Re: Sonderungsverbot lt. Art. 7 IV 3 GG - Privat-/Ersatzschu
Verfasst: Dienstag 9. Mai 2017, 23:19
Endlich nicht mehr müssen müssen. Oder war das was anderes
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Ich hoffe, dass die Behörden die Notwendigkeit für eine gerichtliche Überprüfung der zig unterschiedlichen Rechtsauffassungen erkennen, die sich auch aus den geforderten Angaben ergeben, nach denen Berliner Politikern fragten.Tobias__21 hat geschrieben:Es gibt ja auch Rechtsanwälte die auf Verfassungsrecht spezialisiert sind. Wie wäre es wenn Du das Anliegen mal einem solchen Rechtsanwalt vorträgst und Dich beraten lässt? Du könntest auch selbst Verfassungsbeschwerde einlegen, dafür braucht es nicht mal einen Anwalt, sofern das denn der richtige Rechtsbehelf für Dein Anliegen (das ich auch noch nicht so richtig erfasst habe) ist
Abwarten, ob die Privatschulen, die diese Angaben über ihre Einkünfte verweigern, mit ähnlichen Sanktionen rechnen müssen, wie andere "Empfänger staatlicher Leistungen".
Die Verweigerungshaltung macht auch deutlich, dass es eine staatliche Aufgabe ist, die notwendigen Informationen zu erhalten, um die offenen Fragen zu beantworten, um festzustellen, wer wann wofür welche Forderungen stellen darf/erfüllen muss.
Alles gut; wenn der Bedarf an Diskussion des Themas besteht, dann gern. Wir müssen hier nur nicht Blog-Ersatz für singuläre Aktionen sein.Herr Schraeg hat geschrieben:Ich steige nochmals ein - nicht, um Tibor zu ärgern, ...
Vielleicht kann man den Klageweg auslassen, wenn der Gesetzgeber endlich die in den Rechtsprechungen geforderte Konkretisierung der notwendigen Schülerkosten und Eigenleistungen leistet??Herr Schraeg hat geschrieben:
In Betracht kommt nur die Konkurrentenklage eines Ersatzschulträgers, der das Sonderungsverbot einhält, gegen die Genehmigung einer Schule, die das nicht tut. Mit einiger Phantasie kann man sich weiter fragen, ob nicht jemand, der entgegen dem Sonderungsverbot zu viel Schulgeld gezahlt hat, das überzahlte Schulgeld wieder zurückverlangen kann (Art. 7 IV 3 GG als Verbotsgesetz im zivilrechtlichen Sinn). Aber auch da: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Nein.zumGG hat geschrieben: Vielleicht werden sich irgendwann doch mehr Forum-Nutzer mit diesem Thema beschäftigen
Sprichst Du für Dich, oder willst Du Juristen (sofern sich unter den Forum-Nutzern welche befinden) ein allgemeines Verbot aussprechen, sich mit der Missachtung des Grundgesetzes zu befassen?JulezLaw hat geschrieben:Nein.zumGG hat geschrieben: Vielleicht werden sich irgendwann doch mehr Forum-Nutzer mit diesem Thema beschäftigen