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Klarstellungen

Verfasst: Mittwoch 8. Februar 2017, 14:17
von Miranda
Hallo ich habe hier im Forum (bzw. auf anderen Juraseiten) die zitierten Begriffe gesehen
kann diese bitte mal ein Fachkundiger definieren:

Jura =
Rechtswissenschaft =
Recht =

Missbrauch =
Mord =
Diebstahl =
Vergewaltigung =

Re: Klarstellungen

Verfasst: Mittwoch 8. Februar 2017, 16:17
von Tibor
Bei Miranda fällt mir nur ein:

You have the right to remain silent.

Anything you say can and will be used against you in a court of law.

You have the right to an attorney.

If you cannot afford an attorney, one will be appointed for you.

(Miranda v. State of Arizona; Westover v. United States; Vignera v. State of New York; State of California v. Stewart - 384 U.S. 436)

Re: Klarstellungen

Verfasst: Mittwoch 8. Februar 2017, 16:23
von Parabellum
Tibor hat geschrieben:Bei Miranda fällt mir nur ein:[...]
Lasmiranda?

Re: Klarstellungen

Verfasst: Mittwoch 8. Februar 2017, 16:53
von Tibor
Du meinst Frau Densevilla?

Re: Klarstellungen

Verfasst: Mittwoch 8. Februar 2017, 16:58
von JulezLaw
Ihr Sexisten!

Mal im Ernst:
Miranda hat geschrieben:
Missbrauch = Was für einer? Sexueller Missbrauch? Dann §§ 174 ff. StGB. Von Titeln und ähnlichem Gedöns? Dann §§ 132, 132a StGB. Usw.
Mord = § 211 StGB
Diebstahl = § 242 StGB
Vergewaltigung = § 177 StGB
Für den Rest einfach Wikipedia nutzen... Oder hast du irgendein konkretes Anliegen für deine Hausaufgabe?

Re: Klarstellungen

Verfasst: Mittwoch 8. Februar 2017, 18:30
von Miranda
Tibor hat geschrieben:Bei Miranda fällt mir nur ein:
You have the right to remain silent.
Anything you say can and will be used against you in a court of law.
You have the right to an attorney.
If you cannot afford an attorney, one will be appointed for you.
(Miranda v. State of Arizona; Westover v. United States; Vignera v. State of New York; State of California v. Stewart - 384 U.S. 436)
Hallo, wir sind doch in einem deutschen Forum ::roll:

Re: Klarstellungen

Verfasst: Mittwoch 8. Februar 2017, 18:45
von Miranda
JulezLaw hat geschrieben: Missbrauch = Was für einer? Sexueller Missbrauch? Dann §§ 174 ff. StGB. Von Titeln und ähnlichem Gedöns? Dann §§ 132, 132a StGB. Usw.
Mord = § 211 StGB
Diebstahl = § 242 StGB
Vergewaltigung = § 177 StGB

Für den Rest einfach Wikipedia nutzen... Oder hast du irgendein konkretes Anliegen für deine Hausaufgabe?
ich hätte es gerne in deutschen Worten (Hier im Forum)
(Nein es geht nicht um Hausaufgaben -ich habe schon ausgelernt :upsetangry)

Wieso, was für einer ?
Es soll nur das zitierte Wort definiert werden.
(und was für ein Mord? ...Diebstahl.... nee nee das ist unnötig [-X )

Re: Klarstellungen

Verfasst: Mittwoch 8. Februar 2017, 19:04
von Eagnai
Miranda hat geschrieben: Wieso, was für einer ?
Es soll nur das zitierte Wort definiert werden.
Das geht aber nicht. Man kann nicht den Begriff "Missbrauch" definieren, wenn völlig unklar ist, ob sexueller Missbrauch gemeint ist oder der Missbrauch eines Titels oder der Missbrauch einer Vollmacht oder was auch immer.

Re: Klarstellungen

Verfasst: Donnerstag 9. Februar 2017, 07:11
von Miranda
Wieso? der Begriff Missbrauch ist ein eigenständiger Begriff! (er steht auch eigenständig in meinem Wörterbuch)
er kann daher auch eigenständig definiert werden.
Der Begriff ist außerdem schon aus zwei (ebenfalls eigenständigen) Begriffen >miss< (/falsch) und >brauch< (brauchen) zusammengesetzt, die ebenfalls eigenständig definiert werden könnten. -Also wieso?

Genauso bei jedem anderen Begriff (z.B. Diebstahl, es kann sich um ein Auto-Diebstahl, oder um einen ganz anderen... Diebstahl handeln) Diebstahl, ist ein eigenständiger Begriff
und Auto ist ein eigenständiger Begriff, - die eigenständig definiert werden können.
Wenn ich jetzt >Auto-Diebstahl< oder >Geld-Diebstahl< oder >Holz-Diebstahl<............ alle diese Doppel-Begriffe (es gibt auch dreifach... Begriffe) alle in einem Wörterbuch aufführen müßte, was gar nicht geht! :crazy: oder das Buch wäre dann so dick wie ein Hochhaus #-o
Es macht keinen Sinn Wortpaare oder mehrfach-Begriffe zu definieren.
Wenn dir der Begriff Missbrauch zu wenig ist, dann kannst du es auch so definieren (habe ich nichts dagegen) =>
Missbrauch =
Sex =
Titel =
Vollmacht =

Re: Klarstellungen

Verfasst: Donnerstag 9. Februar 2017, 08:11
von famulus
Ein phantastischer Thread.

Re: Klarstellungen

Verfasst: Donnerstag 9. Februar 2017, 08:26
von Tibor
Miranda hat geschrieben:Es macht keinen Sinn Wortpaare oder mehrfach-Begriffe zu definieren.
Doch. Nimm nur das "Wortpaar" Wolkenkratzer.

Re: Klarstellungen

Verfasst: Donnerstag 9. Februar 2017, 08:29
von Gelöschter Nutzer
famulus hat geschrieben:Ein phantastischer Thread.
Wo die Phantastik viel Definitionsraum bietet, vor allem literaturwissenschaftlich: Todorov, Lovecraft, Caillois, Durst, Zimmermann usw., kurzum ein weites Feld. :D

Re: Klarstellungen

Verfasst: Donnerstag 9. Februar 2017, 08:58
von Peaches2
Wofür brauchst du das?

Rechtswissenschaft und Jura sind doch Synonyme.

Reicht Wikipedia nicht? Wenn nicht, warum?

Re: Klarstellungen

Verfasst: Donnerstag 9. Februar 2017, 08:59
von Miranda
Tibor hat geschrieben:Doch. Nimm nur das "Wortpaar" Wolkenkratzer.
Wolkenkratzer, ist 1 Wort (das ist noch akzeptabel)


Also wo sind die Jura-Spezialisten ??
meine Fragen (Definition der Begriffe) sind noch unbeantwortet:

Jura =
Rechtswissenschaft
=
Recht =
.......
..

Re: Klarstellungen

Verfasst: Donnerstag 9. Februar 2017, 09:04
von JulezLaw
Oje... Das ist in der Kombination "krank und am Morgen" zu viel für mich. Die o.g. Paragraphen sagen dir recht genau, was Juristen unter z.B. "Mord" verstehen. Unter "Missbrauch" wiederum werden, je nach Norm, unterschiedliche Definitionen gebraucht.

Wenn du nicht spezifisch fragst, können wir dir nicht helfen, selbst wenn wir wollen. Es empfiehlt sich übrigens, ein bisschen netter zu Menschen zu sein, von denen man Hilfe erwartet. Wenn du ausgelernt hast: Wie kommst du auf diese Frage? Ehrliches Interesse.