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Durchsuchung einer Sache

Verfasst: Freitag 24. Februar 2017, 20:43
von Iuridicus
Hi, warum bedarf es zur Durchsuchung einer Sache (bspw. Pkw) nach StPO einer richterlichen Anordnung, nach PolG aber nicht? Der Eingriff für den Betroffenen stellt sich doch in beiden Fällen gleich dar.

Re: Durchsuchung einer Sache

Verfasst: Freitag 24. Februar 2017, 20:52
von Tibor
Der Richtervorbehalt ist ja auch in der StPO auch dann beschränkt, wenn Gefahr im Verzug ist. Dann darf die Executive auch erstmal machen, genauso wie im Ordnungsrecht, wo eben grds nur gemacht werden darf, wenn eine Gefahr besteht.