Seite 4 von 8

Re: Recht und Rechtsempfinden

Verfasst: Mittwoch 8. März 2017, 08:48
von thh
Tibor hat geschrieben:2,38 Promille zur Tatzeit
Aber wohl kein § 21 StGB.
Tibor hat geschrieben:und ein Geständnis kommen in die Waagschale.
Und offenbar bisher keine Vorstrafen, und die Tat war wohl deutlich vollendungsfern.

Andererseits drei Mordmerkmale ... Ist daher immer noch eher wenig.

Re: Recht und Rechtsempfinden

Verfasst: Mittwoch 8. März 2017, 09:56
von famulus
Tobias__21 hat geschrieben:Man wird wohl auch bedenken müssen, dass man sich bei einem Molotovcocktail wohl noch in Sicherheit bringen kann (man hört ja das Klirren der Scheiben).
Eben. Und wenn man so doof ist, sich hinter der Scheibe aufzuhalten, die zusammen mit der Flasche zu Bruch geht und dann auch noch zu langsam, um innerhalb einer Viertelsekunde der brennenden Flüssigkeit und den Scherben auszuweichen, dann hat man's eben auch nicht anders verdient.

Re: Recht und Rechtsempfinden

Verfasst: Mittwoch 8. März 2017, 10:19
von Tobias__21
Stimmst Du mir zu, dass ein Molovcocktail innerhalb der gemeingefährlichen Tatmittel weniger gefährlich, als bspw. eine Bombe, die auch vom Tatbestand umfasst ist, ist?

Re: Recht und Rechtsempfinden

Verfasst: Mittwoch 8. März 2017, 15:28
von famulus
"Es kommt darauf an." :)

Re: Recht und Rechtsempfinden

Verfasst: Mittwoch 8. März 2017, 16:29
von Tobias__21
Ok, das reicht mir als Antwort :tongue:

Re: Recht und Rechtsempfinden

Verfasst: Mittwoch 8. März 2017, 22:06
von dumdum
Öhm...
1.) ..kommt es unter den "gemeingefährlichen" überhaupt darau an, wie gefährlich etwas ist?
.. sondern eher 2.) wie sich die Gefahr für eine größere anzahl Menschen auswirken kann?

Da wäre dann der Brandsatz doch vor der "gemeinen" Bombe und kurz hinter der Massenvernichtungswaffe.
Mit etwas Pech - oder eben mangelnder Kontrolle - ist auch schon mal eine ganze Stadt abgebrannt.

...und Nero war's wohl doch nicht :eeeek:

Re: Recht und Rechtsempfinden

Verfasst: Donnerstag 9. März 2017, 07:05
von Tobias__21
dumdum hat geschrieben:Öhm...
1.) ..kommt es unter den "gemeingefährlichen" überhaupt darau an, wie gefährlich etwas ist?
.. sondern eher 2.) wie sich die Gefahr für eine größere anzahl Menschen auswirken kann?

Da wäre dann der Brandsatz doch vor der "gemeinen" Bombe und kurz hinter der Massenvernichtungswaffe.
Mit etwas Pech - oder eben mangelnder Kontrolle - ist auch schon mal eine ganze Stadt abgebrannt.

...und Nero war's wohl doch nicht :eeeek:
Tatbestandlich kommt es natürlich nicht darauf an. Der Molotovcocktail ist ein gemeingefährliches Mittel. Im Rahmen der Strafzumessung kann das aber durchaus eine Rolle spielen. So wird man bspw. berücksichtigen müssen ob ich zu einem Raub die Gaspistole oder die geladene Glock mitnehme. Beides sind Waffen, die scharfe Waffe birgt aber höhere Gefahren als die Gaspistole, der Unrechtsgehalt ist höher. Nehme ich also nur die Gaspistole, wird man das u.U zu meinen Gunsten berücksichtigen müssen. Nur darauf wollte ich hinaus. Wenn der Täter offen Molotovcocktails durch die Fenster wirft ist das etwas anderes, als wenn er irgendwo heimlich eine Bombe platziert, oder was weiss ich (wobei man dann wohl schon nicht mehr nur von Eventualvorsatz ausgehen wird).

Re: Recht und Rechtsempfinden

Verfasst: Donnerstag 9. März 2017, 07:41
von dumdum
... ich kenne den Fall jetzt nicht - und hab auch gerade keine Zeit etwas nachzulesen...

