Hausarbeit zum materiellen Prüfungsrecht d Bundespräsidenten
Verfasst: Mittwoch 22. Februar 2017, 00:36
Ich schreibe eine Hausarbeit über das Thema in dem Fach Methodenlehre. Es ist klar, dass in einer Hausarbeit die Auslegungsmethoden, die man verwendet, in der Einleitung aufgelistet werden. Gehört auch die Erklärung dieser Methoden (nicht die Anwengung auf den Fall, sondern allein die erläuterungen was die bestimmte auslegungsmethode ausmacht) in die Einleitung oder ist das dann Teil des Hauptteils?