Seite 1 von 1

Abstrakte Normenkontrolle - Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG

Verfasst: Dienstag 28. Februar 2017, 14:38
von Luftschmuggler
Servus,

ich habe bei einem Fall die Aufgabe, die Erfolgsaussichten eines Antrags einer Landesregierung zu prüfen, wobei der Antrag gem. Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG gestellt wurde. Hierbei wende ich doch einfach das Schema der abstrakten Normenkontrolle an, oder?

MfG,

Luftschmuggler

Re: Abstrakte Normenkontrolle - Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG

Verfasst: Dienstag 28. Februar 2017, 15:25
von Tibor
Also ich würde das Schema des Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG anwenden.

Re: Abstrakte Normenkontrolle - Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG

Verfasst: Dienstag 28. Februar 2017, 15:57
von Luftschmuggler
Tibor hat geschrieben:Also ich würde das Schema des Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG anwenden.
Ist das nicht die abstrakte Normenkontrolle? Oder stehe ich gerade komplett auf dem Schlauch? :o