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BeA

Verfasst: Dienstag 21. Februar 2017, 09:59
von Alexxxxxxxx
Liebes Forum,

mich würde interessieren, ob ich nun über das neue BeA-Portal Schriftsätze wirksam von Anwalt zu Anwalz zustellen kann. So ganz werde ich aus dem Konstrukt nämlich noch nicht schlau. Ich bin auch für die Erstellung elektronischer Signaturen zugelassen.
Die texte auf den jeweiligen Webseiten geben leider keinen wirklichen Aufschluss.

Re: BeA

Verfasst: Dienstag 21. Februar 2017, 11:01
von joee78
Die beiden Anwälte hatten mit ihren Eilanträgen gegen das beA vielleicht nicht so unrecht:

https://www.edvgt.de/einstweilige-anordnung-gegen-bea-freischaltung/ (Verwaister Link automatisch entfernt)

Ansonsten: Einfach ausprobieren, vielleicht nicht grad mit ner 100.000,- €-Berufungsbegründung am letzten Tag der Frist. :alright

Re: BeA

Verfasst: Dienstag 21. Februar 2017, 11:18
von Syd26
joee78 hat geschrieben:Die beiden Anwälte hatten mit ihren Eilanträgen gegen das beA vielleicht nicht so unrecht:

https://www.edvgt.de/einstweilige-anordnung-gegen-bea-freischaltung/ (Verwaister Link automatisch entfernt)
Die Sache ist doch aus 2016!

Re: BeA

Verfasst: Dienstag 21. Februar 2017, 13:25
von Swann
joee78 hat geschrieben: Ansonsten: Einfach ausprobieren ...
An dieser Stelle möchte ich mir ein Buchprojekt für das Jahr 2048 vormerken:

Einfach ausprobieren!

Festschrift für joe78 zum 70. Geburtstag mit Beiträgen zum Recht der Anwaltshaftung

Re: BeA

Verfasst: Dienstag 21. Februar 2017, 13:29
von Tibor
Ich möchte dann schon den Beitrag "Vor Gericht und auf hoher See - Phrasen, Lügen und sonstige Ablenkungsmanöver" vormerken.

Re: BeA

Verfasst: Dienstag 21. Februar 2017, 14:15
von famulus
Swann hat geschrieben:
joee78 hat geschrieben: Ansonsten: Einfach ausprobieren ...
An dieser Stelle möchte ich mir ein Buchprojekt für das Jahr 2048 vormerken:

Einfach ausprobieren!

Festschrift für joe78 zum 70. Geburtstag mit Beiträgen zum Recht der Anwaltshaftung
=D> =D> =D>

Re: BeA

Verfasst: Dienstag 21. Februar 2017, 14:27
von JulezLaw
Wie wäre es außerdem mit einem Beitrag "Du kannst mir auch schreiben, ich bin Rechtsanwalt - Mandantenwerbung in Juraforen"?

Re: BeA

Verfasst: Mittwoch 22. Februar 2017, 12:09
von RAMeier
zurück zur Frage ;-)

Das BEA ist ja jetzt in Betrieb, allerdings muss man Eingänge bis 1.1.18 nur freiwillig entgegennehmen. Den betr. Empfängerkollegen muss man also streng genommen vorher fragen, ob er Eingänge im BEA annimmt. Meine Info stammt i.W. von hier - d.den Hotline-Support meiner Kanzleisoftware http://erv.kanzleirechner.de und von dort aus ist auch eine Einrichtungsanleitung verlinkt. Ich finde das BEA allerdings einigermaßen umständlich zu bedienen.

Re: BeA

Verfasst: Mittwoch 22. Februar 2017, 12:10
von RAMeier
Nachtrag: hab gerade noch den direkten Link zur BEA-Anleitungsseite herausgesucht:
http://anwaltssoftware-blog.de/2016/09/ ... leitungen/

Re: BeA

Verfasst: Mittwoch 6. September 2017, 16:48
von RAMeier
Durch einen Hinweis aus meiner Anwaltssoftware bin ich noch einmal auf das Thema beA gestoßen. Der "Pflichttermin" zum 1.1.2018 nähert sich jetzt ja so langsam und die Notarkammer sagt, dass sie beA Karten nur noch dann rechtzeitig liefern kann, wenn sie bis zum 30.09.2017 bestellt werden.
Ich habe außerdem gerade gelesen, dass die BRAK in einem Newsletter zum beA die Einführung der digitalen Aktenführung empfiehlt. Hintergrund ist wohl ein Fall mit schiefgelaufener Postausgangs- und Fristenkontrolle. Hier ein Link zu der Seite mit den Infos:
https://plus.google.com/+Kanzleisoftwar ... nSLX263pm6

Gruß, Meier

Re: BeA

Verfasst: Dienstag 10. Oktober 2017, 09:35
von Syd26
Aus aktuellem Anlass:

Mein Postfach ist eingerichtet, Signatur aufgeladen, die Mitarbeiterkarte kam erstaunlich schnell, ich könnte also, wenn ich wollte.

Gibt es denn irgendwo eine verbindliche Liste, welche Gerichte bereits an das beA angeschlossen sind?

Ich kann im Adressverzeichnis jedes beliebige Gericht auswählen (wie übrigens auch jeden RA), sehe dort aber nicht, ob tatsächlich Empfangsbereitschaft besteht.

Oder muss man zwingend vor Einreichung eines Schriftsatzes beim Gericht anrufen und nachfragen?

Ich habe von Kollegen schon gehört, dass einzelne Gerichte bzw. deren Mitarbeiter bei den Geschäftsstellen nicht wussten, dass sie empfangsbereit sind.

Man sollte seinen "Erstversuch" wohl mit nicht fristgebundenen Klagen starten. :D

Re: BeA

Verfasst: Mittwoch 11. Oktober 2017, 20:06
von Tobias__21
Tibor hat geschrieben:Ich möchte dann schon den Beitrag "Vor Gericht und auf hoher See - Phrasen, Lügen und sonstige Ablenkungsmanöver" vormerken.
Man sollte Swanns bissigen Kommentare mal irgendwo festhalten und sammeln, da sind schon so ein paar Perlen dabei. Könnte man sicher gut vermarkten :)

Re: BeA

Verfasst: Freitag 13. Oktober 2017, 06:54
von Gizmo
Syd26 hat geschrieben:Aus aktuellem Anlass:

Gibt es denn irgendwo eine verbindliche Liste, welche Gerichte bereits an das beA angeschlossen sind?
Der elektronische Rechtsverkehr im Zivilbereich wird faktisch erst mit dem 01.01.2018 eingeführt, wenn § 130a und 130d ZPO n.F. in Kraft treten. Vorher sind die Gerichte nur in bestimmten Teilbereichen fähig, überhaupt per ERV zu kommunizieren (z.B. Insolvenzgerichte, teilweise Registergerichte). Vor dem 01.01.2018 ist es technisch nicht möglich, eine Klage beim Zivilgericht per ERV einzureichen. Ab dem 01.01.2018 sind die Gerichte verpflichtet, empfangsbereit zu sein. Ob dies allerdings der Fall sein wird, lasse ich mal dahingestellt.

Re: BeA

Verfasst: Freitag 13. Oktober 2017, 12:28
von immer locker bleiben
... die Hoffnung stirbt zu lässt, dass kurz vorher ein Wunder passiert (auch in Form einer Katastrophe) und die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs ein ähnliches Schicksal erleidet wie die Eröffnung BER.

Re: BeA

Verfasst: Freitag 13. Oktober 2017, 14:53
von spotlessmind
Schon beeindruckend wie unfähig sich die Justiz da anscheinend anstellt.