Wer sagt denn, dass es zum Schwur kommen muss, dass die Parteien entweder einen Widerrufsvergleich schließen wollen und sonst gar nichts? Für die Alternative, später in Ruhe wohlüberlegt oder aufgrund eines schriftlichen Vergleichsvorschlags einen Vergleich zu schließen, war bislang jede zaudernde Partei zu gewinnen.Swann hat geschrieben:Steht es denn in deinem Ermessen, ob du einen von den Parteien gewünschten Vergleich protokollierst?julée hat geschrieben: Und: Ich zwinge sicherlich niemanden dazu sich zu vergleichen, wenn er es denn eigentlich nicht möchte, aber wer da ist und keine echten Hinderungsgründe hat: Ganz oder gar nicht.
Und wie bereits geschrieben:
julée hat geschrieben:Und ich weigere mich sicherlich nicht, einen Widerrufsvergleich zu protokollieren, wenn es denn der Sache dienlich ist, aber ein prophylaktisches "aber nur mit Widerrufsvorbehalt" unterstütze ich auch nicht aktiv. Vielmehr interessiert mich dann schon, wo das Problem (inhaltlich, emotional, kostenmäßig, was auch immer) liegt. (...)