Nachträgliche Gesamtstrafenbildung
Verfasst: Freitag 17. Februar 2017, 15:08
Hallo,
ich sitze gerade vor einer Akte und steh was die nachträgliche Gesamtstrafenbildung angeht, etwas auf dem Schlauch.
Urteil 1: von Dezember 2015
Tat: Mai 2015
Urteil 2: von Februar 2016
Tat: Mai 2015
Nachträglicher Gesamtstrafenbeschluss von September 2016 bildet eine Gesamtstrafe aus Urteil 1 und 2.
Und ich habe jetzt Urteil 3 von Dezember 2016, Tatzeit Januar 2016.
Urteil 3 wäre mit Urteil 2 gesamtstrafenfähig, aber nicht mit Urteil 1.
Wie ist das jetzt, da aus Urteil 1 und 2 schon eine Gesamtstrafe gebildet wurde? Muss ich diesen Gesamtstrafenbeschluss wieder auflösen und nur mit Urteil 2 eine Gesamtstrafe bilden, oder ist einie Gesamtstrafenbildung wegen Zäsurwirkung nicht mehr möglich?
Danke schonmal.
lg
ich sitze gerade vor einer Akte und steh was die nachträgliche Gesamtstrafenbildung angeht, etwas auf dem Schlauch.
Urteil 1: von Dezember 2015
Tat: Mai 2015
Urteil 2: von Februar 2016
Tat: Mai 2015
Nachträglicher Gesamtstrafenbeschluss von September 2016 bildet eine Gesamtstrafe aus Urteil 1 und 2.
Und ich habe jetzt Urteil 3 von Dezember 2016, Tatzeit Januar 2016.
Urteil 3 wäre mit Urteil 2 gesamtstrafenfähig, aber nicht mit Urteil 1.
Wie ist das jetzt, da aus Urteil 1 und 2 schon eine Gesamtstrafe gebildet wurde? Muss ich diesen Gesamtstrafenbeschluss wieder auflösen und nur mit Urteil 2 eine Gesamtstrafe bilden, oder ist einie Gesamtstrafenbildung wegen Zäsurwirkung nicht mehr möglich?
Danke schonmal.
lg