Abstrakte Normenkontrolle - Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG
Verfasst: Dienstag 28. Februar 2017, 14:38
Servus,
ich habe bei einem Fall die Aufgabe, die Erfolgsaussichten eines Antrags einer Landesregierung zu prüfen, wobei der Antrag gem. Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG gestellt wurde. Hierbei wende ich doch einfach das Schema der abstrakten Normenkontrolle an, oder?
MfG,
Luftschmuggler
ich habe bei einem Fall die Aufgabe, die Erfolgsaussichten eines Antrags einer Landesregierung zu prüfen, wobei der Antrag gem. Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG gestellt wurde. Hierbei wende ich doch einfach das Schema der abstrakten Normenkontrolle an, oder?
MfG,
Luftschmuggler