Widerrufsvorbehalt
Verfasst: Donnerstag 2. März 2017, 15:52
Hallo
ich habe vor einigen Wochen meine Verwaltungsrechts-Klausur geschrieben und bin mir nicht ganz sicher, ob ich auf dem richtigen Weg war.
Der SV (Kurzform) geht es um die Genehmigung eines Unternehmens. Diese Genehmigung wird auf Grundlage einer speziellen Norm erteilt (gebundene Entscheidung). In einer weiteren Norm des betr. Spezialgesetzes heißt es, daß für den Betrieb des Unternehmens eine bestimmte Fachkraft zur Verfügung stehen muss.
Die zuständige Behörde hat die Genehmigung erteilt, da die ja die Voraussetzungen vorlagen. Jedoch hatte sie die Genehmigung mit einem Widerrufsvorbehalt versehen. Dieser lauete, dass die Genehmigung widerrufen werden kann, wenn eine bestimmte Fachkraft nicht zur Verfügung steht.
In der Folgezeit fehlt es dem Unternehmen an der bestimmten Fachkraft und die Behörde widerruft die Genehmigung auf Grundlage von §49 Abs.2 Nr.1 VwVfG.
Ich sehe es doch richtig, dass gem. §36 Abs.1 VwVfG der Widerrufsvorbehalt unzulässig war, oder?
LG Samira
ich habe vor einigen Wochen meine Verwaltungsrechts-Klausur geschrieben und bin mir nicht ganz sicher, ob ich auf dem richtigen Weg war.
Der SV (Kurzform) geht es um die Genehmigung eines Unternehmens. Diese Genehmigung wird auf Grundlage einer speziellen Norm erteilt (gebundene Entscheidung). In einer weiteren Norm des betr. Spezialgesetzes heißt es, daß für den Betrieb des Unternehmens eine bestimmte Fachkraft zur Verfügung stehen muss.
Die zuständige Behörde hat die Genehmigung erteilt, da die ja die Voraussetzungen vorlagen. Jedoch hatte sie die Genehmigung mit einem Widerrufsvorbehalt versehen. Dieser lauete, dass die Genehmigung widerrufen werden kann, wenn eine bestimmte Fachkraft nicht zur Verfügung steht.
In der Folgezeit fehlt es dem Unternehmen an der bestimmten Fachkraft und die Behörde widerruft die Genehmigung auf Grundlage von §49 Abs.2 Nr.1 VwVfG.
Ich sehe es doch richtig, dass gem. §36 Abs.1 VwVfG der Widerrufsvorbehalt unzulässig war, oder?
LG Samira