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Entschädigung wegen zu langer Verfahrensdauer

Verfasst: Montag 6. März 2017, 14:56
von ein_neuer_name
Hallo,
hat hier schon jemand die Verzögerung des Verfahrens gerügt? Sozialrechtler vielleicht?
Welche Erfahrungen habt ihr bisher damit gemacht?
LG

Re: Entschädigung wegen zu langer Verfahrensdauer

Verfasst: Montag 6. März 2017, 16:17
von batman
Zwischen der Verzögerungsrüge und dem Entschädigungsanspruch besteht ein Unterschied, das ist Dir sicher klar.

Re: Entschädigung wegen zu langer Verfahrensdauer

Verfasst: Montag 6. März 2017, 16:55
von Tibor
Die Grundlagen hat der Bundesfinanzhof in vielen vielen Urteilen herausgearbeitet; einfach mal bei Juris nach K-Aktenzeichen des BFH suchen.

Re: Entschädigung wegen zu langer Verfahrensdauer

Verfasst: Montag 6. März 2017, 20:45
von ein_neuer_name
Danke ihr zwei. Und da sind auch Erfahrungswerte von Anwälten veröffentlicht?

Re: Entschädigung wegen zu langer Verfahrensdauer

Verfasst: Montag 6. März 2017, 21:15
von Tibor
Witzbold.

Re: Entschädigung wegen zu langer Verfahrensdauer

Verfasst: Dienstag 7. März 2017, 16:37
von immer locker bleiben
ein_neuer_name hat geschrieben:Danke ihr zwei. Und da sind auch Erfahrungswerte von Anwälten veröffentlicht?
Bei Juris? Na klar. Immer. Jede dort veröffentlichte Entscheidung ist eine von mindestens zwei Anwälten gemachte Erfahrung.

Re: Entschädigung wegen zu langer Verfahrensdauer

Verfasst: Dienstag 7. März 2017, 18:25
von thh
immer locker bleiben hat geschrieben:
ein_neuer_name hat geschrieben:Danke ihr zwei. Und da sind auch Erfahrungswerte von Anwälten veröffentlicht?
Bei Juris? Na klar. Immer. Jede dort veröffentlichte Entscheidung ist eine von mindestens zwei Anwälten gemachte Erfahrung.
Nicht zwingend von zwei (man denke z.B. ans Strafrecht und ja, auch Finanzgerichtssachen wie hier) - eigentlich muss noch nicht einmal zwingend auch nur ein Anwalt beteiligt sein. ;)

Re: Entschädigung wegen zu langer Verfahrensdauer

Verfasst: Dienstag 7. März 2017, 18:55
von famulus
Naja, beim Strafrecht gibt's ja zumindest die Staats-Anwälte.

Re: Entschädigung wegen zu langer Verfahrensdauer

Verfasst: Dienstag 7. März 2017, 19:52
von Tibor
famulus hat geschrieben:Naja, beim Strafrecht gibt's ja zumindest die Staats-Anwälte.
[img]http://ecx.images-amazon.com/images/I/41pTxeyoO1L.jpg[/img]

Re: Entschädigung wegen zu langer Verfahrensdauer

Verfasst: Donnerstag 9. März 2017, 10:56
von Syd26
Bisher habe ich einmal Verzögerungsrüge in einem Kostenfestsetzungsverfahren erhoben, das über 1 Jahr lang nicht bearbeitet wurde. Nach 3 Wochen hatte ich den Beschluss.

Re: Entschädigung wegen zu langer Verfahrensdauer

Verfasst: Mittwoch 15. März 2017, 09:36
von ein_neuer_name
Danke, Syd26.
Ich höre immer wieder, dass Kollegen das nicht machen wollen, weil sie eine Schlechterstellung bei Gericht befürchten.
Ich habe jetzt einige Male auf die Verzögerung des Verfahrens hingewiesen, um die Voraussetzung für die Entschädigung zu schaffen - wer weiß, was meine Mandanten mir sonst am Ende noch vorwerfen.
Die Reaktion des Gerichts war bisher überwiegend, aktuelle PKH-Unterlagen anzufordern und der Verweis auf die Überbelastung. ;-)
Mal schauen, wie es weitergeht.

Re: Entschädigung wegen zu langer Verfahrensdauer

Verfasst: Mittwoch 15. März 2017, 10:56
von julée
Warum eine Schlechterstellung befürchtet wird, verstehe ich nicht so ganz. Klar, meist wird es Gründe haben, warum die Sache nicht so schnell wie gewünscht bearbeitet wird, aber irgendwann kommt doch ein Punkt, ab dem die Parteien vollkommen zu Recht nachfragen, warum das alles so lange dauert - und das kann man ja auch zunächst in einer höflichen Form ohne den dreiseitigen Textbaustein "Verzögerungsrüge, Verfassungsrecht" tun. Und wenn die Sache monatelang trotz Erinnerung nicht bearbeitet wird, dann darf man sich wohl auch nicht über eine Verzögerungsrüge mokieren.

Re: Entschädigung wegen zu langer Verfahrensdauer

Verfasst: Mittwoch 15. März 2017, 12:12
von j_laurentius
Man ist zuvörderst Interessenvertreter des Mandanten, nicht des Gerichts bzw. des Staates. Wenn die Voraussetzungen für die Erhebung der Verzögerungsrüge zweifelsfrei vorliegen, würde man den Interessen des Mandanten schaden, wenn man sie nicht erhebt und den Mandanten somit um Entschädigungsansprüche wegen überlanger Verfahrensdauer bringt.

Dass Verzögerungsrügen in der Sache viel bringen, kann ich nicht bestätigen. Ich habe bislang zweimal eine Verzögerungsrüge beim Oberverwaltungsgericht NRW erhoben, die jeweils keinerlei Beschleunigungswirkung brachte (die Mandanten wollten dann aber keine Entschädigung geltend machen, sie waren nur froh, als die Prozesse endlich vorbei waren), und aktuell habe ich in drei Verfahren beim Sozialgericht Köln Verzögerungsrügen ausgebracht, Reaktion des Gerichts absolut null. Natürlich habe ich vorher mehrfach einfach höflich nach dem Sachstand gefragt und um Fortgang gebeten, ich habe die Verzögerungsrügen nicht aus heiterem Himmel übermittelt.

Re: Entschädigung wegen zu langer Verfahrensdauer

Verfasst: Mittwoch 3. Mai 2017, 08:18
von julée
Die Geltendmachung des Entschädigungsanspruchs scheint außerhalb des Sozialrechts eher Seltenheitswert zu haben: http://www.tagesspiegel.de/berlin/ueber ... 39738.html

Re: Entschädigung wegen zu langer Verfahrensdauer

Verfasst: Mittwoch 3. Mai 2017, 10:57
von batman
Die Geltendmachung ist keineswegs eine Seltenheit. Nur ist der Anspruch selten begründet ;)