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Frage zum Strafrahmen

Verfasst: Donnerstag 2. März 2017, 12:27
von Logisch_Win7
Hallo,

ich stehe gerade ein bisschen auf dem Schlauch, was allgemein das Auffinden des richtigen Strafrahmens angeht. Hier mal ein Beispiel:

Der Grund-Tatbestand des § XY Abs. 1 legt einen Strafrahmen von 6 Monaten bis zu 10 Jahren fest.

In § XY Abs. 2 (Qualifikation) steht dann, dass bei Verwirklichung der qualifizierenden Merkmale die Strafe nicht unter zwei Jahren beträgt.



Meine Frage bezieht sich auf den Strafrahmen des § XY Abs. 2. Der Mindeststrafrahmen ist klar (zwei Jahre), aber wird die Höchststrafe durch den Abs. 1 auch für die Qualifikation in Abs. 2 auf 10 Jahre begrenzt, oder gilt wegen der Formulierung in Abs. 2 "nicht unter zwei Jahren" die allgemeine Höchststrafe, also gemäß § 38 Abs. 2 StGB fünfzehn Jahre?

Re: Frage zum Strafrahmen

Verfasst: Donnerstag 2. März 2017, 12:42
von Sebast1an
15 Jahre nach § 38 Abs. 2 StGB, ansonsten hätte Abs. 2 deiner fiktiven Norm auch ein Höchstmaß benennen müssen.

Re: Frage zum Strafrahmen

Verfasst: Donnerstag 2. März 2017, 13:10
von thh
Logisch_Win7 hat geschrieben:Meine Frage bezieht sich auf den Strafrahmen des § XY Abs. 2. Der Mindeststrafrahmen ist klar (zwei Jahre), aber wird die Höchststrafe durch den Abs. 1 auch für die Qualifikation in Abs. 2 auf 10 Jahre begrenzt, oder gilt wegen der Formulierung in Abs. 2 "nicht unter zwei Jahren" die allgemeine Höchststrafe, also gemäß § 38 Abs. 2 StGB fünfzehn Jahre?
Letzteres.

Strafrahmen, die mit "nicht unter x Jahren" bezeichnet sind, gehen immer von "x Jahren bis 15 Jahre".

Re: Frage zum Strafrahmen

Verfasst: Donnerstag 2. März 2017, 15:03
von Logisch_Win7
Danke euch.