Vertragsschluss: Verkäufer wählt Kaufsache für Käufer aus?!
Verfasst: Montag 6. März 2017, 01:22
Hey,
wie ist folgende Problematik rechtlich einzuordnen:
Verkäufer (V) wählt für Käufer (K) die Kaufsache aus, da dieser sich nicht entscheiden kann. K ist einverstanden. Ist dieses Einverständnis des K im Voraus bereits als Annahme zu betrachten? Essentialia negotii sind doch nicht bestimmt/bestimmbar.
Und wie bezeichnet man eine solche Konstellation eigentlich, in denen der Verkäufer den Kaufgegenstand auswählt? Gibt es hier ein einschlägiges Schlagwort, unter dem ich dies im Lehrbuch nachlesen kann. Bin bis jetzt leider noch nicht fündig geworden.
Danke schonmal für eine kurze Antwort.
David
wie ist folgende Problematik rechtlich einzuordnen:
Verkäufer (V) wählt für Käufer (K) die Kaufsache aus, da dieser sich nicht entscheiden kann. K ist einverstanden. Ist dieses Einverständnis des K im Voraus bereits als Annahme zu betrachten? Essentialia negotii sind doch nicht bestimmt/bestimmbar.
Und wie bezeichnet man eine solche Konstellation eigentlich, in denen der Verkäufer den Kaufgegenstand auswählt? Gibt es hier ein einschlägiges Schlagwort, unter dem ich dies im Lehrbuch nachlesen kann. Bin bis jetzt leider noch nicht fündig geworden.
Danke schonmal für eine kurze Antwort.
David