Re: Entschädigung wegen zu langer Verfahrensdauer
Verfasst: Mittwoch 3. Mai 2017, 11:00
Guter Punkt. Ich konkretisiere: Die erfolgreiche Geltendmachung scheint außerhalb des Sozialrechts eher Seltenheitswert zu haben.
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Vermutung: Dürfte dies nicht im Zivilprozess auch an der Parteirolle und der "Verfahrenslast" der Parteien liegen? In einem Amtsermittlungsprozess ist der Kläger/Beklagte ja nur "Beteiligt" und hat weniger Einflussmöglichkeiten auf die Prozessdauer. Oder?batman hat geschrieben:Die Geltendmachung ist keineswegs eine Seltenheit. Nur ist der Anspruch selten begründet