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Klagerücknahme

Verfasst: Dienstag 21. Februar 2017, 13:02
von Jura07
Hallo,
ich habe mal eine Frage: Wie sollte man die Wiederaufnahme des Verfahrens nach Klagerücknahme am besten lösen? Geht das über den §51 VwVfG oder §48 VwVfG? Die Klage wurde nicht vom Kläger selbst sondern vom Gericht als zurückgenommen erklärt.

Vielen Dank im Voraus

Re: Klagerücknahme

Verfasst: Dienstag 21. Februar 2017, 13:11
von Tibor
Das Gericht kann nicht die Klage zurücknehmen.

Re: Klagerücknahme

Verfasst: Dienstag 21. Februar 2017, 13:16
von Jura07
Doch das Gericht kann die Rücknahme veranlassen §269 ZPO!

Re: Klagerücknahme

Verfasst: Dienstag 21. Februar 2017, 13:21
von Tibor
[-X Lies nochmal genau, wer hier welche Prozesserklärung abgibt und was das Gericht DANACH macht.

Re: Klagerücknahme

Verfasst: Dienstag 21. Februar 2017, 13:54
von Jura07
Das Gericht benötigte zur weiteren Klärung des Sachverhalts Protokolle vom Kläger, diese wurden von Kläger über 2 Monate nicht an das Gericht gereicht, also stellt das VG Gericht ohne weitere Aufforderung an den Kläger per Beschluss fest, dass die Klage als zurückgenommen gilt. Der Kläger verlangt nun Wiederaufnahme des Verfahrens

Re: Klagerücknahme

Verfasst: Dienstag 21. Februar 2017, 14:08
von Tibor
Dann sind wir aber in § 92 Abs. 2 VwGO und nicht in § 269 ZPO!

Re: Klagerücknahme

Verfasst: Dienstag 21. Februar 2017, 14:21
von Jura07
stimmt meine Schuld, bin langsam sehr verwirrt, dennoch bleibt die frage ob nun §51 oder §48 greifen

Re: Klagerücknahme

Verfasst: Dienstag 21. Februar 2017, 14:28
von Tibor
Schon mal in § 1 Abs. 1 Satz 1, 1. Teilsatz VwVfG reingeschaut?

Re: Klagerücknahme

Verfasst: Dienstag 21. Februar 2017, 14:42
von Jura07
was hat das den bitte mit meiner Frage zu tun? Ich wollte nur wissen ob § 51 greift ( was ich mittlerweile glaube) oder §48. Das ich §269 ZPO genannt habe statt §92 war ein Fehler, das habe ich ja auch so gesagt, wenn du mir da nicht weiterhelfen kannst ist ja ok aber einen auf Besserwisser machen ist echt unnötig

Re: Klagerücknahme

Verfasst: Dienstag 21. Februar 2017, 15:01
von Tibor
Jura07 hat geschrieben:was hat das den bitte mit meiner Frage zu tun?
Sehr viel.

Re: Klagerücknahme

Verfasst: Dienstag 21. Februar 2017, 16:06
von thh
Jura07 hat geschrieben:was hat das den bitte mit meiner Frage zu tun?
Alles, würde ich sagen. - Was bringt Dich auf den Gedanken, dass ein Verwaltungsgericht nach dem VwVfG verfährt - oder (unmittelbar) nach der ZPO? Warum nicht nach der StPO oder der AO?

Re: Klagerücknahme

Verfasst: Dienstag 21. Februar 2017, 16:19
von Jura07
Es handelt sich um eine öffentlich-rechtliche-Streitigkeit. Als Kläger tritt die Gemeindevertretung auf, diese verklagt den Bürgermeister auf Unterlassung der Aufnahme Verhandlungen und die Vertragsunterzeichnung sowie einer Gutachtenerstellung (Zusammenschluss mit einer anderen Gemeinde).

Re: Klagerücknahme

Verfasst: Dienstag 21. Februar 2017, 16:22
von Tibor
Hast du § 1 VwVfG nun gelesen? Ist das VG eine Behörde idS?

Re: Klagerücknahme

Verfasst: Dienstag 21. Februar 2017, 18:18
von Herr Schraeg
@ TE: Tibor hat Dir freundlicherweise schon genug geholfen, wenn Du seine Beiträge einmal lesen und in Ruhe nachdenken würdest. Er hätte stattdessen auch die Stichworte " Hausarbeit Öffentliches Recht Klagerücknahme" googeln und nach einem Blick in den ersten Treffer den thread schließen können .

Re: Klagerücknahme

Verfasst: Dienstag 21. Februar 2017, 18:27
von Tibor
Danke @Herr Schraeg!

https://www.uni-potsdam.de/fileadmin01/projects/jura/Dokumente/Studienbüro/SV_HA_2_ÜF_öffR_SCHMIDT_ss2017.pdf (Verwaister Link https://www.uni-potsdam.de/fileadmin01/projects/jura/Dokumente/Studienb%C3%BCro/SV_HA_2_%C3%9CF_%C3%B6ffR_SCHMIDT_ss2017.pdf automatisch entfernt)

Geschlossen.