Ausschlussgründe bei Ausschreibung
Verfasst: Montag 20. Februar 2017, 16:05
Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage zum Ausschreibungsrecht. Soweit ich weiß, kann man einen Bieter gemäß § 124 GWB vom Verfahren ausschließen, wenn er zahlungsunfähig ist oder das Insolvenzverfahren läuft.
Wie aber ist es, wenn nicht der Bieter selbst zahlungsunfähig ist, sondern wenn man weiß, dass der zentrale Handelspartner des Bieters insolvent ist.
Wenn also zumindest die Gefahr besteht, dass der Bieter seinen Leistungspflichten nicht nachkommen kann, weil er sich eines Dritten bedient, der zahlungsunfähig ist und der Bieter kaum Möglichkeiten hat, sich diese Leistungen anderweitig zu besorgen. Kurzum: Gibt es Ausschlussgründe, die auf die Gefährdung der Leistungserbringung abstellen bzw., wo auf Nachunternehmer abgestellt wird?
ich hätte eine Frage zum Ausschreibungsrecht. Soweit ich weiß, kann man einen Bieter gemäß § 124 GWB vom Verfahren ausschließen, wenn er zahlungsunfähig ist oder das Insolvenzverfahren läuft.
Wie aber ist es, wenn nicht der Bieter selbst zahlungsunfähig ist, sondern wenn man weiß, dass der zentrale Handelspartner des Bieters insolvent ist.
Wenn also zumindest die Gefahr besteht, dass der Bieter seinen Leistungspflichten nicht nachkommen kann, weil er sich eines Dritten bedient, der zahlungsunfähig ist und der Bieter kaum Möglichkeiten hat, sich diese Leistungen anderweitig zu besorgen. Kurzum: Gibt es Ausschlussgründe, die auf die Gefährdung der Leistungserbringung abstellen bzw., wo auf Nachunternehmer abgestellt wird?