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Re: Zu kurze Frist durch Gericht

Verfasst: Dienstag 28. Februar 2017, 18:33
von batman
thh hat geschrieben:
Tibor hat geschrieben:Diese Arbeitsweise würde bei uns mangels Schreibkräften nicht funktionieren.
Dann müsst ihr eben auf den elektronischen Rechtsverkehr warten oder einen Scanner kaufen.
Oder man ruft in der Anwaltskanzlei an und bitte freundlich um Übersendung der Datei.

Re: Zu kurze Frist durch Gericht

Verfasst: Mittwoch 1. März 2017, 08:35
von Calipso
julée hat geschrieben:
immer locker bleiben hat geschrieben:
julée hat geschrieben:Es ändert nichts daran, dass es auf Seiten des Gerichts auch gewisse Sachzwänge gibt, ...
Eigentlich ist könnte es doch ganz einfach sein:

Vfg.
1. Urteilskopf gem. Vorlage
2. Klageanträge als Tenor abschreiben
3. Begründung aus der Klageschrift vom [Datum] übernehmen
4. Zur Unterschrift vorlegen

:D
Wenn denn mal ein Bruchteil der Anwälte in der Lage wäre, einen Schriftsatz zu verfassen, den man sich tatsächlich über eine derartige Ziff. 3 zu eigen machen wollte.
In der Lage wäre man schon, man hat aber keine Zeit für lehrbuchmäßige Schriftsätze.

Re: Zu kurze Frist durch Gericht

Verfasst: Mittwoch 1. März 2017, 09:11
von Syd26
Es wäre schön, wenn jetzt endlich mal mit dem Anwaltsbashing aufgehört werden könnte.

Zum einen sehe ich es wie Calipso - es fehlt schlicht die Zeit und meist übrigens auch die entsprechende Vergütung dafür - und zum anderen: Ich kann am wenigsten dafür, wenn Gerichte unvollständige Urteile übersenden, weil sie vielleicht gerade nicht so vorgegangen sind, wie ilb vorgeschlagen hat. ;)

Re: Zu kurze Frist durch Gericht

Verfasst: Mittwoch 1. März 2017, 09:12
von Tibor
batman hat geschrieben: Oder man ruft in der Anwaltskanzlei an und bitte freundlich um Übersendung der Datei.
Übersendung der Datei? Auf Diskette? Oder Quelltext ausgedruckt per Fax?

Re: Zu kurze Frist durch Gericht

Verfasst: Mittwoch 1. März 2017, 11:03
von batman
Auf Steintafeln gemeißelt.

Re: Zu kurze Frist durch Gericht

Verfasst: Mittwoch 1. März 2017, 13:12
von julée
Calipso hat geschrieben:
julée hat geschrieben:
Wenn denn mal ein Bruchteil der Anwälte in der Lage wäre, einen Schriftsatz zu verfassen, den man sich tatsächlich über eine derartige Ziff. 3 zu eigen machen wollte.
In der Lage wäre man schon, man hat aber keine Zeit für lehrbuchmäßige Schriftsätze.
Es geht nicht um "lehrbuchartig" im Sinne von umfangreich, sondern um vernünftig strukturiert und nachvollziehbar begründet - eine rechtliche Kurzbegründung mit Anspruchsgrundlage und einer Argumentation zu den drei möglichen Knackpunkten passt meist auf 1-3 Seiten; mit Rechtsprechungszitaten entsprechend mehr. Manche Anwälte bekommen das ganz wunderbar hin, bei anderen ahnt man allenfalls, was einem die Partei / der Anwalt eigentlich sagen will. Und auch bei der Sachverhaltsdarstellung gibt es doch gewisse Unterschiede: Bei manchen Klageschriften kann man, insbesondere wenn vieles unstrittig ist, die Darstellung mehr oder weniger 1:1 in den unstrittigen Tatbestand übernehmen, bei anderen braucht man ewig, um so was wie eine Chronologie zu erreichen. Und da behaupte ich: Das ist nicht allein eine Frage der Zeit, sondern auch des Könnens.

Re: Zu kurze Frist durch Gericht

Verfasst: Mittwoch 1. März 2017, 13:26
von immer locker bleiben
batman hat geschrieben:Auf Steintafeln gemeißelt.
Und die Steintafel wird dann per Bote an das "besondere steingemeißelte Postfach" übermittelt.