Klarstellungen

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JulezLaw
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Re: Klarstellungen

Beitrag von JulezLaw »

Och, hör nur einfach nicht auf zu posten. Amüsiert mich wesentlich mehr als jede Sitcom, die ich zuletzt gesehen habe (vielleicht waren die aber auch alle Mist...).
The way I see it, every life is a pile of good things and bad things. The good things don’t always soften the bad things, but vice versa, the bad things don’t always spoil the good things and make them unimportant.
Miranda
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Re: Klarstellungen

Beitrag von Miranda »

hlubenow hat geschrieben: Mangelhaft in Bezug auf was? Die juristische Definition von "Mord" z.B. dient dazu, zu bestimmen, ob ein Täter ihn begangen hat und den Täter dann entsprechend - gerecht - zu verurteilen.
Eine solche Definition können wir als Juristen geben.
Du weißt nicht mal was eine Definition ist!
(hier:=>
Definition
des Begriffes: -Definition-
Eine Definition, ist...............................................................................?)
du hast auch keine Rechtswissenschaft studiert. naja, wie du richtig gesagt hast du bist auch (nur) ein Jurist.
Wenn Sie aber einen ganz anderen Zweck mit ihren "Definitionen" verfolgen, tja, dann muß das, was wir dazu zu sagen hätten, in Bezug auf diesen anderen Zweck aus Ihrer Sicht wohl "mangelhaft" bleiben.
Ich sage es Ihnen was mein Zweck ist (wie Sie oben schon erwähnt haben): Gerechtigkeit
Was Sie machen ist=> Selbstgerechtigkeit
Das kümmert außer Ihnen aber niemanden, uns jedenfalls nicht.
Ich weiß schon dass Sie den juristischen Bereich kümmert.
Das weltliche geht Ihnen am Arxxx vorbei.
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Ara
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Re: Klarstellungen

Beitrag von Ara »

Miranda hat geschrieben: Na was ist? Werden die Fragen nicht beantwortet ?

(oder Sie geben zu, dass Sie mir eben doch (keine Definitionen, sondern) nur mangelhafte Erklärungen gegeben haben)
Soll ich dir was ganz Verrücktes erzählen? Wir kriegen demnächst eine ganz neue Definition von Mord... Einfach so vom Gesetzgeber aufgezwungen. Verrückt oder? Ist aber so!

Und weißte was? Die Leute akzeptieren das einfach so! Kein Aufstand oder Bürgerkrieg... Man lebt dann einfach mit der neuen Definition weiter. Sachen gibts...
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
hlubenow
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Re: Klarstellungen

Beitrag von hlubenow »

Miranda hat geschrieben:
hlubenow hat geschrieben: Ja, nee, ich glaube nicht, daß hier jemand das "Fressen und Gefressen werden" in der freien Wildbahn
und.. seit wann beschränken sich die Juristen auf den Bereich der freien Wildbahn?
Auch eine interessante Frage, auf die es eine Antwort gibt: Gemäß § 960 BGB sind wilde Tiere herrenlos. Sie stehen also in niemandes Eigentum. Wird ein solches Tier getötet oder verletzt, kann daher niemand deswegen als Eigentümer Schadensersatz verlangen.
Daneben gibt es z.B. das Tierschutzrecht und das Jagdrecht. Viele schöne und komplexe Gebiete.
Aber wenn eine Katze einen Wildvogel oder eine wild lebende Maus schlägt, ist das nicht verboten.

Allerdings: Wenn Bauern sich gegen die Neuansiedlung wilder Wölfe wehren, indem sie sie vergiften, wäre darüber zu diskutieren. ;)
Gelöschter Nutzer

Re: Klarstellungen

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Und wo genau hast du, Miranda, denn jetzt Rechtswissenschaft studiert? Und wie lautete dort die Definition von Definition? Ich habe irgendwie den Faden verloren. War die vormals vorgebrachte Definition von Definition:

Definition
des Begriffes: -Definition-

Eine Definition, ist eine eindeutige vollständige Erklärung, mit so viel wie nötig- und so wenig wie möglich Worte.

abschließend? Wer hat diese Definition aufgestellt?

