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Abordnung Generalbundesanwalt

Verfasst: Donnerstag 9. Februar 2017, 20:47
von ZipUall
Nachdem der GBA am Wochenende einen "Hilferuf" gestartet hat und um Abordnungen an seine Behörde gebeten hat, wird an vielen Behörden nach geeigneten Kandidaten Ausschau gehalten. Ich spiele nun mit dem Gedanken mich abordnen zu lassen.
Hat jemand hier Erfahrung mit einer Abordnung an den GBA? Wie ist die Arbeitsweise dort? Weiß jemand welche finanziellen Folgen eine Abordnung hat; sprich mit welchen Zulagen/Zuschüssen man rechnen kann? Wollte das Thema nur mal hier anstoßen..

Re: Abordnung Generalbundesanwalt

Verfasst: Freitag 10. Februar 2017, 05:20
von batman
Zulage für oberste Bundesbehörden (irgendwas um die 235 € brutto), Trennungsgeld bei Behalt des bisherigen Wohnsitzes.

Re: Abordnung Generalbundesanwalt

Verfasst: Freitag 10. Februar 2017, 12:50
von Einwendungsduschgriff
ZipUall hat geschrieben:Nachdem der GBA am Wochenende einen "Hilferuf" gestartet hat und um Abordnungen an seine Behörde gebeten hat, wird an vielen Behörden nach geeigneten Kandidaten Ausschau gehalten. Ich spiele nun mit dem Gedanken mich abordnen zu lassen.
Das wundert nicht, die Abordnungspraxis vieler Länder sieht den Generalbundesanwalt nur bedingt vor. Hintergrund ist, dass viele dann nach der Abordnung beim Generalbundesanwalt bleiben.

Re: Abordnung Generalbundesanwalt

Verfasst: Freitag 10. Februar 2017, 13:04
von batman
Ist meist auch der kürzere Weg zu R 2 als im Landesdienst...

Re: Abordnung Generalbundesanwalt

Verfasst: Freitag 10. Februar 2017, 17:28
von thh
ZipUall hat geschrieben:Hat jemand hier Erfahrung mit einer Abordnung an den GBA? Wie ist die Arbeitsweise dort?
Es kommt wohl nicht zuletzt darauf an, wo man landet; teilweise und nicht völlig selten scheint der Führungsstil noch eher archaische Züge zu haben. Damit muss man ggf. umgehen können.

Re: Abordnung Generalbundesanwalt

Verfasst: Freitag 10. Februar 2017, 19:22
von Eagnai
ZipUall hat geschrieben:Nachdem der GBA am Wochenende einen "Hilferuf" gestartet hat und um Abordnungen an seine Behörde gebeten hat, wird an vielen Behörden nach geeigneten Kandidaten Ausschau gehalten.
Und demnächst wohl sogar zwangsrekrutiert, wenn sich nicht genügend Freiwillige finden.

Mit eigenen Erfahrungen kann ich leider nicht dienen... am Telefon finde ich die Leute vom GBA meist sehr nett, aber das ist wohl kaum eine zuverlässige Grundlage, um das Arbeitsklima vor Ort beurteilen zu können. ;)

Re: Abordnung Generalbundesanwalt

Verfasst: Freitag 10. Februar 2017, 20:04
von Einwendungsduschgriff
Das Problem wird sein: die guten Kandidatinnen wie Kandidaten behalten die Länder gerne für sich, die mittelguten Kandatinnen wie Kandidaten dürfen nach Karlsruhe. Unbefriedigend, für Bewerber wie Behörde. Das gilt auch nur für den GBA - der Bundesgerichtshof holt nur die Besten der Besten in die Herrenstraße. Der Schlossbezirk agiert da nochmal anders.

Re: Abordnung Generalbundesanwalt

Verfasst: Freitag 10. Februar 2017, 20:14
von Eagnai
Ich habe eher den Eindruck, dass sie im Moment froh sind über jeden, der überhaupt freiwillig gehen würde... das Problem ist einfach, dass Karlsruhe für viele Bundesländer echt weit weg ist und die allermeisten, die Partner und/oder Kinder haben, nicht bereit sind, ihre Familie drei Jahre lang höchstens am Wochenende mal zu sehen.

Dazu kommt, dass die Terrorverfahren auch nicht jedermann liegen.

Re: Abordnung Generalbundesanwalt

Verfasst: Freitag 10. Februar 2017, 20:19
von Einwendungsduschgriff
Eagnai hat geschrieben:Ich habe eher den Eindruck, dass sie im Moment froh sind über jeden, der überhaupt freiwillig gehen würde... das Problem ist einfach, dass Karlsruhe für viele Bundesländer echt weit weg ist und die allermeisten, die Partner und/oder Kinder haben, nicht bereit sind, ihre Familie drei Jahre lang höchstens am Wochenende mal zu sehen.

Dazu kommt, dass die Terrorverfahren auch nicht jedermann liegen.
Die Abordnungen an den Bundesgerichtshof wie auch zum Bundesverfassungsgericht laufen nicht so schlecht, obwohl beide Dienststellen auch in Karlsruhe sind. Selbstverständlich möchte man auch in Oer-Erkenschwick bleiben, aber möchte man dort sterben? Und wir reden ja immer noch über Nordrhein-Westfalen. Es geht ja nicht nur um Terrorverfahren, sondern auch um die Revisionsbetreuung.

Re: Abordnung Generalbundesanwalt

Verfasst: Samstag 11. Februar 2017, 00:48
von thh
Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Die Abordnungen an den Bundesgerichtshof wie auch zum Bundesverfassungsgericht laufen nicht so schlecht, obwohl beide Dienststellen auch in Karlsruhe sind.
Schon, aber da gehört eben nicht viele Monate Sitzungsvertretung, mehrmals die Woche, an irgendeinem OLG irgendwo ganz woanders dazu, mit Übernachtung in der Polizeikaserne ...
Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Es geht ja nicht nur um Terrorverfahren, sondern auch um die Revisionsbetreuung.
Üblicherweise 2 Jahre / 1 Jahr, aber ich würde es nicht für fernliegend halten, wenn daraus jetzt nicht zumindest partiell 3 Jahre / 0 würde - der Bedarf ist in der Terrorismusabteilung, nicht der Revisionsabteilung.