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Hausarbeit zum materiellen Prüfungsrecht d Bundespräsidenten

Verfasst: Mittwoch 22. Februar 2017, 00:36
von Jaaacqueline
Ich schreibe eine Hausarbeit über das Thema in dem Fach Methodenlehre. Es ist klar, dass in einer Hausarbeit die Auslegungsmethoden, die man verwendet, in der Einleitung aufgelistet werden. Gehört auch die Erklärung dieser Methoden (nicht die Anwengung auf den Fall, sondern allein die erläuterungen was die bestimmte auslegungsmethode ausmacht) in die Einleitung oder ist das dann Teil des Hauptteils?

Re: Hausarbeit zum materiellen Prüfungsrecht d Bundespräside

Verfasst: Mittwoch 22. Februar 2017, 07:36
von Tibor
Klar ist hier nur, dass es keine Besprechung von Hausarbeiten gibt. Forenregeln lesen!

Geschlossen.