BeA
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Re: BeA
Das hängt ja von der Infrastruktur des Gerichts ab*. Ich habe überhaupt nichts damit zu tun, auf welche Art etwas übersendet wird. Zumindest bis zur Einführung der eAkte ich verfüge immer nur Schreiben an XY oder Du. an XY z.K. Wie die Gst. das macht ist mir egal.
*und ich schätze das dürfte bundesweit ähnlich sein, dass die Fachgerichte aufgrund ihrer geringeren Gesamtgröße die bessere technische Ausstattung eher erhalten.
*und ich schätze das dürfte bundesweit ähnlich sein, dass die Fachgerichte aufgrund ihrer geringeren Gesamtgröße die bessere technische Ausstattung eher erhalten.
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
- Ara
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Re: BeA
Ach was übrigens etwas absurd ist: Die Zivilgerichte in SH schicken anscheinend alles was sie über beA schicken immer an den Kanzleiinhaber. Ich dachte nur bei uns sind diese zu doof, aber das ist bei Kollegen aus anderen Kanzleien auch so.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: BeA
Es ist sicherlich auch in Ordnung seine Klage auf DIN A1 einzureichen, nur der praktische Nutzen ist fraglich.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: BeA
Sollte das beA nicht dazu beitragen, dass der Zwischenschritt, dass der Richter etwas verfügt, was dann die Geschäftsstelle umsetzt, wegfallen? Warum kann der Richter nicht selbst die Verfügung (wird ja eh ein Textbaustein) über sein beA verschicken. Geht im Zweifel schneller und ist in jedem Fall effizienter. Spart zudem Papier :-)stilzchenrumpel hat geschrieben: ↑Montag 13. Mai 2019, 23:04 Das hängt ja von der Infrastruktur des Gerichts ab*. Ich habe überhaupt nichts damit zu tun, auf welche Art etwas übersendet wird. Zumindest bis zur Einführung der eAkte ich verfüge immer nur Schreiben an XY oder Du. an XY z.K. Wie die Gst. das macht ist mir egal.
*und ich schätze das dürfte bundesweit ähnlich sein, dass die Fachgerichte aufgrund ihrer geringeren Gesamtgröße die bessere technische Ausstattung eher erhalten.
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
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Re: BeA
@Kasimir: Das ist (im Sinne der Sparsamkeit mit kostbarer Richterarbeitszeit) nur effizienter, wenn Schreiben auf Knopfdruck automatisch richtig mit allen Anlagen rausgehen. Wenn ich hingegen selbst 10x Klicken muss, um die richtigen Anlagen beizufügen, dann ist es ökonomischer, an die Geschäftsstelle zu verfügen, dass sie eine Abschrift von Bl. 15-20, 23 d. A. gegen EB oder per BeA übersenden soll und die kümmert sich dann darum.
In praktischer Hinsicht ist das BeA ja letztlich eine Grundvoraussetzung dafür, dass die e-Akte in der Justiz sinnvoll eingeführt werden kann. Ein Kollege testet hier gerade die e-Akte - aktuell dauert es aber länger bis die Akte mit einem konventionell eingegangenen Schriftsatz vorliegt als bei klassischen Papierakten.
In praktischer Hinsicht ist das BeA ja letztlich eine Grundvoraussetzung dafür, dass die e-Akte in der Justiz sinnvoll eingeführt werden kann. Ein Kollege testet hier gerade die e-Akte - aktuell dauert es aber länger bis die Akte mit einem konventionell eingegangenen Schriftsatz vorliegt als bei klassischen Papierakten.
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Re: BeA
Wo ist das Problem? Es ist Sache der Kanzlei, die eigene Post zu verteilen. Das gilt auch für die digitale. Wenn man das nicht will, muss man eben eine Vollmacht nur für den das Verfahren betreuenden Anwalt ausstellen. Es ist für die Serviceeinheiten ein riesiger Aufwand, für jedes Verfahren den einzelnen Sachbearbeiter herauszusuchen und zu adressieren.Ara hat geschrieben: ↑Dienstag 14. Mai 2019, 09:47Es ist sicherlich auch in Ordnung seine Klage auf DIN A1 einzureichen, nur der praktische Nutzen ist fraglich.
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Re: BeA
Unsere Vollmachten laufen sogar nur auf unsere Namen und nicht auf die Kanzlei... Ansonsten halte ich es für einen zumutbaren Aufwand zu vermerken an welchen Anwalt das gehen soll. Die EBs haben ja häufig auch den richtigen Namen.sai hat geschrieben: ↑Dienstag 14. Mai 2019, 15:53Wo ist das Problem? Es ist Sache der Kanzlei, die eigene Post zu verteilen. Das gilt auch für die digitale. Wenn man das nicht will, muss man eben eine Vollmacht nur für den das Verfahren betreuenden Anwalt ausstellen. Es ist für die Serviceeinheiten ein riesiger Aufwand, für jedes Verfahren den einzelnen Sachbearbeiter herauszusuchen und zu adressieren.Ara hat geschrieben: ↑Dienstag 14. Mai 2019, 09:47Es ist sicherlich auch in Ordnung seine Klage auf DIN A1 einzureichen, nur der praktische Nutzen ist fraglich.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: BeA
Du kennst den Aufwand doch gar nicht. Das wird in den Fachanwendungen nicht einfach „vermerkt“, sondern muss ggf. in jedem Einzelfall eingetragen und nachgehalten werden. Das ist unzumutbar.Ara hat geschrieben: ↑Dienstag 14. Mai 2019, 17:50Unsere Vollmachten laufen sogar nur auf unsere Namen und nicht auf die Kanzlei... Ansonsten halte ich es für einen zumutbaren Aufwand zu vermerken an welchen Anwalt das gehen soll. Die EBs haben ja häufig auch den richtigen Namen.sai hat geschrieben: ↑Dienstag 14. Mai 2019, 15:53Wo ist das Problem? Es ist Sache der Kanzlei, die eigene Post zu verteilen. Das gilt auch für die digitale. Wenn man das nicht will, muss man eben eine Vollmacht nur für den das Verfahren betreuenden Anwalt ausstellen. Es ist für die Serviceeinheiten ein riesiger Aufwand, für jedes Verfahren den einzelnen Sachbearbeiter herauszusuchen und zu adressieren.Ara hat geschrieben: ↑Dienstag 14. Mai 2019, 09:47Es ist sicherlich auch in Ordnung seine Klage auf DIN A1 einzureichen, nur der praktische Nutzen ist fraglich.
