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Vertragsschluss: Verkäufer wählt Kaufsache für Käufer aus?!

Verfasst: Montag 6. März 2017, 01:22
von DavidSchabany
Hey,

wie ist folgende Problematik rechtlich einzuordnen:

Verkäufer (V) wählt für Käufer (K) die Kaufsache aus, da dieser sich nicht entscheiden kann. K ist einverstanden. Ist dieses Einverständnis des K im Voraus bereits als Annahme zu betrachten? Essentialia negotii sind doch nicht bestimmt/bestimmbar.

Und wie bezeichnet man eine solche Konstellation eigentlich, in denen der Verkäufer den Kaufgegenstand auswählt? Gibt es hier ein einschlägiges Schlagwort, unter dem ich dies im Lehrbuch nachlesen kann. Bin bis jetzt leider noch nicht fündig geworden.

Danke schonmal für eine kurze Antwort.

David

Re: Vertragsschluss: Verkäufer wählt Kaufsache für Käufer au

Verfasst: Montag 6. März 2017, 11:33
von Crapule
Spontan würd ich überlegen, ob es sich nicht um eine typische Gattungsschuld handelt. Hier wählt doch auch der Verkäufe letztlich die konkrete Kaufsache aus.
Falls nicht wie wärs mit einer Wahlschuld? 262 BGB... Mehr fällt mir dazu gerade nicht ein.

Re: Vertragsschluss: Verkäufer wählt Kaufsache für Käufer au

Verfasst: Montag 6. März 2017, 13:51
von Mimis
Um hierauf vernünftig zu antworten, fehlen noch einige Angaben. Was für eine "Kaufsache"? Auto oder Apfel? Oder Sorte A und nicht Sorte B? Bisheriges Gespräch und getroffene Vereinbarungen?

Wie Crapule zutreffend bemerkte kann eine Gattungsschuld vorliegen. Dann wählt der Verkäufer einen Gegenstand mittlerer Art und Güte., § 243 I BGB.

Die Wahlschuld nach § 262 BGB mglw. auch, aber wie gesagt, hierzu fehlen Informationen.

Re: Vertragsschluss: Verkäufer wählt Kaufsache für Käufer au

Verfasst: Montag 6. März 2017, 15:31
von Parabellum
§ 315 BGB ist bekannt?

Re: Vertragsschluss: Verkäufer wählt Kaufsache für Käufer au

Verfasst: Montag 6. März 2017, 22:28
von DavidSchabany
[quote="Mimis"]Um hierauf vernünftig zu antworten, fehlen noch einige Angaben. Was für eine "Kaufsache"? Auto oder Apfel? Oder Sorte A und nicht Sorte B? Bisheriges Gespräch und getroffene Vereinbarungen?

Es handelt sich um ein spezielles Teppichmodell namens "Sonne". Bisheriges Gespräch wie folgt: Verköufer schlägt Käufer vor, einen Teppich für ihn auszusuchen. Der K ist einverstanden.

Vertragsschluss: Verkäufer wählt Kaufsache für Käufer aus?!

Verfasst: Montag 6. März 2017, 22:33
von Tibor
Tja. Auf Mimis James-Bond-Taktik-Reingefallen. Mit den Angaben ist natürlich diese Hausarbeit

https://www.rewi.europa-uni.de/de/lehrs ... erhalt.pdf

leicht zu finden.

Geschlossen, weil gibt's nicht.