Welche Fragen stehen denn noch offen?

An die Mitforisten: Mir is gerade langweilig und das SC-Spiel beginnt erst in 20 Minuten, deshalb wollte ich die Diskussion (wie lautet die Definition von Diskussion eigentlich) erneut aufkochen :lmao:
hlubenow
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Re: Klarstellungen

Beitrag von hlubenow »

chefsebbo hat geschrieben:Und wo genau hast du, Miranda, denn jetzt Rechtswissenschaft studiert?
Hat er nicht.
Tobias__21
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Re: Klarstellungen

Beitrag von Tobias__21 »

chefsebbo hat geschrieben: An die Mitforisten: Mir is gerade langweilig und das SC-Spiel beginnt erst in 20 Minuten, deshalb wollte ich die Diskussion (wie lautet die Definition von Diskussion eigentlich) erneut aufkochen :lmao:
Wir sind aus Freiburg und wir reisen viel,
für dich singen wir bei jedem Spiel,
Wir brauchen keine Arbeit, keine Frau, kein Geld,
denn du bist für uns das Größte auf der Welt.

Sportclub Freiburg im Herz, im Kopf überall,
Wir sind nicht mehr ganz normal.
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Levi
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Re: Klarstellungen

Beitrag von Levi »

hlubenow hat geschrieben:
chefsebbo hat geschrieben:Und wo genau hast du, Miranda, denn jetzt Rechtswissenschaft studiert?
Hat er nicht.
Doch, das war doch Teil des Lebenskunde-Studiums. - Wenn ich es richtig verstanden habe. :D
Miranda
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Re: Klarstellungen

Beitrag von Miranda »

chefsebbo hat geschrieben: Inzwischen tippe ich auf Verwandtschaft mit einem gewissen Präsidenten einer westlichen Weltmacht.
Meine Grundlagen sind: Natur, und Naturgesetze
Was die genauen Grundlagen dieses Präsidenten sind ist mir auch ein Rätzel?

______________________

mich würde nur mal noch interessieren was die genauen Grundlagen der Juristen sind ?
Gelöschter Nutzer

Re: Klarstellungen

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Das mit dem Lebenskunde-Studium ist mir bewusst.

Und dass er Lebenskunde auch im Sinne von: "ich habe mal ein bisschen laienhaft irgendwo nachgelesen und jetzt die Weisheit mit der Kehrschaufel gefressen" meint auch.

Deshalb: Welche Quellen hast du für dein "Studium" genutzt? Und welcher deiner Dozenten/welches deiner Quellen hat denn die Definition von Definition aufgestellt, oder war das deine eigene Definition, die du nach langem Studium für dich als richtig empfindest?

Na gut, ich höre schon auf. Ist ja gleich Anstoß.

Hier regiert nur einer! Freiburg und sonst keiner!
Tobias__21
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Re: Klarstellungen

Beitrag von Tobias__21 »

Macht sie platt, schießt sie aus der Stadt!
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Tibor
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Re: Klarstellungen

Beitrag von Tibor »