Die Rechtsanwaltschaft hat schlicht und ergreifend verschlafen, ihre Lobbyorganisationen zur Einführung eines Kanzleipostfachs anzuhalten. Solange das nicht da ist, muss man halt mit den Konsequenzen leben.
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Re: BeA
Da haben wohl die Lobbyorganisationen der Richterschaft geschlafen, die es versäumt haben, taugliche Fachanwendungen einzuführen. Jetzt muss man eben mit den Konsequenzen leben und den erforderlichen Aufwand betreiben.sai hat geschrieben:
Du kennst den Aufwand doch gar nicht. Das wird in den Fachanwendungen nicht einfach „vermerkt“, sondern muss ggf. in jedem Einzelfall eingetragen und nachgehalten werden. Das ist unzumutbar.
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Re: BeA
Das Problem gab es schon vorher mit Faxnummern. Die Gerichtssoftware nutzt für Vollmachten/Bevollmächtigte eine Datenbank mit allgemeinen Angaben je Kanzlei. Wenn als „Biglaw LLP“ als Bevollmächtigte auftritt, dann wird deren allgemeiner Adressdatensatz genutzt. Dann geht alles an eine Postanschrift oder eine Faxnummer oder nun an ein BeA. Wenn es anders gehen soll, kann man sich auch der c/o Krücke behelfen: RA Schlaubi Schlaufuchs, c/o Biglaw LLP. Dann wird zu dem Adressdatensatz auch gesondert der Kommunikationskanal gespeichert und genutzt. Man kann aber nicht erwarten, dass die Poststellen von sich aus raten, ob nun der Linkszeichner, der Rechtszeichner oder Biglaw LLP wie auf dem Briefkopf aufgenommen werden soll. Im Zweifel sollte man das eben direkt auf Blatt 1 der Klage vermerken, damit es auffällt.
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Re: BeA
Muss ja besonders spaßig für die Kollegen sein, die mehrere Kanzleien haben. Dann ist es ja vermutlich ein Glücksspiel, an welche Kanzlei die Sachen geschickt werden.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: BeA
Eben. Manchmal ist man ja auch völlig überrascht, wer dann wirklich als Bevollmächtigter im Termin aufschlägt. Im Übrigen glaube ich, dass manche keine Vorstellung davon haben, wie viele Schreiben tlw. an einem Tag von einer Geschäftsstelle rausgeschickt werden müssen. In einem einzigen Verfahren habe ich heute innerhalb weniger Minuten 7 Schreiben (jeweils mit unterschiedlichen Anlagen) an 5 Beteiligte verfügt.Tibor hat geschrieben: ↑Dienstag 14. Mai 2019, 20:55Man kann aber nicht erwarten, dass die Poststellen von sich aus raten, ob nun der Linkszeichner, der Rechtszeichner oder Biglaw LLP wie auf dem Briefkopf aufgenommen werden soll. Im Zweifel sollte man das eben direkt auf Blatt 1 der Klage vermerken, damit es auffällt.
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Re: BeA
Der Richterschaft kann das herzlich egal sein. Wenn die Vollmacht auf die Kanzlei läuft, kann ich an jeden zustellen. Punkt.Kroate hat geschrieben: ↑Dienstag 14. Mai 2019, 20:54Da haben wohl die Lobbyorganisationen der Richterschaft geschlafen, die es versäumt haben, taugliche Fachanwendungen einzuführen. Jetzt muss man eben mit den Konsequenzen leben und den erforderlichen Aufwand betreiben.sai hat geschrieben:
Du kennst den Aufwand doch gar nicht. Das wird in den Fachanwendungen nicht einfach „vermerkt“, sondern muss ggf. in jedem Einzelfall eingetragen und nachgehalten werden. Das ist unzumutbar.
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Re: BeA
Das war aber gerade bei Ara nicht der Fall.sai hat geschrieben:Der Richterschaft kann das herzlich egal sein. Wenn die Vollmacht auf die Kanzlei läuft, kann ich an jeden zustellen. Punkt.Kroate hat geschrieben: ↑Dienstag 14. Mai 2019, 20:54Da haben wohl die Lobbyorganisationen der Richterschaft geschlafen, die es versäumt haben, taugliche Fachanwendungen einzuführen. Jetzt muss man eben mit den Konsequenzen leben und den erforderlichen Aufwand betreiben.sai hat geschrieben:
Du kennst den Aufwand doch gar nicht. Das wird in den Fachanwendungen nicht einfach „vermerkt“, sondern muss ggf. in jedem Einzelfall eingetragen und nachgehalten werden. Das ist unzumutbar.
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