Wie vollstrecke ich aus einer Grundschuld/Hypothek?
Verfasst: Donnerstag 2. März 2017, 12:02
Moin,
im Studium hab ich gelernt wie man gutgläubigen Zweiterwerb und die forderungsentkleidete Hypothek behandelt. Wie praktisch aber eine Grundschuld/Hypothek überhaupt vollstreckt wird, hat man mir irgendwie nie erklärt. Auch nach kurzer Suche werde ich nicht wirklich schlauer. Vielleicht liegt es auch noch an meinem elementaren Loch im gesamten Zwangsvollstreckungsrecht.
Daher meine Frage: Wie genau läuft das in der Praxis ab?
Ich hab den Grundschuldbrief und möchte nun in das Grundstück vollstrecken. Erfolgt nach §§ 1192 I, 1147 BGB. Ich gehe mal davon aus, dass der Grundschuldbrief noch kein vollstreckungsfähiger Titel ist (sonst bräuchte man ja wohl in de Praxis nicht die Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung?!). Also brauch ich nen vollstreckungsfähigen Titel. Den bekomme ich von wem, woher, warum, in welcher Form? Vermute mal vom Gericht.
Es wird ja immer formuliert "Die Duldung der Zwangsvollstreckung verlangen". Aber auf was Klage ich da genau? Eine Leistungsklage auf Duldung durch den Eigentümer? Anschließend hab ich dann ein Urteil, welches ich dann einem Gerichtsvollzieher gebe und der das Grundstück versteigert? Häufig liest man dann auch Formulierungen wie "Die Hypothek X wurde nicht ins geringste Gebot aufgenommen". Ich vermute das "geringste Gebot" ist das Startgebot? Wenn Hypotheken da nicht drin sind, kommen die oben drauf? Das heißt das Grundstück wird dann für X Euro Startgebot angeboten aber oben drauf kommt noch die Hypothek X? Der Käufer muss also zusätzlich zum Kaufpreis, die Hypothek auslösen, damit er ein lastenfreies Grundstück hat?
Der zweite Fall ist die "Unterwerfung unter der sofortigen Zwangsvollstreckung". Soweit ich es verstanden hab: Das ist dann eine notarielle Urkunde im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 5, 800 ZPO. Mit dieser Urkunde kann ich dann direkt zum Gerichtsvollzieher gehen und er vollstreckt direkt aus der Urkunde? Das heißt ich habe durch diese Urkunde das gleiche in der Hand, was ich sonst vom Gericht bekommen würde?
Vielleicht mag mich jemand etwas schlauer machen.
im Studium hab ich gelernt wie man gutgläubigen Zweiterwerb und die forderungsentkleidete Hypothek behandelt. Wie praktisch aber eine Grundschuld/Hypothek überhaupt vollstreckt wird, hat man mir irgendwie nie erklärt. Auch nach kurzer Suche werde ich nicht wirklich schlauer. Vielleicht liegt es auch noch an meinem elementaren Loch im gesamten Zwangsvollstreckungsrecht.
Daher meine Frage: Wie genau läuft das in der Praxis ab?
Ich hab den Grundschuldbrief und möchte nun in das Grundstück vollstrecken. Erfolgt nach §§ 1192 I, 1147 BGB. Ich gehe mal davon aus, dass der Grundschuldbrief noch kein vollstreckungsfähiger Titel ist (sonst bräuchte man ja wohl in de Praxis nicht die Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung?!). Also brauch ich nen vollstreckungsfähigen Titel. Den bekomme ich von wem, woher, warum, in welcher Form? Vermute mal vom Gericht.
Es wird ja immer formuliert "Die Duldung der Zwangsvollstreckung verlangen". Aber auf was Klage ich da genau? Eine Leistungsklage auf Duldung durch den Eigentümer? Anschließend hab ich dann ein Urteil, welches ich dann einem Gerichtsvollzieher gebe und der das Grundstück versteigert? Häufig liest man dann auch Formulierungen wie "Die Hypothek X wurde nicht ins geringste Gebot aufgenommen". Ich vermute das "geringste Gebot" ist das Startgebot? Wenn Hypotheken da nicht drin sind, kommen die oben drauf? Das heißt das Grundstück wird dann für X Euro Startgebot angeboten aber oben drauf kommt noch die Hypothek X? Der Käufer muss also zusätzlich zum Kaufpreis, die Hypothek auslösen, damit er ein lastenfreies Grundstück hat?
Der zweite Fall ist die "Unterwerfung unter der sofortigen Zwangsvollstreckung". Soweit ich es verstanden hab: Das ist dann eine notarielle Urkunde im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 5, 800 ZPO. Mit dieser Urkunde kann ich dann direkt zum Gerichtsvollzieher gehen und er vollstreckt direkt aus der Urkunde? Das heißt ich habe durch diese Urkunde das gleiche in der Hand, was ich sonst vom Gericht bekommen würde?
Vielleicht mag mich jemand etwas schlauer machen.