Re: Recht und Rechtsempfinden
Verfasst: Donnerstag 2. März 2017, 17:50
@dumdum
Das bedeutet: Für den Prozeß gilt dann, der Käse war faul, egal ob er es wirklich war oder nicht.
Ok?
Wenn der Mandant A zum Anwalt sagt, "Stimmt schon, was K sagt, der Käse war faul", dann darf der Anwalt nicht im Namen des A bestreiten, daß der Käse faul war. Das wäre sonst Prozeßbetrug.
Wenn A sich aber nicht sicher ist, wie das mit dem Käse war, er glaubt eher, der Käse war in Ordnung, dann kann er schonmal bestreiten. Möge K seine Behauptung beweisen, wenn er kann.
Jedenfalls darf man den Vortrag der Gegenseite nicht unbestritten stehenlassen, wenn man an ihm Zweifel hat. Sonst gilt er als zugestanden. Deshalb oft dieses Bestreiten.
HTH
P.S.: Im Strafprozeß ist es noch einmal anders: Hier hat der Beschuldigte das "gute Recht zur Lüge". Er darf den Anwalt belügen, und der Anwalt darf diese Lüge auch weiter vortragen, solange er nicht weiß, daß es eine Lüge ist.
Sicher, die Verfahrensregeln sind für den Laien merkwürdig. Und die Verfahrensregeln haben eine starken Einfluß auf den Ausgang des Verfahrens. Dadurch erscheint der Ausgang des Verfahrens oft merkwürdig. Aber wie will man es sonst machen? Seit 1871 hat man dafür keine bessere Lösung.
Deshalb kann man auch getrost davon ausgehen, daß wir hier auch keine finden werden. Weshalb ich diese Diskussion nicht so interessant finde. Das ist alles schon zigfach durchgekaut.
Du mußt die Beweisregeln im Zivilprozeß bedenken: Wenn K behauptet, der gelieferte Käse sei faul gewesen und A bestreitet es nicht, gilt es als zugestanden.dumdum hat geschrieben:Beispiel:
K behauptet der gelieferte Käse war faul.
A bestreitet das der Käse faul war (-> ausgelassen der Käse war verschimmelt)
Das bedeutet: Für den Prozeß gilt dann, der Käse war faul, egal ob er es wirklich war oder nicht.
Ok?
Wenn der Mandant A zum Anwalt sagt, "Stimmt schon, was K sagt, der Käse war faul", dann darf der Anwalt nicht im Namen des A bestreiten, daß der Käse faul war. Das wäre sonst Prozeßbetrug.
Wenn A sich aber nicht sicher ist, wie das mit dem Käse war, er glaubt eher, der Käse war in Ordnung, dann kann er schonmal bestreiten. Möge K seine Behauptung beweisen, wenn er kann.
Jedenfalls darf man den Vortrag der Gegenseite nicht unbestritten stehenlassen, wenn man an ihm Zweifel hat. Sonst gilt er als zugestanden. Deshalb oft dieses Bestreiten.
HTH
P.S.: Im Strafprozeß ist es noch einmal anders: Hier hat der Beschuldigte das "gute Recht zur Lüge". Er darf den Anwalt belügen, und der Anwalt darf diese Lüge auch weiter vortragen, solange er nicht weiß, daß es eine Lüge ist.
Sicher, die Verfahrensregeln sind für den Laien merkwürdig. Und die Verfahrensregeln haben eine starken Einfluß auf den Ausgang des Verfahrens. Dadurch erscheint der Ausgang des Verfahrens oft merkwürdig. Aber wie will man es sonst machen? Seit 1871 hat man dafür keine bessere Lösung.
Deshalb kann man auch getrost davon ausgehen, daß wir hier auch keine finden werden. Weshalb ich diese Diskussion nicht so interessant finde. Das ist alles schon zigfach durchgekaut.