Tibor hat geschrieben:Und das greift wann? 1.000 € im Monat je Kind? 100 €? 10 € 1 Cent?
Die "Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern" greift / wirkt, sobald Privatschulbetreiber damit ihre Ziele (Ausgrenzung, Mehreinnahmen, ...) erreichen können.
Ziel Ausgrenzung:
Ob Schulträger dafür nun 1.000 Euro, 100 Euro, ... oder 1 Cent je Kind verlangen "müssen", um die Besitzverhältnissen der
unerwünschten Bewerber zu überfordern, hängt von deren Besitzverhältnissen ab.
Ziel Mehreinnahmen:
Ob/welche Überschüsse Privatschulbetreiber verbuchen können, hängt davon ab, ob die verlangten "1.000 Euro, 100 Euro, ... , 1 Cent je Kind" erforderlich bzw. unnötig sind, um die Kosten für den vom Schulträger anzubietenden 'gleichwertigen Pflichtschulbetrieb' zu decken.
Zur Erinnerung:
Eine über den anzubietenden normalen Unterricht hinausgehende "Luxus-"Ausstattung ist NICHT mit SCHULGELD (= Entgeld für normalen Unterricht und Lehrmittel) zu finanzieren!
S.a. mit Urteil 1 VB 130/13 geforderte Konkretisierung der Kosten und geforderte Abgrenzung zwischen Schulgeld und anderen Eigenleistungen, s.a.
http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php?f=47&t=55064 (Verwaister Link automatisch entfernt)Thread in Jurawelt-Nebengebiet.
Nach dem Urteil des Staatsgerichtshofes vom 6.7.2015 hat Baden-Württemberg die Kosten mehr oder weniger konkretisiert.
https://beteiligungsportal.baden-wuertt ... setzes.pdfSiehe S. 18 Gesetzentwurf)[/url]
Da die sich ergebenden Deckungslücken bei allen Privatschultypen unter mtl. 160 Euro liegen*, ist es unverständlich, dass BW trotzdem weiterhin solche oder auch weit höhere SCHULGELDER duldet/erlaubt.
Der größte finanzielle Schaden (Steuerverschwendung) erfolgt aber wahrscheinlich durch die unnötig hohen und unkontrolliert verwendeten staatlichen Finanzhilfen, mit denen eigentlich Geringverdienern ein Zugang ermöglicht werden soll.
Denn diese Finanzhilfen sichern nicht nur in Baden-Württemberg die finanzielle Ausstattung - Zitat Gesetzentwurf, Vorblatt D weit "über das verfassungsrechtliche Existenzminimum hinaus" ab, erleichtern aber überwiegend und unnötigerweise auch vielen Gutverdienern den Zugang.
Ob es im Sinne der Steuerzahler ist, dass Gutverdienende - wie z.B. die Ministerpräsidentin Schwesig -
nur ein Schulgeld von 200 Euro zahlen, statt den kompletten Kostenanteil für ihr Kind und mögliche Geschwisterkinder zu zahlen, ist fraglich.