Frage zum Strafrahmen
Verfasst: Donnerstag 2. März 2017, 12:27
Hallo,
ich stehe gerade ein bisschen auf dem Schlauch, was allgemein das Auffinden des richtigen Strafrahmens angeht. Hier mal ein Beispiel:
Der Grund-Tatbestand des § XY Abs. 1 legt einen Strafrahmen von 6 Monaten bis zu 10 Jahren fest.
In § XY Abs. 2 (Qualifikation) steht dann, dass bei Verwirklichung der qualifizierenden Merkmale die Strafe nicht unter zwei Jahren beträgt.
Meine Frage bezieht sich auf den Strafrahmen des § XY Abs. 2. Der Mindeststrafrahmen ist klar (zwei Jahre), aber wird die Höchststrafe durch den Abs. 1 auch für die Qualifikation in Abs. 2 auf 10 Jahre begrenzt, oder gilt wegen der Formulierung in Abs. 2 "nicht unter zwei Jahren" die allgemeine Höchststrafe, also gemäß § 38 Abs. 2 StGB fünfzehn Jahre?
ich stehe gerade ein bisschen auf dem Schlauch, was allgemein das Auffinden des richtigen Strafrahmens angeht. Hier mal ein Beispiel:
Der Grund-Tatbestand des § XY Abs. 1 legt einen Strafrahmen von 6 Monaten bis zu 10 Jahren fest.
In § XY Abs. 2 (Qualifikation) steht dann, dass bei Verwirklichung der qualifizierenden Merkmale die Strafe nicht unter zwei Jahren beträgt.
Meine Frage bezieht sich auf den Strafrahmen des § XY Abs. 2. Der Mindeststrafrahmen ist klar (zwei Jahre), aber wird die Höchststrafe durch den Abs. 1 auch für die Qualifikation in Abs. 2 auf 10 Jahre begrenzt, oder gilt wegen der Formulierung in Abs. 2 "nicht unter zwei Jahren" die allgemeine Höchststrafe, also gemäß § 38 Abs. 2 StGB fünfzehn Jahre?