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Re: Entschädigung wegen zu langer Verfahrensdauer

Verfasst: Mittwoch 3. Mai 2017, 11:00
von julée
Guter Punkt. Ich konkretisiere: Die erfolgreiche Geltendmachung scheint außerhalb des Sozialrechts eher Seltenheitswert zu haben.

Re: Entschädigung wegen zu langer Verfahrensdauer

Verfasst: Mittwoch 3. Mai 2017, 11:12
von Tibor
batman hat geschrieben:Die Geltendmachung ist keineswegs eine Seltenheit. Nur ist der Anspruch selten begründet ;)
Vermutung: Dürfte dies nicht im Zivilprozess auch an der Parteirolle und der "Verfahrenslast" der Parteien liegen? In einem Amtsermittlungsprozess ist der Kläger/Beklagte ja nur "Beteiligt" und hat weniger Einflussmöglichkeiten auf die Prozessdauer. Oder?

Re: Entschädigung wegen zu langer Verfahrensdauer

Verfasst: Mittwoch 3. Mai 2017, 11:43
von batman
Das dürfte einer der Gründe sein. Dass die Akte bei Gericht einfach monatelang untätig liegen gelassen wird, mag auch vorkommen, wird aber hoffentlich selten sein. Auch in langdauernden Zivilprozessen "passiert" ja häufg etwas - und sei es auch die Einholung des vierten Ergänzungsgutachtens auf Antrag des Streithelfers...