Miranda hat geschrieben:1. Wieso bedient sich eigentlich die Justiz/Staat einer anderen Sprache?
2. Wer (welche Wissenschaft/Einrichtung) befasst sich dann mit der Auslegung der Legalität?
3. Hat Recht die selbe Bedeutung wie das Recht in Gerechtigkeit ?
4. Hat Recht primär generell etwas mit richtig zu tun?
5. Wie würden Sie dann diesen Begriff definieren: Menschenmord?
6. Wie würden Sie dann diese Bezeichnung definieren: Sexuelle Vergewaltigung?
7. Na was ist?
8. Werden die Fragen nicht beantwortet ?
Wenn ich das richtig sehe, sind die o.g. Fragen noch offen. Leider hatte ich wichtige andere Dinge zu tun, deswegen erst jetzt meine Antworten:
1. Macht der Staat nicht. Sämtliche Normen und Urteile werden in deutscher Sprache verfasst. § 184 Satz 1 GVG: "Die Gerichtssprache ist deutsch."
2. Der Begriff Legalität bezeichnet die gesetzliche Zulässigkeit einer Handlung, einer Duldung oder eines Unterlassens. Der Begriff umfasst auch das gesetzliche Bestehen von Beziehungen zwischen Personen untereinander (z. B. legale Beziehung, legales Verhältnis), zwischen Personen und Sachen (z. B. legaler Waffenbesitz) und zwischen Personen und Rechten (z. B. Erlaubnis).
3. Nein, denn nicht alles was Recht ist, muss in jedem Fall und für Jedermann gerecht sein. Der Konflikt zwischen der Gerechtigkeit und der Rechtssicherheit dürfte dahin zu lösen sein, daß das positive, durch Satzung und Macht gesicherte Recht auch dann den Vorrang hat, wenn es inhaltlich ungerecht und unzweckmäßig ist, es sei denn, daß der Widerspruch des positiven Gesetzes zur Gerechtigkeit ein so unerträgliches Maß erreicht, daß das Gesetz als ‚unrichtiges Recht‘ der Gerechtigkeit zu weichen hat.
4. Nein, den richtig sind bspw. auch Lösungen einer Mathematikaufgabe oder Verkabelungen am Stromkasten. Nur weil eine mathematische Lösung oder eine Verkabelung des Elektrikers nicht richtig ist, geschieht kein Unrecht. Der Schüler hat einen Fehler und der Elektriker bekommt im schlimmsten Fall eine gewischt.
5. Wie auch den Mord, denn der Mord erfasst immer nur die Tötung von Menschen. Sobald kein Mensch, sondern bspw ein Tier aus dem Leben tritt, weil jemand auf dieses Tier einwirkt, ist es weder Tötung noch Mord, sondern einfach Sachbeschädigung. Interessant ist bspw die Frage, ob die Vernichtung von Aliens eine Tötung wäre.
6. Wie oben Vergewaltigung, denn die o.g. Definition meint eben die Vergewaltigung aus sexuellen Gründen (i.w.S.).
7. Hier ist Sonntag Nachmittag, ich hab den Kaffee sogar ohne eine Flasche Korn geschafft. Und Sie? Schon die tägliche Dosis Clomipramin eingenommen?
8. Doch, gern.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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Levi
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Re: Klarstellungen

Beitrag von Levi »

Miranda hat geschrieben:Meine Grundlagen sind: Natur, und Naturgesetze

Interessant. Und auf welcher natur(gesetzlichen) Grundlage ist beispielsweise die Summe der Innenwinkel in einem planaren Dreieck immer 180°?
hlubenow
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Re: Klarstellungen

Beitrag von hlubenow »

Levi hat geschrieben:Interessant. Und auf welcher natur(gesetzlichen) Grundlage ist beispielsweise die Summe der Innenwinkel in einem planaren Dreieck immer 180°?
:-k Ich würde sagen, daß es überhaupt sowas wie ein Dreieck und Winkel gibt, war eher eine Beobachtung (der alten Griechen).

Das heißt, wenn man die Cheops-Pyramide anguckt, waren die alten Ägypter mit Dreiecken und Winkeln wohl auch schon ganz gut bewandert.
Wobei Erich von Däniken meint, daß Außerirdische ihnen das beigebracht hätten. Die man nach Tibor wiederum umbringen darf, weil sie keine Menschen sind. :D
Zuletzt geändert von hlubenow am Sonntag 12. Februar 2017, 18:39, insgesamt 1-mal geändert.
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Ara
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Re: Klarstellungen

Beitrag von Ara »

Erstmal sollten wir ein Dreieck definieren...
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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