Aber kommt man da nicht schon alleine irgendwie an die Besonders schwere Brandstiftung heran?

Da werden ja doch so schon übele Strafen fällig ::?

Re: Recht und Rechtsempfinden

Verfasst: Mittwoch 29. März 2017, 20:55
von Gelöschter Nutzer
Ich habe auch oft Probleme über die Presse erfahrene "Skandal"-Urteile mit meinem Rechtsverständnis in Einklang zu bringen.

Besonders im Gedächtnis ist mir hierbei dieser Fall geblieben:

http://www.taz.de/!5124648/
Er habe keinen Zweifel, dass es sich so zugetragen habe, wie die "geschädigte Zeugin" es geschildert habe, sagte Richter Manfred Kelle - um dann einen Freispruch zu verkünden. Straflos gehen damit sechs Bremer Männer im Alter zwischen 20 und 30 Jahren aus. Ihnen war vorgeworfen worden, in der Nacht zum 1. Juli 2007 eine 17-Jährige über Stunden vergewaltigt zu haben.
Die Geschädigte war in ihrer Vernehmung psychisch zusammengebrochen, bevor im Einzelnen erörtert werden konnte, welcher der Angeklagten in jener Nacht nun genau was getan hatte. Eine Gutachterin attestierte der 17-Jährigen, die seither als verhandlungsunfähig galt, eine "Re-Traumatisierung".
Oralverkehr, Analverkehr, immer wieder, auch mehrere Männer gleichzeitig. Einmal sei ihr eine Flasche in die Vagina gestoßen worden, einmal eine Faust: "Wenn man sich vorstellt, was diese 17-Jährige über sich ergehen lassen musste - da kann einem nur schlecht werden", sagte der Richter.
Auf Grundlage dieses Artikels ist mir das völlig unverständlich.

Was hätte dagegen gesprochen die Vernehmung ein weiteres Mal zu probieren?





Oder die Bewährungsurteile bei Autorasern - und jetzt kürzlich wiederum lebenslänglich, was mir genauso unangemessen erscheint.

Re: Recht und Rechtsempfinden

Verfasst: Mittwoch 29. März 2017, 22:08
von Ara
juraidiot hat geschrieben: Was hätte dagegen gesprochen die Vernehmung ein weiteres Mal zu probieren?
Die Gesundheit der mutmaßlich Geschädigten?

Re: Recht und Rechtsempfinden

Verfasst: Mittwoch 29. März 2017, 22:18
von Gelöschter Nutzer
Ich kann mir schwer vorstellen, dass man das nicht durch ärztliche Betreuung und eine Vernehmung unter Ausschluß der Öffentlichkeit hätte lösen können.

Re: Recht und Rechtsempfinden

Verfasst: Mittwoch 29. März 2017, 22:22
von Tibor
Warst du dabei? Nein, gut. Waren wir alle nicht, ist also rumstochern im Nebel.

Re: Recht und Rechtsempfinden

Verfasst: Mittwoch 29. März 2017, 22:25
von Gelöschter Nutzer
Warst du dabei? Nein, gut. Waren wir alle nicht, ist also rumstochern im Nebel.
Es geht hier um den Unterschied zwischen Recht(sprechung) und Rechtempfinden. Daher mein Beitrag.

Re: Recht und Rechtsempfinden

Verfasst: Mittwoch 29. März 2017, 22:29
von Tibor
Es geht weder um das Eine noch das Andere, wenn du überlegst, was in einem konkreten Fall - den du nur aus der Presse kennst - hätte anders gemacht werden können.

Re: Recht und Rechtsempfinden

Verfasst: Mittwoch 29. März 2017, 22:34
von Gelöschter Nutzer
Bekanntlich weicht das Rechtsempfinden weiter Teile der Bevölkerung oft von der Rechtsprechung ab, was im Strafrecht besonders deutlich wird, wo von der Bevölkerung gerne auch mal sehr harte Strafen für Verbrechen gefordert werden oder Urteile als zu milde empfunden werden. Bereitet es Euch manchmal Kopfzerbrechen, warum Recht- und Rechtsempfinden scheinbar soweit voneinander abweichen?
Ich finde mein Beitrag passt ziemlich genau in die eingangs aufgeworfene Fragestellung.