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Richtereinstellung ohne Zusatzqualifikation

Verfasst: Samstag 11. Februar 2017, 10:55
von Achim
Aus persönlichem Interesse würde mich mal interessieren, wieviele Richter ihr kennt die ohne jegliche Zusatzqualifikation (kein Auslandsaufenthalt, kein Dr., keine Berufserfahrung, kein Fachanwaltslehrgang o. ä.) direkt nach dem 2. Examen Richter geworden sind. Vielleicht schreibt ihr die jeweilige Gerichtsbarkeit dazu.

Re: Richtereinstellung ohne Zusatzqualifikation

Verfasst: Samstag 11. Februar 2017, 11:41
von Tibor
Unzählige in der Ordentlichen.

Re: Richtereinstellung ohne Zusatzqualifikation

Verfasst: Samstag 11. Februar 2017, 11:41
von Eagnai
Das dürfte sicherlich die Mehrheit der Richter sein.

Jemand, der in den Staatsdienst möchte und eine passende Note im zweiten Examen hat, wird selten erst noch anderweitig Berufserfahrung sammeln oder einen Fachanwaltslehrgang absolvieren... warum auch?

Auch eine Promotion bei Richtern kommt zwar vor, ist aber eher die Ausnahme als die Regel.

Re: Richtereinstellung ohne Zusatzqualifikation

Verfasst: Samstag 11. Februar 2017, 12:27
von Achim
Einen Auslandsaufenthalt hätte man ja während des Studiums oder Ref machen können.

Re: Richtereinstellung ohne Zusatzqualifikation

Verfasst: Samstag 11. Februar 2017, 12:54
von Eagnai
Ja, aber ganz ehrlich - wen interessiert es, ob ein Richter im Studium mal ein Auslandspraktikum oder im Referendariat eine Auslandsstation gemacht hat?

Das ist letztlich so uninteressant, dass man es bei der Mehrzahl seiner Richterkollegen gar nicht weiß.

Re: Richtereinstellung ohne Zusatzqualifikation

Verfasst: Samstag 11. Februar 2017, 13:15
von julée
Einen Auslandsaufenthalt (insbesondere Erasmus oder Wahlstation) oder eine Promotion dürften wohl geschätzt 2/3 der jüngeren Richter aufweisen. Nennenswerte Berufserfahrung als Anwalt o. ä. dürfte hingegen eher die Minderzahl haben.

Re: Richtereinstellung ohne Zusatzqualifikation

Verfasst: Samstag 11. Februar 2017, 14:40
von Achim
Dann dürften ca. 25 % gar keine Zusatzqualifikation haben. Denke, dass das hinkommen könnte.

Re: Richtereinstellung ohne Zusatzqualifikation

Verfasst: Samstag 11. Februar 2017, 15:20
von Eagnai
Ist halt auch die Frage, was man alles unter "Zusatzqualifikationen" fasst - ich kann zum Beispiel nur ein sechswöchiges Auslandspraktikum während des Studiums bieten, was ich jetzt nicht unbedingt als ernsthafte Qualifikation ansehen würde.

Bei der Einstellung als Richter spielen Zusatzqualifikationen - gerade im Moment - aber auch allenfalls eine ganz geringe Rolle.

Oder warum konkret interessiert dich die Frage?

Re: Richtereinstellung ohne Zusatzqualifikation

Verfasst: Samstag 11. Februar 2017, 16:16
von Tibor
Sichtbare Zusatzqualifikationen wie Dr. und LL.M. könnte man auch aus Geschäftsverteilungsplänen ablesen. Ich bin eben mal den GVP des LG Berlin durchgegangen, da sind zZt wohl 5 Proberichter, davon 3 mit Dr.

Re: Richtereinstellung ohne Zusatzqualifikation

Verfasst: Samstag 11. Februar 2017, 16:47
von batman
Es gibt übrigens auch Richter, die unterschreiben Urteile mit ihrem Mastertitel einschließlich der ausländischen Universität.

Re: Richtereinstellung ohne Zusatzqualifikation

Verfasst: Samstag 11. Februar 2017, 16:52
von Tibor
:eeeek:

Re: Richtereinstellung ohne Zusatzqualifikation

Verfasst: Samstag 11. Februar 2017, 16:52
von Eagnai
Kurze Zählung anhand des GVP hier ergab:

Am hiesigen AG derzeit 11 Proberichter, davon nur 1 mit Dr.

Am hiesigen LG derzeit 23 Proberichter, davon 4 mit Dr.

Bei uns also unter den Proberichtern eine deutliche Minderheit, die promoviert hat.

Re: Richtereinstellung ohne Zusatzqualifikation

Verfasst: Samstag 11. Februar 2017, 16:58
von julée
Tibor hat geschrieben:Sichtbare Zusatzqualifikationen wie Dr. und LL.M. könnte man auch aus Geschäftsverteilungsplänen ablesen. Ich bin eben mal den GVP des LG Berlin durchgegangen, da sind zZt wohl 5 Proberichter, davon 3 mit Dr.
Lass mich raten: Du hast nach den Zivilkammern am Tegeler Weg aufgehört. :D Wenn man etwas weiterschaut und ich mich nicht verzählt habe, kommt man auf 10 Proberichter im Zivilrecht, davon 5 mit Dr., und 13 Proberichter im Strafrecht, davon 6 mit Dr., also insgesamt knapp 50 % promoviert. Wobei die Berliner Justiz nicht unbedingt repräsentativ für die gegenwärtigen Einstellungsvoraussetzungen in der breiten Fläche sein dürfte.

Re: Richtereinstellung ohne Zusatzqualifikation

Verfasst: Samstag 11. Februar 2017, 17:02
von Tibor
Was ich hab mich verzählt? Skandal!

Re: Richtereinstellung ohne Zusatzqualifikation

Verfasst: Samstag 11. Februar 2017, 17:05
von batman
Eagnai hat geschrieben:Am hiesigen LG derzeit 23 Proberichter
Gütiger Gott, wie kommen denn solche Zahlen zustande?