Bandenmäßige Begehung, wenn einer nichts weiß
Verfasst: Freitag 10. Februar 2017, 15:04
Moin, moin,
wie ist eure Meinung zu folgendem Fall?
A, B und C haben sich zusammengetan, um ab und zu gemeinsam wertvolle Gemälde zu stehlen.
C wurde jedoch bei einem ihrer Diebstähle erwischt und sitzt seitdem im Gefängnis.
A und B begehen in Abwesenheit des C - und ohne ihn zu informieren - einen weiteren Diebstahl.
Haben sich A und B wegen dieses Diebstahls nach §§ 242, 244 I Nr. 2 StGB - also eines Bandendiebstahls - strafbar gemacht?
Im ersten Schritt (liegt eine Bande vor?) kann man meiner Meinung nach bejahen, dass A, B und C eine Bande bilden, da C hier ja anscheinend vorhat, nach seiner Freilassung erneut mit A und B Diebstähle zu begehen.
Aber im zweiten Schritt (bandenmäßige Begehung?) finde ich es schwer zu entscheiden, ob A und B den Diebstahl bandenmäßig begehen. Mittlerweile ist es wahrscheinlich allgemeine Auffassung, dass nicht alle Bandenmitglieder am Tatort sein müssen - insofern ist es kein Problem, dass C nicht am Tatort ist -, aber er weiß ja gar nichts von der Tat.
Realisiert sich dann überhaupt das besondere Gefahrenpotenzial eines Bandendiebstahls? Oder liegt hier ein Diebstahl in "bloßer" Mittäterschaft vor?
wie ist eure Meinung zu folgendem Fall?
A, B und C haben sich zusammengetan, um ab und zu gemeinsam wertvolle Gemälde zu stehlen.
C wurde jedoch bei einem ihrer Diebstähle erwischt und sitzt seitdem im Gefängnis.
A und B begehen in Abwesenheit des C - und ohne ihn zu informieren - einen weiteren Diebstahl.
Haben sich A und B wegen dieses Diebstahls nach §§ 242, 244 I Nr. 2 StGB - also eines Bandendiebstahls - strafbar gemacht?
Im ersten Schritt (liegt eine Bande vor?) kann man meiner Meinung nach bejahen, dass A, B und C eine Bande bilden, da C hier ja anscheinend vorhat, nach seiner Freilassung erneut mit A und B Diebstähle zu begehen.
Aber im zweiten Schritt (bandenmäßige Begehung?) finde ich es schwer zu entscheiden, ob A und B den Diebstahl bandenmäßig begehen. Mittlerweile ist es wahrscheinlich allgemeine Auffassung, dass nicht alle Bandenmitglieder am Tatort sein müssen - insofern ist es kein Problem, dass C nicht am Tatort ist -, aber er weiß ja gar nichts von der Tat.
Realisiert sich dann überhaupt das besondere Gefahrenpotenzial eines Bandendiebstahls? Oder liegt hier ein Diebstahl in "bloßer" Mittäterschaft vor?