als Tenor abschreiben
3. Begründung aus der Klageschrift vom [Datum] übernehmen
4. Zur Unterschrift vorlegen

:D
Wenn denn mal ein Bruchteil der Anwälte in der Lage wäre, einen Schriftsatz zu verfassen, den man sich tatsächlich über eine derartige Ziff. 3 zu eigen machen wollte.