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"Kettenvertretung" einer juristischen Person?

Verfasst: Dienstag 7. März 2017, 14:27
von Ara
Moin,

mal eine dogmatische Frage des Gesellschaftsrechts. Juristische Personen können ja denklogisch nicht selbst handeln, sondern müssen sich ihren Organen bedienen. Gemäß § 78 Abs. 1 AktG vertritt zum Beispiel der Vorstand eine AG.

Wie sieht es nun aber aus, wenn ein Mitarbeiter diese AG vertritt? Ich schließe z.B. mit einem Mitarbeiter der Porsche AG einen Kaufvertrag über einen neuen Porsche.

Vertritt der Mitarbeiter nun unmittelbar die Porsche AG alleine nach § 164 BGB oder vertritt der Mitarbeiter den Vorstand der Porsche AG, die wiederum die Porsche AG vertritt, also nach § 164 BGB i.V.m. § 78 Abs. 1 AktG?

Gruß,
Ara

Re: "Kettenvertretung" einer juristischen Person?

Verfasst: Dienstag 7. März 2017, 14:40
von immer locker bleiben
In der Regel vertritt der Mitarbeiter die Gesellschaft. Er braucht dazu aber natürlich die entsprechende Vollmacht, also z. B. Prokura nach § 48 HGB oder Ladenvollmacht nach § 56 HGB oder ähnliches. Vertragspartner können sich ggf. auf Rechtsscheinsvollmachten berufen (Duldungs- oder Anscheinsvollmacht).

Das Beispiel vom Kauf eines neuen Porsches scheint mir aber nicht der Lebenserfahrung zu entsprechen. Der Verkauf erfolgt doch über Autohäuser und das Verkaufspersonal ist ggf. gar nicht festangestellt, sondern arbeitet auf Provisionsbasis, vertritt dann aber schon das Autohaus. Die Porsche AG wird dabei doch gar nicht Vertragspartei, oder ist das bei Porsche anders?

Re: "Kettenvertretung" einer juristischen Person?

Verfasst: Dienstag 7. März 2017, 14:47
von Einwendungsduschgriff
Aktuell sind es bei Porsche - iirc - sechs Niederlassungen und etwa achtzig freie Partner, die nicht zur Porsche Deutschland GmbH gehören. Die Porsche Deutschland GmbH ist wiederum zu allen Anteilen der Porsche AG gehörig. Fest angestellt sind dort die meisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber eben sind es im Regelfall freie Porschezentren. Aber zum Beispiel firmiert das Porsche Zentrum Stuttgart als eigentliche Niederlassung auch unter Porsche Niederlassung Stuttgart GmbH.

Re: "Kettenvertretung" einer juristischen Person?

Verfasst: Dienstag 7. März 2017, 15:03
von Tibor
Trau schau wem. Nachher hat man seinen 911er noch bei VW gekauft!

Re: "Kettenvertretung" einer juristischen Person?

Verfasst: Dienstag 7. März 2017, 15:31
von immer locker bleiben
Ah, sieh' mal an. Wieder was gelernt.

Re: "Kettenvertretung" einer juristischen Person?

Verfasst: Dienstag 7. März 2017, 15:36
von Ara
Es war nur ein Beispiel :P

Es kann auch der als AG geführte Tante-Emma-Laden sein. Mich interessierte primär welche Normenkette ich zitiere, wenn ein angestellter Mitarbeiter einer AG mit Vertretungsmacht einen Vertrag abschließt. Ob ich da einfach nur die §§ 164 ff. BGB nehme (bzw. die Vertretungen aus dem HGB) oder aber, ob ich noch zusätzlich in die Normenkette aufnehmen muss, welches Organ die AG vertritt.

Re: "Kettenvertretung" einer juristischen Person?

Verfasst: Dienstag 7. März 2017, 16:06
von immer locker bleiben
Ara hat geschrieben:Es war nur ein Beispiel :P

Es kann auch der als AG geführte Tante-Emma-Laden sein. Mich interessierte primär welche Normenkette ich zitiere, wenn ein angestellter Mitarbeiter einer AG mit Vertretungsmacht einen Vertrag abschließt. Ob ich da einfach nur die §§ 164 ff. BGB nehme (bzw. die Vertretungen aus dem HGB) oder aber, ob ich noch zusätzlich in die Normenkette aufnehmen muss, welches Organ die AG vertritt.
Wenn nicht irgend etwas ganz Absurdes vereinbart ist, dann zitierst Du nur § 164 BGB.

Re: "Kettenvertretung" einer juristischen Person?

Verfasst: Dienstag 7. März 2017, 16:09
von batman
Die (rechtsgeschäftliche) Vertretungsmacht wird dem Mitarbeiter ja durch die AG eingeräumt (die hierbei durch eine andere vertretungsberechtigte Person handelt). Der Mitarbeiter vertritt die AG - was auch der Offenkundigkeit entspricht - und nicht den Vorstand.